Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Der Regierungsrat will das kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) dem auf den 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Bundesrecht anpassen. Das neue Gesetz soll etablierte Regeln zur Einbürgerung beibehalten und das Verfahren weiter vereinheitlichen. Den entsprechenden Entwurf legt der Regierungsrat zur Vernehmlassung vor.
Mit dem Projekt «Kompetenzzentren» soll die Zuteilung der Berufe an die Zürcher Berufsfachschulen so optimiert werden, dass die Schulen für zukünftige Herausforderungen gut aufgestellt sind. Der Bildungsrat hat einen Lösungsvorschlag zur Vernehmlassung freigegeben.
Aufgrund der Revision des Budgetverfahrens stellt der Regierungsrat dem Kantonsrat den Budgetentwurf bereits am ersten Mittwoch des Monats September. Die frühere Zustellung des Budgetentwurfs hat Auswirkungen auf die damit zusammenhängenden Prozesse in der Verwaltung. Besonders betroffen ist der Prozess betreffend Teuerungszulage, weshalb eine Änderung der Personalverordnung nötig ist. Zudem verpflichtete das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Regierungsrat im Jahr 2017, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD Schweiz) als ständigen Verhandlungspartner anzuerkennen. Der Regierungsrat anerkannte den VPOD Schweiz ausdrücklich. Die Anerkennung des VPOD Schweiz bedingt eine Anpassung der Personalverordnung und der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz.
Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zu drei Verordnungen durchzuführen: zum Neuerlass der Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten, zur Änderung der Kinder- und Jugendhilfeverordnung sowie zur Änderung der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich.
Der Regierungsrat beauftragte am 4. November 2015 die Baudirektion, in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschaftsdirektion und unter Einbezug der Gemeinden sowie weiterer Akteure, eine «elektronische Plattform für Baugesuche» zu konzipieren und umzusetzen (RRB 1027/2015). Die Einführung dieser Plattform und die dadurch in Zukunft mögliche elektronische Einreichung von Baugesuchen bedingen entsprechende Anpassungen in der Bauverfahrensverordnung (BVV; LS 700.6).
Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Verordnung über die Ausbildungsbeiträge durchzuführen. Die Verordnung ist Teil der Stipendienreform, welche das Stipendienwesen einfacher und transparenter gestalten und mehr Studierenden Zugang zu Ausbildungsbeiträgen gewähren soll.
Architekten und Planungsbüros erhalten durch die Flexibilisierung der Schattenwurfregelung erweiterte Gestaltungsspielräume bei der Positionierung einzelner Hochhäuser sowie deren Gruppierung zu Ensembles. Für Investoren und Entwickler kann die Wirtschaftlichkeitsrechnung von Hochhausbauten dadurch geringfügig positiver ausfallen, während die Planungs- und Investitionssicherheit gewahrt bleibt.
Die bewohnte Nachbarschaft muss unter Umständen eine leicht grössere Beeinträchtigung hinnehmen, da die zulässige Beschattungsdauer an mittleren Wintertagen von zwei auf drei Stunden erhöht wird. Im Gegenzug sollen Hochhäuser durch die Neuregelung einen ortsbaulichen Gewinn darstellen und als Ensembles besser ins Stadtbild integriert werden können.
Für die Baubewilligungsbehörden entstehen keine administrativen Mehrbelastungen, da die bekannte Berechnungsmethodik grundsätzlich weitergeführt wird. Die Gemeinden sind durch das Planungs- und Baugesetz sowie den kantonalen Richtplan weiterhin angehalten, Hochhäuser nur an geeigneten Lagen zu bewilligen.
Am 11. März 2012 wurde der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ von Volk und Ständen angenommen (vgl. Artikel 106 der Bundesverfassung). Am 21. Oktober 2015 hat der Bundesrat die Botschaft1 und den Entwurf zuhanden des Bundesparlaments verabschiedet, welches das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) am 29. September 2017 beschloss3. Gegen das Gesetz wurde innert Frist das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 10. Juni 2018 statt. Das BGS führt die beiden heute im Geldspielbereich geltenden Bundesgesetze (das Lotteriegesetz4 und das Spielbankengesetz5) zusammen und schafft auf Bundesebene eine neue, umfassende Regelung aller Geldspiele in der Schweiz. Es bezweckt, die Bevölkerung angemessen vor den von den Geldspielen ausgehenden Gefahren zu schützen und die Verwendung der resultierenden Erträge zugunsten von gemeinnützigen Zwecken und der AHV/IV sicher zu stellen. Die Revision von Art. 106 der Bundesverfassung und die umfassende Revision der Geldspielgesetzgebung auf Bundesebene haben zur Folge, dass auch die interkantonalen und kantonalen Bestimmungen zum Geldspielbereich revidiert werden müssen.
Die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (Geldspielgesetz, Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) und die IKV 2020) erfordern auch eine Revision der Statuten der Swisslos. Hierzu ist die Generalversammlung der Swisslos zuständig, gemäss ihrer Statuten (Art. 13 Bst. I). Das Geldspielgesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die IKV 2020 soll Ende November 2018, gleichzeitig mit dem Geldspielkonkordat, für die Ratifizierung in den Kantonen freigegeben werden. Anschliessend haben die Kantone bis Juni 2020 Zeit, die IKV 2020 zu ratifizieren.
Die Fachgruppe Dolmetscherwesen hat die Dolmetscherverordnung einer Totalrevision unterzogen und eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet. Eine Revision haben die Themenbereiche Organisation/Struktur, Aufnahme- und Löschungsverfahren, Entschädigungen und interkantonale Zusammenarbeit erfahren. Hierbei wurden die neuere Gesetzgebung und die bisherige Rechtsprechung mitberücksichtigt.