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Es wird festgelegt, dass die für energetische Massnahmen ausgerichteten öffentlichen Förderleistungen bei der Berechnung der mehrleistungsbedingten Mietzinserhöhung in Abzug zu bringen sind und als obligatorischer Inhalt des Formulars für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen ausgewiesen werden müssen.
Im Rahmen der Beratung der Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» (12.074) hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beschlossen, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten, der das Anliegen der Volksinitiative erfüllt, indem er die Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem Gastgewerbe, das derzeit dem normalen MWST-Satz von 8 Prozent unterstellt ist, und der Take-away-Branche mit einem reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent, beseitigt. Der Vorentwurf der Kommission sieht vor, einen Grossteil der Leistungen der Take-away-Branche dem Normalsatz zu unterstellen.
Die Vorlage verfolgt zwei Hauptziele: Einerseits sollen auf alle Steuerstrafverfahren dieselben Verfahrensbestimmungen Anwendung finden, und andererseits soll die Beurteilung des Lebenssachverhalts unabhängig von der betroffenen Steuer nach möglichst einheitlich ausgestalteten Straftatbeständen und strafrechtlichen Grundsätzen erfolgen.
In Erfüllung der parlamentarischen Initiative 10.467 sieht der Vorentwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über den Konsumkredit neu ein Verbot aggressiver Werbung für Konsumkredite vor. Gemäss Vorentwurf soll dieses Verbot aber durch eine Selbstregulierung der Kreditbranche konkretisiert werden. Im Weiteren umfasst der Gesetzesvorentwurf Bestimmungen zur genaueren Kreditfähigkeitsprüfung von Konsumentinnen und Konsumenten sowie kleinere formale Änderungen.
Die Verordnung vom 18. Mai 2005 über Biozidprodukte wird an die neue EU-Verordnung über Biozidprodukte angepasst, die in der EU ab dem 1. September 2013 gelten wird. Mit der Revision werden neue Gesundheits- und Umweltschutzelemente eingeführt. Zudem ermöglicht sie, technische Handelshemmnisse zu verhindern und das aktuelle Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen aufrechtzuerhalten (MRA, SR 0.946.526.81).
Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 entschieden, die eidgenössische Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» abzulehnen und eine Teilrevision des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 7. Oktober 1983 als indirekter Gegenvorschlag vorzubereiten. Der Aktionsplan Grüne Wirtschaft, welcher der Bundesrat am 8. März 2013 verabschiedet hat, dient als Grundlage für den Entwurf der USG-Revision.
Die Gesetzesgrundlagen sind für die Verankerung des Ziels einer ressourceneffizienten Wirtschaft, für den Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft und für neue Regelungen im Bereich Konsum und Produktion zu erweitern. In den Bereichen Abfälle und Rohstoffe sowie internationales Engagement sind die bestehenden Gesetzesgrundlagen anzupassen und zu ergänzen.
Die Revision umfasst zwei voneinander unabhängige Gegenstände:
Ein Eintrag im Betreibungsregister kann gewichtige Nachteile für die betriebene Person mit sich bringen, insbesondere bei der Stellen- und Wohnungssuche sowie bei einer Kreditvergabe. Da eine Betreibung eingeleitet werden kann, ohne dass eine Forderung nachzuweisen ist, kommt es in der Praxis nicht selten zu Betreibungen über bestrittene oder sogar nicht bestehende Forderungen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel gegen eine ungerechtfertigte Betreibung entweder ungeeignet oder für die betriebene Person sehr aufwendig oder riskant sind. Sie schlägt daher Änderungen im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vor, um den Schutz betroffener Personen vor nachteiligen Wirkungen ungerechtfertigter Betreibungen zu erhöhen.
Internationale Gegebenheiten machen eine Revision des Steueramtshilfegesetzes (StAhiG) erforderlich. Es soll ein neuer Artikel über die nachträgliche Information der beschwerdeberechtigten Personen eingefügt werden. Weiter soll nur Staaten gegenüber keine Amtshilfe geleistet werden, die illegal erworbene Daten aktiv erlangt haben. Schliesslich sind Anpassungen des Gesetzes vorzunehmen aufgrund der Zulassung von Gruppenersuchen, wie sie vom Parlament mit Erlass des StAhiG beschlossen worden ist.
Das Ausweisgesetz (SR 143.1) sieht vor, dass auch in Zukunft Identitätskarten bei den Gemeinden beantragt werden können, wenn die Kantone dies zulassen. In der Ausweisverordnung (SR 143.11) und der dazugehörigen Departementsverordnung muss das neue elektronische Verfahren geregelt werden.
Das Gesetzesvorhaben soll Rechtssicherheit im Bereich der Blockierung und Rückführung von Potentatengeldern schaffen und es dem Bundesrat insbesondere ermöglichen, Vermögenswerte politisch exponierter Personen und ihres Umfelds unter bestimmten Voraussetzungen vorsorglich zu sperren. Verordnungen, die solche Sperrungen anordnen, sollen damit künftig nicht mehr direkt auf die Bundesverfassung (Art. 184 Abs. 3) abgestützt sein.
Im Rahmen der geplanten Revision der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweis-Verordnung (HKNV) sollen verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Diese ergeben sich zum einen aus den Ergebnissen der periodischen Überprüfungen. Zum anderen sollen aber auch bestehende Lücken gefüllt resp. Unklarheiten beseitigt werden. Betroffen sind die kostendeckende Einspeisevergütung, verschiedene technologiespezifischen Anpassungen, Herkunftsnachweise, die Energieetikette sowie Strafbestimmungen der Energieetikette.
Die 2000 und 2006 eingeführten Bestechungsstrafnormen haben sich im Grossen und Ganzen bewährt. Es müssen jedoch einzelne Verbesserungen angebracht werden. Dies insbesondere im Bereich der Bestechung Privater, die neu von Amtes wegen verfolgt werden soll und im Strafgesetzbuch bestraft wird. Damit wird die Reichweite des Straftatbestands geklärt und verdeutlicht, dass ebenso wie die Bestechung von Amtsträgern auch Korruption im privaten Sektor nicht hinnehmbar ist.
Mit der vorliegenden Verordnung wird der Betrieb der Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst geregelt. Die Fortschritte in der Schaffung des gemeinsamen zentralen Informationssystems entlang der Lebensmittelkette, das von den Bundesämtern BLW, BVET und BAG zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben in den Bereichen, Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit aufgebaut wird, führten dazu, dass das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet) weiterentwickelt wurde und nun als Informationssystem ASAN in das Agate Internetportal integriert wird. Weiter wird die Labor-Datenbank des BVET durch ein Nachfolgesystem ersetzt.
Im beiliegenden Vorentwurf für ein Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG) sollen die verschiedenen Bestimmungen, die ausschliesslich Auslandschweizerinnen und -schweizer betreffen, in einem Erlass übersichtlich und in sich kohärent zusammengefasst werden. So wurden z.B. das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer (SR 161.5) und das Bundesgesetz über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehörige im Ausland (SR 852.1) in die Vorlage integriert.
Im ASG sollen jedoch nicht nur die Beziehungen der Schweiz zu den angemeldeten Auslandschweizerinnen und -schweizern geregelt werden, sondern generell die Beziehungen zu Schweizer Personen und Institutionen im Ausland. Der konsularische Schutz und die konsularischen Dienstleistungen für alle Schweizerinnen und Schweizer waren bisher nur in einem Reglement geregelt. Sie sollen auch in das neue ASG aufgenommen werden.
Es ist vorgesehen, dass auch die Bestimmungen des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz über die «Präsenz schweizerischer Bildung im Ausland» in das ASG integriert wird. Zu diesem Entwurf ist bereits letzten Sommer eine Vernehmlassung durchgeführt worden, so dass die entsprechenden Bestimmungen hier nicht noch einmal unterbreitet werden.
Im Postulatsbericht 12.3006 «Bekämpfung von Waffenmissbrauch» hatte der Bundesrat Vorschläge zur Verbesserung des Informationsaustausches der Behörden, die sich mit Waffen befassen, unterbreitet. Diese Vorschläge hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates als Motionen 13.3000 - 13.3003 eingereicht. Diese galt es vorliegend umzusetzen.
Gemäss den Massnahmen 19 und 51 des Berichts der Interdepartementalen Arbeitsgruppe IDA NOMEX wurde das EDI/BAG beauftragt, die heutige Regelung der Abgabe von Jodtabletten im Ereignisfall ausserhalb der vorbereiteten Alarmierungszonen in Bezug auf ihre Notwendigkeit, Umsetzbarkeit und der zur Verfügung stehenden Zeitverhältnisse zu prüfen und die notwendigen Änderungen der rechtlichen Grundlagen vorzunehmen.
In Gebieten in Zone 3, wo der Kanton nicht in der Lage ist die Jodtabletten innerhalb der geforderten Zeit zu verteilen, sollen die Jodtabletten einmalig an die Bevölkerung abgegeben werden. Die Kosten werden gemäss den aktuell gültigen Rechtsgrundlagen von Bund und den Kernkraftwerksbetreibern getragen. Das VBS stellt den entsprechenden Finanzbedarf im ordentlichen Budget 2015 ein.
Die heute geltende Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem muss im Hinblick auf die Inbetriebnahme des neuen nationalen Visa-Informationssystems ORBIS revidiert werden. Dieses nationale System ermöglicht eine bessere Kompatibilität mit dem zentralen europäischen System, welches seit dem 11. Oktober 2011 in Betrieb ist. Im Januar 2014 wird das neue nationale Visa-Informationssystem das aktuelle Subsystem von ZEMIS ersetzen.
Umsetzung von Art. 48 Abs. 2bis des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) und Art. 45a Abs. 2 des Tierseuchengesetzes (TSG; SR 916.40) durch eine Änderung der
Mit der Motion 10.3881 «Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche zu erarbeiten. Diese Vernehmlassungsvorlage enthält die Ziele für den Schienengüterverkehr in der Fläche, umfasst ein ausgewogenes Instrumentarium an Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele und zeigt die künftige Entwicklung und Finanzierung der Güterverkehrsinfrastruktur auf.
Der Wald muss besser vor gefährlichen Schadorganismen geschützt und an die veränderten Klimabedingungen angepasst werden. Das Bundesgesetz über den Wald muss daher punktuell ergänzt werden.
Die im Titel erwähnte Teilrevision bezweckt eine Vereinfachung der Anwendung der Freimengen und Freigrenzen für Waren des Reiseverkehrs. Dies führt zu einer Vereinfachung der Zollanmeldung sowie der Zollveranlagung und erleichtert den Grenzübertritt.
Für die Engpassbeseitigung auf dem bestehenden Nationalstrassennetz werden durch das Infrastrukturfondsgesetz (IFG, SR 725.13) 5,5 Milliarden CHF bereitgestellt. Mit der ersten Programmbotschaft hat der Bundesrat 2009 aufgezeigt, mit welcher Priorität er die Engpässe auf den stark belasteten Nationalstrassenabschnitten beseitigen will. Gleichzeitig hat er die Freigabe der finanziellen Mittel für die Realisierung erster Projekte gemäss Programm beantragt. Laut Infrastrukturfondsgesetz informiert der Bundesrat alle vier Jahre über den Stand der Umsetzung der Projekte. Zudem überprüft und aktualisiert er die Priorisierung der vorangehenden Programmbotschaft und beantragt die Freigabe weiterer finanzieller Mittel für die Realisierung der nächsten, gemäss aktualisiertem Programm vorgesehenen Projekte.
Gestützt auf die Eingabe der Paritätischen Kommission der Eierproduzenten und des Handels (Pako) vom 14. Juni 2013 an das Bundesamt für Landwirtschaft BLW, soll das Teilzollkontingent Konsumeier dauerhaft um 1'000 Tonnen brutto erhöht werden. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Dezember 2013 vorgesehen.