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Die Teilrevision der RTVV ermöglicht, Regionalfernsehprogramme auch ausserhalb ihres Verbreitungsgebiets digital über Leitungen zu verbreiten.
Mit der erwähnten Änderung soll einerseits eine konsequentere Unterscheidung zwischen den durch die ComCom regulierten Beziehungen der Anbieterinnen auf der Vorleistungsstufe und ihren vertragsrechtlichen Kundenbeziehungen vorgenommen werden. Anderseits sollen durch die der Ursprungsanbieterin ausdrücklich gewährte Möglichkeit, vor der Einrichtung einer Preselection den Nachweis einer entsprechenden Ermächtigung der betroffenen Kundinnen oder Kunden zu verlangen, unerwünschte Schaltungen möglichst vermieden werden.
Schwerpunkt der Revision ist der Systemwechsel von der heutigen Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen hin zu einer geräteunabhängigen Radio- und Fernseh-Abgabe von Haushalten und Unternehmen. Ausserdem beinhaltet die Vorlage Anpassungen von weiteren Bestimmungen, die durch die technische Entwicklung im Rundfunkbereich oder wegen Vollzugsproblemen notwendig sind.
Ausführungsbestimmungen zum Postgesetz vom 17. Dezember 2010; insbesondere zum Umfang der Grundversorgung, zur Presseförderung, zur Meldepflicht der Anbieterinnen von Postdiensten, zum Zugang zu Postfachanlagen und zur Behördenorganisation.
Die Revision der RTVV sieht vor, die finanzielle Situation der regionalen Fernsehsender mit Service-public-Auftrag zu verbessern. Weiter soll die Digitalisierung der Kabelnetze durch einen Abbau der analogen Verbreitungspflichten erleichtert werden.
Neuberechnung Kantonsbeteiligungen 2012-15
Mit der angestrebten Änderung soll die minimale Übertragungsrate, welche die Grundversorgungskonzessionärin im Rahmen eines Breitbandanschlusses gewährleisten muss, heraufgesetzt werden. Gleichzeitig soll die Preisobergrenze für einen solchen Anschluss herabgesetzt werden. Die Änderung der FDV soll ausserdem den Schutz Minderjähriger vor im Mobiltelefoniebereich angebotenen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten verbessern.
Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz.
Strategiebericht zur Weiterentwicklung der nationalen Infrastrukturnetze im Bereich Verkehr, Energie und Telekommunikation bis ins Jahr 2030 als Teil des Wachstumspakets 2008-2011.
Erste Erfahrungen mit der Radio- und Fernsehverordnung und die Revision der europäischen Regelwerke führen zu Anpassungsbedarf.
Gestützt auf die Motion UREK-N (07.3004) unterbreitet das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Revision des CO2-Gesetzes, um verpflichtende Ziele für die CO2-Emissionswerte von neu immatrikulierten Personenwagen in der Schweiz festzulegen. Die Vorlage orientiert sich an den Zielen der Europäischen Union.
Die Ausführungsbestimmungen zum Fernmeldegesetz (FMG) sind aufgrund der Erfahrungen, die seit dem Inkrafttreten der Änderung des FMG am 1. April 2007 gesammelt wurden, zu ändern. Zudem haben die jüngsten Entwicklungen auf dem Fernmeldemarkt und im Bereich der internationalen Regulierung Lücken aufgedeckt, die zu beheben sind.
Zur Umsetzung der Motion Wyss (05.692), welche vom Bundesrat die Etablierung eines meteorologischen Zwei-Stufen-Warnsystems fordert, sind die rechtlichen Grundlagen auf Verordnungsstufe auszubauen. So sind sowohl die Alarmierungsverordnung als auch die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, SR 784.401) entsprechend zu ergänzen.
Im Hinblick auf die Öffnung des Postmarktes wird das geltende Postgesetz und das Postorganisationsgesetz total revidiert.
Mit der Vorlage sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von kostenlosen Sendezeiten für politische Werbespots vor den eidgenössischen Volksabstimmungen geschaffen werden. Ein gesetzlicher Anspruch soll allen in einer Fraktion der Bundesversammlung organisierten Parteien sowie den Initiativ- oder Referendumskomitees gewährt werden. Ausgestrahlt werden die Spots in bestimmten Radio- und Fernsehprogrammen der schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft sowie in den Programmen der weiteren Veranstalter mit Konzession und Gebührenanteil.
Die neue Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur total revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 in verschiedenen Bereichen des Rundfunks.