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Die K 103 Oltnerstrasse ist Hauptverkehrsachse und Autobahnzubringer für den Raum Olten und – zum Teil – für das Niederamt und weist eine Verkehrsbelastung von rund 26'000 Fahrzeugen pro Tag auf. Die K 103 Oltnerstrasse ist zu den Verkehrsspitzen stark belastet. Die langen Staus führen zu erheblichen Verlustzeiten beim Motorisierten Individualverkehr (MIV), vor allem aber auch beim öV. In solchen Stausituationen kann sich der Bus nicht mehr an den beiden per Lichtsignalanlage geregelten Knoten (Höhe, Oltnerstrasse) anmelden, und der Fahrplan kann nicht mehr eingehalten werden. Aufgrund der hohen Verkehrsmengen sind sowohl die Ein- und Abbiegebeziehungen zu den seitlichen Nutzungen als auch das Queren für den Fuss- und Veloverkehr entlang der K 103 nur schwer möglich.
Mit dem vorliegenden Bauprojekt für den Ausbau und die Sanierung der Oltnerstrasse werden wesentliche Massnahmen aus dem Verkehrsmanagement Wiggertal umgesetzt. Um die Fahrplanstabilität des Busses zu verbessern, ist es erforderlich, genügend Platz zu schaffen, damit die Busspur in Fahrtrichtung Olten bereits ab Knoten Höhe erstellt werden kann. Dazu ist auch der Abbruch von Gebäuden auf der Ostseite der Oltnerstrasse im Abschnitt Überführung Höhe bis und mit dem ehemaligen Bahnwärterhaus der SBB vorgesehen. Da in Olten die Abflusskapazität durch den Postplatz beschränkt ist, wird auch zukünftig der Rückstau aus Olten zu den Verkehrsspitzenzeiten für den MIV nicht zu vermeiden sein. Um die Abbiegebeziehungen zu verbessern, wird ab Knoten Höhe bis zur Einmündung Wartburgstrasse ein Mehrzweckstreifen erstellt.
In Richtung Festungstunnel wird zukünftig der Stau vermieden werden können. Dies wird durch den Umbau der bestehenden Lichtsignalanlagen Oltnerstrasse/Städtli und Höhe und den Bau von zwei zusätzlichen Lichtsignalanlagen (Dosieranlagen) Längacker und Kloosmatte erreicht. Die vier Lichtsignalanlagen ermöglichen die Busbevorzugung und dienen auch dem sicheren Queren durch Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Busspuren in Richtung Süden sind zukünftig nur noch abschnittsweise erforderlich. Für den Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr) werden auf die ganze Projektlänge ein Parallelweg und im Innerortsbereich, zur Aufwertung des Ortsbilds, eine Baumallee erstellt. Zusätzlich sind entlang der Oltnerstrasse beidseitig Radstreifen vorgesehen.
Die Kosten sind auf 36,62 Millionen Franken veranschlagt. Davon entfallen Anteile von 10,36 Millionen Franken auf die Gemeinde Aarburg und von 26,26 Millionen Franken auf den Kanton. In diesen Anteilen nicht berücksichtigt ist der vom Bund in Aussicht gestellte Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm von rund 7,47 Millionen Franken. Der effektiv vom Bund geleistete Beitrag wird den Kostenanteilen der Gemeinde und des Kantons angerechnet werden.
Das aktuelle Raumangebot im bestehenden Polizeikommando am Standort Telli kann den Raumbedarf nicht mehr decken. Aufgrund des Personalaufwuchses und der Organisationsentwicklung entstand bei der Kantonspolizei zusätzlicher Raumbedarf. Zwecks betrieblicher Optimierung sollen zudem die umliegenden Standorte der Kantonspolizei wie die Stützpunkte Buchs und Aarau sowie weitere auf dem Stadtgebiet ausgelagerte Einheiten der Kriminalpolizei am Standort Telli zusammengeführt werden.
Nebst der Zusammenführung dezentraler Einheiten aus dem Raum Aarau ist auch der Wechsel der kantonalen Staatsanwaltschaft an den Standort Telli geplant. Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 64,9 Millionen Franken erforderlich.
Integration findet zum grossen Teil im Alltag statt – beispielsweise in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Berufsbildung oder in einem Sportverein. Trotz diesem gut funktionierenden Alltag braucht es zusätzliche Anstrengungen und spezifische Massnahmen wie Deutschkurse, Informations- und Beratungsstellen, Arbeitsintegrationsprogramme oder Brückenangebote, damit Integration gelingt. Seit Anfang 2014 sind diese spezifischen Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden unter dem Dach der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) zu einem Gesamtpaket gebündelt.
Die laufende Programmperiode der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP 2) würde Ende 2021 auslaufen. Der leitende Ausschuss der Kantone und die Vorsteherin des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements haben eine Verlängerung der laufenden Programmperiode um zwei Jahre bis Ende 2023 (KIP 2bis) vereinbart. Dank der Verlängerung ist genug Zeit, um die Erfahrungen aus der Integrationsagenda Schweiz sowie aus den laufenden Pilotprogrammen in das nächste KIP (KIP 3) einfliessen zu lassen.
Für die Phase KIP 2bis werden die programmatische Ausrichtung und der Finanzrahmen auch im Kanton Aargau grundsätzlich beibehalten. Inhaltliche Schwerpunkte mit punktuellen Weiterentwicklungen in den Jahren 2022 und 2023 bilden die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie die Fokussierung auf die Zielgruppe der spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Aufgrund des höheren Finanzbedarfs für die Verlängerung der Programmperiode ist gemäss den kantonalen finanzrechtlichen Vorgaben ein Zusatzkredit bei der zuständigen Instanz zu beantragen [§ 29 Abs. 1 Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF)]. Dieser Zusatzkredit beläuft sich auf brutto 6.7 Millionen Franken. Der Kantonsanteil beträgt 2.9 Millionen Franken. Mit dem Zusatzkredit für die Phase KIP 2bis können die bestehenden Massnahmen und Angebote aufrechterhalten und punktuell weiterentwickelt werden.
Bei Gemeinden mit Gemeindeversammlungen wird am gesetzlichen Quorum von 10 % als Grundsatz für die Ergreifung eines Referendums festgehalten. Ebenfalls wird weiterhin die Möglichkeit bestehen, dieses bis maximal 25 % erhöhen zu können. Neu soll die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, dass eine Gemeinde mit Gemeindeversammlung den minimalen Prozentsatz in der Gemeindeordnung tiefer (bis auf 5 %) festlegen kann. Weiter soll zukünftig zulässig sein, in der Gemeindeordnung, analog der kantonalen Regelung, eine absolute Zahl festzulegen.
Bei den Einwohnerratsgemeinden soll das gesetzliche Quorum für Initiativen und Referenden generell von heute 10 % auf 5 % gesenkt werden. Neu wird auch hier die rechtliche Möglichkeit geschaffen, dass diese Gemeinden in der Gemeindeordnung eine absolute Zahl festlegt können.
Die Erleichterungen bei der Ergreifung von Volksbegehren sollen hauptsächlich über eine Herabsetzung des Quorums erfolgen. Erfahrungsgemäss kann aber nicht nur die Anzahl der beizubringenden Unterschriften problematisch sein, sondern auch die zur Verfügung stehende kurze Frist von 30 Tagen. Deshalb wird vorgeschlagen, dass die Rechtsstillstandsfristen der schweizerischen Zivilprozessordnung auf die Berechnung der Sammelfristen bei Referenden angewandt werden. Zudem wird der Klarheit halber für die Berechnung des Beginns und des Ablaufs der Referendumsfrist auf die diesbezügliche Regelung in der Zivilprozessordnung verwiesen. Von dieser Regelung ausgenommen werden sollen die Referenden gegen die Budgetbeschlüsse.
Das Bezirksgericht Aarau ist seit der Einführung der Familiengerichte in drei Gebäuden untergebracht. Diese Situation sowie die kritischen Platzverhältnisse und veralteten Infrastrukturen entsprechen nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemässen Gerichtsbetrieb.
Aus diesen Gründen soll das Bezirksgericht Aarau an einem einzigen Standort zusammengeführt werden. Die Justizleitung hat hierfür das ehemalige Verwaltungsgebäude der Eniwa AG (ehemals IBA-Gebäude) an der Oberen Vorstadt 37 in Aarau vorgesehen, in dem bereits von 1925–1966 das Obergericht und später das Handelsgericht untergebracht waren. Zusätzlich sollen das Konkursamt, die Obergerichtsbibliothek und das Spezialverwaltungsgericht in die gemeinsame Planung des Bezugs des Eniwa-Verwaltungsgebäudes einbezogen werden.
Die Zusammenlegung des Konkursamts beziehungsweise seiner drei Amtsstellen Baden, Brugg und Oberentfelden ist seit längerem beschlossen, konnte aber bislang nicht realisiert werden. Durch die Verlegung der Obergerichtsbibliothek kann den gesteigerten Platz- und Sicherheitsbedürfnissen Rechnung getragen werden. Hinsichtlich des Spezialverwaltungsgerichts ist mittelfristig geplant, das Mietverhältnis am aktuellen Standort im Winterthur-Gebäude aufzulösen.
Das ehemalige Eniwa-Verwaltungsgebäude erfüllt die notwendigen Raumbedürfnisse, ist sehr gut erschlossen und liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Obergericht. Im Hinblick auf die zentrale Ausrichtung des gesamten Gerichtsbetriebs am Standort Aarau können Synergien genutzt und ein eigentliches «Gerichtsviertel» geschaffen werden.
Die Liegenschaft muss jedoch den erhöhten Sicherheitsbedürfnissen der Gerichte sowie den Erfordernissen eines barrierefreien Zugangs und einer zeitgemässen Infrastruktur angepasst werden. Hierzu sind noch umfangreiche bauliche Massnahmen nötig. Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 13'300'000.– und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von Fr. 963'000.– erforderlich. Für dieses Vorhaben wird vorgängig, gestützt auf § 66 der Verfassung des Kantons Aargau, eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Das Programm Hightech Aargau wurde vom Regierungsrat im Jahr 2012 lanciert mit dem Ziel, den Aargauer Unternehmen optimale Rahmenbedingungen und Dienstleistungen im Bereich der Innovationsförderung und des Wissenstransfers zu bieten. Die laufende Periode endet im Jahr 2022. Die Herausforderungen für die exportorientierten Aargauer Unternehmen im globalen Wettbewerb bestehen jedoch weiter oder werden sich gar verschärfen.
Die beiden Kernelemente des Programms – das Hightech Zentrum Aargau und der Forschungsfonds Aargau – sollen darum nach 2022 im bisherigen finanziellen und organisatorischen Rahmen weitergeführt und verstetigt werden. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat dafür zwei Verpflichtungskredite für wiederkehrenden Aufwand zu beantragen: einen Kredit über 4,39 Millionen Franken pro Jahr für das Hightech Zentrum Aargau sowie einen Kredit über 1,4 Millionen Franken pro Jahr für den Forschungsfonds Aargau.
Das Hightech Zentrum Aargau berät alle Aargauer Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – zu Innovationsfragen und hilft ihnen, an den Hochschulen die richtigen Forschungspartner zu finden. Der Forschungsfonds Aargau unterstützt Forschungsprojekte von Aargauer Unternehmen gemeinsam mit Hochschulen finanziell. Zusammen leisten sie einen Beitrag, dass innovative Unternehmen sich im Wettbewerb behaupten können und die Wertschöpfung im Kanton Aargau gestärkt wird.
Das im Departement Gesundheit und Soziales angesiedelte Amt für Verbraucherschutz ist gegenwärtig in den beiden kantonseigenen Gebäuden am Kunsthausweg 24 (Laboratorium) und im Calame-Haus (Büros) an der Oberen Vorstadt 14 in Aarau untergebracht. Das über 100-jährige Laborgebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.
Auch reichen die vorhandenen Platzverhältnisse vor Ort zur Durchführung der geforderten Untersuchungen nicht aus. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist weder betrieblich noch wirtschaftlich zweckmässig. Die Tätigkeiten von Inspektion und Untersuchung sind eng miteinander verknüpft und erfordern einen regen Austausch von Inspektions- und Laborpersonal.
Darum hat der Regierungsrat im Dezember 2017 entschieden, das Amt für Verbraucherschutz unter einem Dach zusammenzuführen. Der Kauf des Bildungszentrums in Unterentfelden im Dezember 2018 bedeutet eine Lösung für den Neubau auf einem Grundstück im Eigentum des Kantons, die sofort geplant und zeitnah realisiert werden kann. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie hat der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Projektierungskredit über 4,7 Millionen Franken beantragt, der im August 2019 ohne Gegenstimmen gutgeheissen wurde. Das im Detail erstellte Vorprojekt weist Erstellungskosten von 43,9 Millionen Franken aus.
Unter Einbezug der Vorlaufkosten von Fr. 160'000.– und einer Kostenermittlungstoleranz von 10 % wird dem Grossen Rat ein Baukredit von total 48,46 Millionen Franken beantragt. Für dieses Bauvorhaben wird vorgängig, gestützt auf § 66 der Verfassung des Kantons Aargau eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Die vorhandene Prüfinfrastruktur des Strassenverkehrsamts in Schafisheim ist dem stetigen Zuwachs von prüfungspflichtigen Fahrzeugen nicht mehr gewachsen. In Zukunft ist weiter mit einem kontinuierlichen Anstieg des Fahrzeugbestands zu rechnen.
Die bestehende Prüfhalle wurde im Jahr 1973 in Betrieb genommen. Obwohl in den letzten Jahren laufend werterhaltende Massnahmen realisiert wurden, bedarf das Gebäude einer Gesamtsanierung und einer Anpassung an die heutigen Anforderungen und technischen Standards.
Aufgrund dieser Ausgangslage ermächtigte der Regierungsrat im Oktober 2018 das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau), in enger Zusammenarbeit mit dem Departement Volkswirtschaft und Inneres die Projektierung für die Gesamtsanierung der bestehenden Prüfhalle und den Neubau einer Zusatzhalle durchzuführen. Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 22,34 Millionen Franken erforderlich. Das Baubewilligungsverfahren wird parallel zum politischen Prozess für die Bewilligung des Verpflichtungskredits durchgeführt. Das Baugesuch wird voraussichtlich Ende Oktober eingereicht.
Im April 2020 hat der Regierungsrat eine Anhörung für eine Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen durchgeführt. In der Anhörung stellte der Regierungsrat zudem eine Reduktion des Gewinnsteuertarifs für die Unternehmen in einer separaten Änderung in Aussicht, ohne jedoch einen konkreten Vorschlag zu präsentieren.
Von der Wirtschaft (Aargauische Industrie- und Handelskammer [AIHK], Aargauischer Gewerbeverband [AGV]) und von bürgerlichen Parteien (FDP.Die Liberalen, SVP) wird in der Anhörung sowie mit dem von den Fraktionen der CVP, FDP und SVP am 26. November 2019 eingereichten und am 16. Juni 2020 mit 85 : 46 Stimmen überwiesenen (19.348) Postulat der Fraktionen der CVP, FDP (Sprecher Herbert H. Scholl, Zofingen) und SVP vom 26. November 2019 betreffend Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen verlangt, die Reduktion des Gewinnsteuertarifs bereits in die aktuelle Änderung zu integrieren. Weil es sich bei der Tarifentlastung um eine wichtige steuerpolitische Frage handelt, sollten sich alle Parteien und interessierten Kreise äussern können.
Deshalb wird eine Zusatz-Anhörung durchgeführt. Insbesondere sollten sie auch zu einem konkreten Vorschlag Stellung nehmen können. Der Regierungsrat schlägt vor, die Gesamtsteuerbelastung bei den juristischen Personen (Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde) von heute 18,6 % auf 15,1 % zu reduzieren. Die Reduktion soll zwischen 2022 und 2024 in drei Etappen erfolgen. Infolge der Zusatz-Anhörung wird die 1. Beratung im Grossen Rat im 2. Quartal 2021 und die 2. Beratung im 2. Semester 2021 stattfinden. Damit ist es nach wie vor möglich, dass die Gesetzesrevision auf den 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
Das Geschäftsverkehrsgesetz regelt die Grundsätze parlamentarischer Tätigkeit auf kantonaler Ebene sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere dem Regierungsrat. Die vorliegende Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes nimmt mehrere auf dem parlamentarischen Weg eingereichte Anliegen auf.
Einerseits soll neu die Möglichkeit einer Vertretung von Parlamentsmitgliedern auf Kantonsebene bei deren längerfristiger Abwesenheit geschaffen werden. Andererseits sollen differenziertere Regelungen für die Behandlung und Erledigung überwiesener parlamentarischer Vorstösse im Grossen Rat erlassen werden. Die Gründe, bei welchen eine Vertretung möglich ist, sollen abschliessend im Gesetz aufgezählt werden. Es sind dies Mutterschaft, Krankheit, Unfall oder Militär- und Zivildienst. Die Vertretung soll mindestens drei Monate und höchstens ein Jahr dauern. Ob sich jemand unter diesen Prämissen vertreten lassen will, soll vollumfänglich vom Entscheid des betreffenden Ratsmitglieds abhängen.
Ein ähnlicher Vorstoss, welcher eine gesetzliche Grundlage für die Stellvertretungsmöglichkeit in den Einwohnerräten schaffen wollte, wurde vom Grossen Rat abgelehnt. Das Anliegen wird somit nicht formell in die Gesetzesvorlage (Synopse) aufgenommen. Im vorliegenden Anhörungsbericht werden jedoch im Sinne einer vollständigen Bearbeitung der Thematik Ausführungen dazu gemacht, und das Anliegen wird im Fragebogen ebenfalls aufgeführt, damit auch hierzu Klarheit über die bestehende Einschätzung der Anhörungsteilnehmenden geschaffen werden kann.
Der Erledigungszeitpunkt für einen überwiesenen parlamentarischen Vorstoss soll neu ausdrücklich gesetzlich definiert werden, was bis anhin nicht der Fall war. Für parlamentarische Vorstösse, welche keine Verfassungs- oder Gesetzesänderungen erfordern, soll die Frist zur Erledigung von drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt werden. Schliesslich sollen Zugang und Information zu den (überfälligen) parlamentarischen Vorstössen verbessert werden.
Damit der Grosse Rat und insbesondere die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Gelegenheit haben, ihren politischen Willen möglichst unverfälscht zum Ausdruck zu bringen (Grundsatz der Einheit der Materie), wird das Änderungsvorhaben in zwei Gesetzesvorlagen unterteilt. Die Änderungen betreffend Vertretungsregelung benötigen zudem eine Verfassungsänderung.
Die Informatik Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen ist heute an vier verschiedenen Standorten in Aarau untergebracht, was abteilungsinterne Abläufe erschwert und teilweise ineffizient macht. Einer dieser Mietstandorte wird zudem in zwei Jahren seitens Eigentümerschaft zurückgebaut, sodass der am 30. Juni 2022 auslaufende Mietvertrag nicht verlängert werden kann.
Entsprechend ist bereits auf diesen Zeitpunkt eine Nachfolgelösung zu finden. Ziel dabei ist es, die Abteilung künftig an einem einzigen Standort zu zentralisieren. In der Standort-Evaluation hat die kantonseigene Liegenschaft BZU in Unterentfelden in puncto Wirtschaftlichkeit am besten abgeschlossen.
Der Zusammenzug der Abteilung an einem Standort bietet die Chance, Synergien zu nutzen, abteilungsinterne Wege zu verkürzen sowie die bisherigen Standorte im Mietvertragsverhältnis aufzuheben, was ab 2024 Mietkosten im Umfang von Fr. 670'000.- jährlich einspart. Dies entspricht zwei wichtigen Stossrichtungen des Reformvorhabens Immobilien, nämlich «Eigentum vor Miete» und Konzentration der heute auf viele Standorte fragmentierten Zentralverwaltung.
Neben den Nutzungsanpassungen zur Schaffung der neuen Büroräumlichkeiten der ITAG werden gleichzeitig wichtige Sanierungsarbeiten vorgezogen, die der in Zukunft notwendigen grosszyklischen Sanierung des 1976 erstellten Gebäudes zuzuordnen sind. Bei der Ausführung der Teilsanierung des Gebäudes wird der Nachhaltigkeit Rechnung getragen. So wird bei der zu ersetzenden Gebäudetechnik auf eine wirtschaftliche und energiesparende Ausführung Wert gelegt sowie konsequent die Wärmerückgewinnung bei der Lüftungs- und Kälteanlage umgesetzt.
Zusätzlich liefert eine Photovoltaik-Anlage Strom für den Eigenverbrauch und mit der bereits bewilligten Fenstersanierung können die Energiekosten reduziert werden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand in der Höhe von rund 10,935 Millionen Franken vorgesehen, der vom Grossen Rat bewilligt werden muss.
Der Gemeinderat Mellikon beantragt auf Ersuchen der Steinbruch Mellikon AG die Festsetzung des «Steinbruchs Mellikon» als Deponie des Typs B im Richtplan (Kapitel A 2.1). Nach der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Brugg Regio beantragt zusammen mit der Gemeinde Birrhard auf Ersuchen der Terractus AG die Festsetzung des Standorts «Steibode» als Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung und als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel V 2.1 und A 2.1).
Nach der öffentlichen Anhörung, Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Baden Regio beantragt zusammen mit der Gemeinde Würenlos auf Ersuchen der DEREBA AG die Festsetzung des Standorts «Steindler» als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel A 2.1).
Nach der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Der Gemeinderat Eiken beantragt auf Ersuchen der Initianten (Auffüllungsgesellschaft Sisseln-Münchwilen AG, Laufenburg (AGSM)) die Festsetzung der «Deponie Chremet» als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel A 2.1). Nach der öffentlichen Anhörung, Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Das bestehende Strassengesetz vermag die heutigen Anforderungen inhaltlich nicht mehr in allen Teilen zu erfüllen und ist formal veraltet. Der Grosse Rat hat den Regierungsrat mit entsprechenden Vorstössen mit der Revision beauftragt.
Die wichtigste Änderung im neuen Strassengesetz betrifft die Gemeindebeiträge an den Bau und den Unterhalt der Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. In den übrigen Punkten wird die bisherige Praxis im kantonalen Strassenwesen, die sich grundsätzlich bewährt hat, optimiert und entsprechend den neuen technischen und verkehrlichen Anforderungen weiterentwickelt.
Die Winterstürme vom Januar 2018 und die Trockenheit der letzten Jahre haben viele Waldbestände im Kanton Aargau in Mitleidenschaft gezogen. Die Sturmereignisse und die Trockenheit führten zu Folgeschäden durch Borkenkäferbefall, die bis heute nicht abgeklungen sind. Die Lage für die betroffenen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern hat sich durch die Covid-19-Pandemie weiter verschlechtert. Neben den direkten Schäden an den Waldbeständen sind sowohl die Absatzmöglichkeiten von Holz im Inland sowie die Exportmöglichkeiten von Holz stark eingebrochen.
Der Regierungsrat will die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer bei der Wiederbewaldung der entstandenen Schadenflächen mit einem Massnahmenpaket unterstützen. Mit diesem können die Auswirkungen des Klimawandels, die zur grossen Herausforderung für den Wald und die Waldbewirtschaftung werden, gemindert werden. Das Massnahmenpaket umfasst vier Module: Wiederbewaldung, Holzvermarktung und Holzverwendung, Entscheidungsgrundlagen, Weiterbildung und Beratung.
Dem Grossen Rat wird das Massnahmenpaket «Bewältigung Waldschäden durch Borkenkäfer, Trockenheit, Eschenwelke und Sturmereignisse 2020» und die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von brutto 9,6 Millionen Franken für den Zeitraum 2021–2024 beantragt. Gemäss § 66 der Verfassung des Kantons Aargau ist zu Vorlagen, die einer obligatorischen oder fakultativen Volksabstimmung unterliegen, eine Anhörung durchzuführen.
Die Verlegung des Trassees der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) zwischen Aarau und Suhr weg von der Kantonsstrasse K 242 eröffnet Handlungsspielraum für gestalterische und betriebliche Optimierungen. Dazu gehören die Aufwertung der Strassenräume, die Förderung des strassengebundenen öV, Verbesserungen für den Langsamverkehr sowie betriebliche Optimierungen für den MIV.
Weil der bauliche Zustand im gesamten Projektperimeter ungenügend ist und sich die alte Gleisanlage der WSB noch immer in der Fahrbahn befindet, muss die in die Jahre gekommene Strassenanlage erneuert werden. Das Verkehrssystem Knoten Kreuzplatz – Kreisel Gais in Aarau ist während der Spitzenstunden stark belastet. Aufgrund der Rückstaus entstehen im Verkehrssystem auch für den öV Verlustzeiten mit wesentlichem negativem Einfluss auf die Fahrplanstabilität und die Gewährleistung der Anschlüsse am Bahnhof Aarau.
Für den Fuss- und Veloverkehr sind direkte, durchgehende und sichere Verbindungen vorgesehen. Im Rahmen des Verkehrsmanagements Region Aarau sind im Projektperimeter auf der Achse K 242 Buchser-/Suhrer-/Tramstrasse diverse Massnahmen zur Entlastung der Zentren sowie zur Busbevorzugung geplant (Netzschutz/Staumanagement, Busbevorzugung), welche teilweise mit vorliegendem Projekt umzusetzen sind. Die Verlässlichkeit der Reisezeiten und die Anschlusssicherheit auf den Buslinien 1, 4 und 6 soll verbessert werden.
Die Standorte und die Ausgestaltung der Bushaltestellen werden optimiert und auf die Vorschriften für hindernisfreies Bauen ausgerichtet. Der Strassenraum an der Kantonsstrasse wird aufgewertet mit dem Ziel, die Siedlung trotz Verkehrsbelastung als attraktiven Ort bei optimierter Funktionalität für alle Benutzenden erlebbar zu machen. Zur aktiven Lärmbekämpfung an der Quelle werden spezielle lärmarme Asphaltbeläge eingesetzt. Die Haupterschliessung des Kantonsspitals Aarau erfolgt weiterhin über die Südallee.
Die Notfallfahrzeuge werden im Projektperimeter bei den Lichtsignalanlagen bevorzugt. Im Zusammenhang mit den umfangreichen Bauarbeiten ist eine vollständige Erneuerung der Strassenanlage mit Verstärkung des Strassenoberbaus vorgesehen. Das Gesamtprojekt weist eine Länge von ca. 2,3 km auf und ist aufgeteilt in vier Teilprojekte. Der grösste Teil der neuen Verkehrsanlage kann auf der heutigen Strassenfläche und dem alten Trassee der WSB realisiert werden.
Die Kosten sind auf 34,09 Millionen Franken veranschlagt. Davon entfallen 6,86 Millionen Franken auf die Stadt Aarau, 4,57 Millionen Franken auf die Gemeinde Buchs und 6,85 Millionen Franken auf die Gemeinde Suhr. In diesen Beträgen nicht berücksichtigt ist ein erwarteter Beitrag des Bundes von rund 4 Millionen Franken. Der effektiv vom Bund geleistete Beitrag wird den Kostenanteilen der Gemeinden und des Kantons angerechnet werden.
Das Anhörungsverfahren betrifft die Frage, ob der heutige steuerliche Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen erhöht werden soll. Damit würde insbesondere den in den letzten Jahren gestiegenen Krankenkassenprämien Rechnung getragen. Die heutige Pauschale wurde seit 2001 nie mehr an die Kostenentwicklung angepasst.
Der vorliegende Anhörungsbericht sieht einen einmaligen Bruttoaufwand von 75,42 Millionen Franken vor. In diesem Betrag sind 12 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln enthalten. Die übrigen Mittel werden durch die Globalbeiträge des Bundes aus der CO₂-Teilzweckbindung gedeckt. Der Grosse Rat hat im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023 die kantonalen Mittel eingestellt. Rund 40 % des Energieverbrauchs und rund 25 % des CO₂-Ausstosses werden durch die Gebäude verursacht.
Mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit können Massnahmen zur Reduktion des CO₂-Ausstosses und der Effizienzsteigerung unterstützt werden. Damit leisten die Gebäude einen wesentlichen Beitrag zum Netto-Null Ziel bis 2050 des Bundes und zur Versorgungssicherheit in der Schweiz. Die Aufgabenteilung mit dem Bund im Energiebereich weist den Kantonen den Gebäudebereich als Schwerpunkt zu. Das "Förderprogramm Energie 2021–2024" unterstützt Massnahmen an der Gebäudehülle, Holzheizungen, solarthermische Anlagen und Wärmepumpen. Neu stehen auch Mittel für Pilotanlagen zur Verfügung. Mit dem Einsatz von 12 Millionen Franken über 4 Jahre erhält der Kanton Globalbeiträge des Bundes von rund 60,4 Millionen Franken. Mit den Förderungen werden zwischen 375 und 750 Millionen Franken an Investitionen in der Privatwirtschaft ausgelöst.
Die energetische Wirkung beträgt rund 1,44 TWh. Die CO₂-Emissionen können um über 440'000 Tonnen reduziert werden. Gleichzeitig kann die Abhängigkeit von Importen von fossilen Energieträgern für den Gebäudebereich kontinuierlich gesenkt werden. Der Regierungsrat hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt mit der Durchführung der Anhörung gemäss § 66 der Verfassung des Kantons Aargau beauftragt. Alle Interessierten können zum Entwurf Stellung nehmen. Stellungnahmen sind bis 26. Juni 2020 an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt einzureichen. Für die Stellungnahmen steht ein elektronischer Fragebogen zur Verfügung.
Die Idee einer Umfahrungslösung für Suhr besteht seit Jahrzehnten. Zur Entlastung des Suhrer Zentrums vom Verkehr und zur verbesserten Anbindung des Wynentals an das übergeordnete Strassennetz bestehen im Richtplan Einträge zu einer Ostumfahrung Suhr (Festsetzung) und einer Südumfahrung Suhr (Vororientierung). Die Realisierbarkeit des generellen Projekts aus dem Jahr 2001 gemäss bestehender Festsetzung ist aus verkehrstechnischen und baulichen Gründen nicht gegeben.
Diese Linienführung wurde deshalb nicht weiterverfolgt. Ebenfalls zeigt sich, dass aufgrund der langen Barriereschliesszeiten in Suhr keine verkehrsplanerisch zufriedenstellende Lösung im Bestand erreicht werden kann. Nach umfangreichen planerischen Abklärungen soll die Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS) mit der neuen Umfahrung Suhr und den dazugehörenden Massnahmen im Bereich Siedlung und Mobilität festgesetzt werden.
Mit der Gesamtplanung VERAS mit Zeithorizont 2040 wird der Siedlungs- und Wirtschaftsraum vom Durchgangsverkehr entlastet und Freiräume für die Siedlungsentwicklung geschaffen. Weiter werden die Anbindung des Wynentals an die A1 und nach Aarau sowie das Velonetz für den lokalen und regionalen Verkehr verbessert und damit die Zielsetzung der VERAS umgesetzt.
Bei der Planung von Netzergänzungen sind flankierende Massnahmen unabdingbare Elemente. Die FLAMA sind im Konzept flankierende Massnahmen VERAS zusammengefasst, gegliedert nach Verkehrsmanagement, Strassenraumgestaltung, Velo- und Fussverkehr sowie Siedlung und Landschaft.
Der Regierungsrat hat das Departement Bildung, Kultur und Sport damit beauftragt, für die Lehrpersonen sowie die Schulleitungen Volksschule ein neues Lohnsystem zu erarbeiten. Das neue Lohnsystem soll die Einhaltung der Grundsätze der Gleichstellung und Gleichbehandlung gewährleisten, konkurrenzfähig gegenüber den umliegenden Kantonen sein, eine transparente und nachvollziehbare Bewertung der Lehrpersonenfunktionen beinhalten und die Berücksichtigung der für die Funktion relevante berufliche und ausserberufliche Erfahrung (und nicht nur wie bisher das Alter) bei der Festlegung des individuellen Lohnes berücksichtigen.
Die Vorlage setzt sich aus zwei voneinander getrennt zu betrachtenden Themenfeldern zusammen, die sich inhaltlich nicht aufeinander beziehen. Der Einfachheit halber wird aber eine gemeinsame Anhörung durchgeführt: Projekt ARCUS – Revision Lohnsystem der Lehrpersonen sowie Schulleitungen Volksschule
Im Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (EG TSG) vom 6. Mai 2008 sind die wichtigsten Grundsätze der kantonalen Tierseuchenbekämpfung und die Entsorgung tierischer Nebenprodukte geregelt. Für die Finanzierung steht der Tierseuchenfonds zur Verfügung, dessen Einlagen paritätisch durch die öffentliche Hand und die Tierhaltenden geleistet werden.
Durch die Revision soll der gesamte personelle Aufwand einschliesslich Fort- und Weiterbildung aus dem Fonds finanziert werden. Im Interesse des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung soll der Fonds neu auch die Kosten der Direktabholung von Nutztierkadavern zu 100 % decken, mit Ausnahme von Heimtieren (meistens Pferde) und aus rein wirtschaftlichen Gründen getöteten Tieren (zum Beispiel Herden ausgedienter Legehennen).
Zur Finanzierung werden die bisher sehr tiefen Tierhalterbeiträge mittelfristig angehoben werden müssen, wobei die Belastung immer noch relativ gering bleiben wird.
Mit dem kantonalen Richtplan werden die auf den Raum wirksamen Tätigkeiten der Bevölkerung, des Staats und der Wirtschaft aufeinander abgestimmt und langfristig gesteuert. Gleichzeitig zeigt der Richtplan, wie der Kanton mit den Gemeinden, seinen Nachbarn und dem Bund zusammenarbeitet. Der Richtplan erfasst alle Sachbereiche – die Siedlung, die Landschaft, den Verkehr, die Ver- und Entsorgung sowie die übrigen Raumnutzungen – und wirkt auf allen staatlichen Ebenen. Er leistet so einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Kantons.
Der Richtplan ist behördenverbindlich. Das heisst, dass sich die in den Richtplanbeschlüssen genannten Behörden bei ihren Planungen und Entscheiden an die Vorgaben des Richtplans halten müssen. Für Private und die Wirtschaft ist der Richtplan nicht direkt verbindlich, aber trotzdem von Bedeutung. Ihnen zeigt der Richtplan vor allem, welches die Rahmenbedingungen ihres räumlichen Handelns sind und wohin die Richtung der kantonalen Entwicklung geht. Dies verschafft Stabilität und längerfristige Sicherheit, wie sie etwa für Investitionen nötig sind.
Der Richtplan besteht aus dem Richtplantext und der Karte im Massstab 1:50'000. Er wird durch periodische Anpassungen aktuell gehalten und in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls überarbeitet.
Die Erarbeitung und die Anpassungen des Richtplans bedingen eine Anhörung/Mitwirkung der Bevölkerung und aller Betroffenen. Für die Beschlussfassung ist der Grosse Rat zuständig. Mit der Anpassung oder Nicht-Anpassung des Richtplans wird ein grundsätzlicher Standortentscheid gefällt. Die Konkretisierung der Planung erfolgt stufengerecht in den nachfolgenden Verfahren.
Mit dem kantonalen Richtplan werden die auf den Raum wirksamen Tätigkeiten der Bevölkerung, des Staats und der Wirtschaft aufeinander abgestimmt und langfristig gesteuert. Gleichzeitig zeigt der Richtplan, wie der Kanton mit den Gemeinden, seinen Nachbarn und dem Bund zusammenarbeitet. Der Richtplan erfasst alle Sachbereiche – die Siedlung, die Landschaft, den Verkehr, die Ver- und Entsorgung sowie die übrigen Raumnutzungen – und wirkt auf allen staatlichen Ebenen. Er leistet so einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Kantons.
Der Richtplan ist behördenverbindlich. Das heisst, dass sich die in den Richtplanbeschlüssen genannten Behörden bei ihren Planungen und Entscheiden an die Vorgaben des Richtplans halten müssen. Für Private und die Wirtschaft ist der Richtplan nicht direkt verbindlich, aber trotzdem von Bedeutung. Ihnen zeigt der Richtplan vor allem, welches die Rahmenbedingungen ihres räumlichen Handelns sind und wohin die Richtung der kantonalen Entwicklung geht. Dies verschafft Stabilität und längerfristige Sicherheit, wie sie etwa für Investitionen nötig sind.
Der Richtplan besteht aus dem Richtplantext und der Karte im Massstab 1:50'000. Er wird durch periodische Anpassungen aktuell gehalten und in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls überarbeitet.