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Bei der Verordnung 1 handelt es sich um eine Teilrevision, bei der es im wesentlichen darum geht, die Ausführungsbestimmungen zu den neuen arbeitsgesetzlichen Vorschriften zu erlassen. Die Verordnung 2 enthält Sonderbestimmungen für Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern, die auf Grund besonderer Verhältnisse mit dem gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitrahmen nicht auskommen.
Nach der Änderung des Getreideartikels der Bundesverfassung durch Volk und Stände am 29. November 1998 soll nun das Getreidegesetz im Rahmen der Agrarpolitik 2002 so rasch als möglich aufgehoben werden. Die Getreidepflichtlagerhaltung wird künftig auf das Landesversorgungsrecht abgestützt.
Die Vorlage vereinheitlicht das bisher kantonal geregelte Wandergewerberecht auf Bundesebene und integriert einen Restbestand des geltenden Handelsreisendengesetzes, nämlich eine reduzierte Regelung der Kleinreisenden.
Die paraphierten Vertragstexte sind auf der Website des Integrationsbüros EDA/EVD (http://www.europa.admin.ch) über Internet für jedermann öffentlich zugänglich. Es handelt sich dabei um die Abkommen über den freien Personenverkehr, den Landverkehr, den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, die technischen Handelshemmnisse und das öffentliche Beschaffungswesen.
Gemäss Wortlaut des Abkommens ist eine schrittweise Liberalisierung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz vorgesehen. Dies beinhaltet einen Verzicht auf jegliche Kontrolle und alle diskriminierenden Vorschriften hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der betroffenen Personen.
Die Bauprodukteverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bauproduktegesetz (BauPG). Das BauPG regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten analog den in der EU gültigen Vorschriften.
Im Anschluss an die Lösung der Goldbindung auf Verfassungsebene werden Anpassungen auf Gesetzesstufe notwendig. Diese Anpassungen sollen mit der Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel vorgenommen werden. Das neue Gesetz wird alle publikumsrelevanten Eigenschaften von Währung und staatlichem Geld regeln.
Mit der neuen, für die Jahre 2000 bis 2006 geplanten Gemeinschafts-Initiative will die EU die harmonische und ausgeglichene Entwicklung und Planung des europäischen Raumes fördern. Das Aktionsprogramm der EU enthält wie bisher Förderungsmassnahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie neu für Projekte der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit.
Die wachsenden Probleme im Zusammenhang mit Armut und Gewalt und Konflikten erfordern mehr Solidarität im In- und Ausland. Dies ist das Ziel der Stiftung solidarische Schweiz.
Die Revision des Beamtengesetzes ist nötig, um die Organisation und die Abläufe beim Bund wirtschaftlicher und zielorientierter auszugestalten. Die Modernisierung des staatlichen Handelns in Richtung vermehrter Leistungs- und Wirkungsorientierung lässt sich nur mit einem fortschrittlichen Personalgesetz erfolgversprechend weiterführen.
Die vorgeschlagenen Neuerungen dienen dem Zweck, eine grössere Beweglichkeit innerhalb der Rechtsformen zu schaffen und eine optimale Ausgestaltung der rechtlichen Unternehmensstrukturen zu erlauben. In diesem Sinn stellt der vorliegende Vorentwurf einen wichtigen Beitrag zur Liberalisierung und zur Revitalisierung der Wirtschaft dar.
Die Hersteller von Bauprodukten haben auf dem europäischen Markt einen bedeutenden Wettbewerbsnachteil, weil im EWR und in der Schweiz unterschiedliche Regelungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten bestehen. Daraus erwachsen zusätzliche Kosten.
Der neue Erlass soll das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über eine Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) ablösen, welches den Anforderungen des Subventionsgesetzes von 1990 nicht mehr genügt.
Ziel der Vorlage ist es, den Linienverkehr für schweizerische Fluggesellschaften zu öffnen. Das Monopol der Swissair wird aufgehoben. Nach dem neuen System werden sich grundsätzlich alle schweizerischen Fluggesellschaften um einzelne Fluglinien bewerben können.
Der Bundesrat will die vielfach langwierigen Verfahren für die Bewilligung von Infrastrukturbauten vereinfachen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen betreffen das Entscheidverfahren für Projekte in den Bereichen Eisenbahn, Grenzkraftwerke, elektrische Anlagen, Trolleybusunternehmungen, Rohrleitungen, Binnenschiffahrt, Militär und Luftfahrt.
Der Bundesrat will den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Die zwei alternativen Vorlagen sehen Erleichterungen für Holdings sowie für kleine und mittlere Unternehmungen vor. Zur Diskussion stehen u. a. die proportionale Gewinnsteuer, die Verlustverrechung im Konzern und eine höhere Freigrenze bei Emissionsabgaben.
Die vier bundeseigenen Rüstungsunternehmen sollen in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften nach privatem Recht umgewandelt werden können.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen mithelfen, die Stagnation der Tourismuswirtschaft zu durchbrechen und der Branche dort Unterstützung zu geben, wo noch Förderungslücken bestehen.
Ziel dieses Massnahmenpakets ist, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. Zudem besteht die Absicht, Fahrzeugimport und -handel weiter zu liberalisieren.
Die Bahnreform soll den öffentlichen Verkehr und dabei vor allem den Schienenverkehr den heutigen Anforderungen anpassen und die Wettbewerbsposition der Bahnen verbessern. Sie stellt das Instrumentarium zur Verfügung, um die politischen und unternehmerischen Funktionen besser zu trennen, den unternehmerischen Handlungsspielraum zu erweitern und Wettbewerbselemente ins Bahnsystem einzuführen. Zudem soll mit der Bahnreform die Frage der Entschuldung der SBB gelöst werden.
Im Zentrum dieser zweiten Etappe der Agrarreform steht die marktwirtschaftliche Erneuerung des gesamten Ernährungssektors. Mit "Agrarpolitik 2002" wird darüber hinaus der Weg aufgezeigt, wie das Konzept der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft konsequent weiter umgesetzt werden soll.
Der Entwurf gibt grosse Teile des Postmarktes für den Wettbewerb frei, spart jedoch einen Monopolbereich aus, der die Finanzierung eines landesweit einheitlichen Service public gewährleisten soll.
Die Revision soll dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu steigern, längerfristig die flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen und den Anschluss an die im Aufbau befindlichen globalen Informationsnetze zu ermöglichen.
Bei dieser kleineren Revision geht es nebst diversen anderen Punkten insbesonders um Erleichterungen für Rentenberechtigte mit eigenem Haushalt.