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Am 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Pflegeausbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher keine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen. Es ist deshalb vorgesehen, eine formell-gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes im Gesundheitsgesetz zu schaffen.
Das Gesetz bildet seit dem 1. August 2014 die Grundlage zur Weiterentwicklung der Ausbildung auf Hochschulstufe sowie der Forschung im Kanton. Die Teilrevision ermöglicht dem Kanton, die Rahmenbedingungen an die heutigen und künftigen Bedürfnisse auszurichten, die Standortattraktivität des Kantons zu fördern und den Bildungs- und Forschungsplatz Graubünden weiterhin national und international adäquat zu positionieren. Die Gesetzesrevision soll dabei jedoch nicht kurzfristige Trends oder Modeerscheinungen abbilden. Vielmehr gilt es den Institutionen des Hochschul- und Forschungsbereichs den notwendigen Raum zu geben, um die heute unverzichtbare Agilität im Hinblick auf ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Damit soll eine nachhaltige Stärkung des Hochschul- und Forschungsstandorts im Kanton Graubünden bewirkt werden.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet. Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Es soll Jugendlichen ab 15 Jahren ermöglicht werden, in «Brückenangeboten», d. h. ausserhalb der beruflichen Grundbildung unter bestimmten Voraussetzungen, gefährliche Arbeiten auszuführen. Damit der Gesundheitsschutz der Jugendlichen gewahrt bleibt, muss der Betrieb dafür entweder über eine Bildungsbewilligung verfügen oder eine Ausnahmebewilligung beim Kanton einholen.
In der Volksabstimmung vom 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Das Bundesparlament hat am 16. Dezember 2022 daraufhin das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und drei zugehörige Bundesbeschlüsse verabschiedet. Mit diesem Bundesgesetz soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»).
Zum Zweck der Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen soll im Kanton Luzern ein Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita) eingeführt werden. Der Vernehmlassungsentwurf sieht insbesondere einen Mindestlohn und eine zeitliche Befristung der Praktika vor.
Die nationale Agentur Movetia setzt seit die Fördermassnahmen des Bundes im Bereich Austausch und Mobilität um und sorgt für eine nationale Koordination der Akteure in diesem Bereich. Die nationale Agentur hat sich bewährt; ihre Rechts- bzw. Organisationsform und ihre Steuerungsstruktur müssen jedoch angepasst werden, um die Corporate Governance-Grundsätze des Bundes besser zu berücksichtigen. Sie soll deshalb in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes umgewandelt werden.