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Im Rahmen des Bundesgesetzes über administrative Erleichterungen und eine Entlastung des Bundeshaushalts hat das Parlament am 19. März 2021 mit den neuen Artikeln 38 und 38a des Bundesgesetzes vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von jährlichen Pauschalen geschaffen. Mit der vorliegenden Revision soll das heutige komplexe Finanzierungs- und Rechnungsstellungssystem durch die Einführung von Pauschalen vereinfacht und die administrativen Kosten für alle Beteiligten gesenkt werden. Zur klaren Abgrenzung gegenüber dem bisherigen Finanzierungssystem wird die geltende Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) durch die Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) ersetzt.
Die heutigen Verkehrssteuertarife für Personen- und Lieferwagen sowie Motorräder, die auf der Bemessungsgrundlage Steuer-PS basieren, sollen durch neue technologieneutrale Tarife ersetzt werden. Vorgesehen ist die Bemessung nach Gewicht und Leistung.
Durch eine ökologische Tarifanpassung werden die Ziele der Klimapolitik unterstützt. Keine Änderung ist bei der Besteuerung der Nutzfahrzeuge und Transportanhänger vorgesehen. Die Revision ist ertragsneutral gestaltet, das heisst insgesamt und innerhalb der einzelnen Fahrzeugkategorien bleibt der Gesamtertrag der Verkehrssteuer unverändert.
La pratique du vélo tout-terrain en zone forestière se développe de manière importante et réjouissante. Un important réseau est déjà disponible pour la pratique du vélo en zone agricole et surtout en zone forestière. Ce réseau pourra être progressivement complété par différentes pistes plus techniques, pistes devant être légalisées et balisées par les clubs de cyclisme. Le plan sectoriel VTT, mis en consultation publique, a justement pour vocation de fixer les règles et procédures devant conduire à finaliser un réseau attractif dans le canton du Jura.
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion ermächtigt und beauftragt, zur Revision der kantonalen Vollziehungsverordnung über die Binnenschifffahrt eine Vernehmlassung durchzuführen. In der Vorlage geht es vor allem um die Aufhebung der Wintersperre für Kitesurferinnen und Kitesurfer. Die weiteren Änderungen sind von untergeordneter Natur.
Da die direktbetroffenen Kreise bereits im vergangenen Jahr zum Thema Wintersperre angehört worden sind, hat der Regierungsrat entschieden, die Vernehmlassungsfrist zu verkürzen.
Die Änderung des SBBG klärt die Finanzierungsinstrumente zugunsten der SBB, indem insbesondere die Bedingungen für die Gewährung von Tresoreriedarlehen und Darlehen über den Bundeshaushalt präzisiert werden. Die Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) soll die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds sicherstellen.
In einer gemeinsamen Klima-Charta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz haben die Regierungen der Kantone Aargau, Jura, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sich zum vom Bund vorgegeben Netto-Null-Ziel bis spätestens 2050 bekannt und sich verpflichtet, dass jeder Kanton bis 2025 eine eigene Klimastrategie erarbeitet. Mit der vorliegenden Klimastrategie möchte der Kanton Basel-Landschaft aufzeigen, wie er mit wirkungsvollen Massnahmen zu den gesteckten Klimazielen beitragen kann.
Mit der vorliegenden Revision soll die Motion UREK-N (20.4339 «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren») umgesetzt werden. Sie verlangt vom Bundesrat u.a. die Erarbeitung von Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zur Vermeidung von übermässigem Motorenlärm.
Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes, die 2016 in Kraft trat, war noch nicht von den aktuellen Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele und unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit geprägt. Davon ausgehend wurden zwei grundlegende Stossrichtungen und Varianten für die Weiterentwicklung des Güterverkehrs erarbeitet. Diese beiden Varianten werden mit dieser Vernehmlassung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen vorgestellt, die unterschiedlichen Auswirkungen beschrieben und zwei Vorschläge für die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen unterbreitet.
Das Konzept öffentlicher Regionalverkehr 2018–2022 und das Leitbild 2011–2022, das die strategischen Grundsätze enthält, laufen Ende Jahr aus. Neu wurden die strategischen Grundsätze in das öV-Konzept 2024–2029 integriert. Das hat den Vorteil, dass Leitbild und Konzept eine starke Einheit bilden und die Ziele im sich rasch ändernden Umfeld wieder überprüft und im nächsten öV-Konzept 2030–2035 aktualisiert werden können.
Die parlamentarische Initiative KR-NR. 171/2020 (PI Schweizer) betreffend Erweiterung Zweckbindung Parkplatz-Ersatzabgabe verlangt eine Anpassung des PBG, wonach die Abgaben in einen Fonds zu legen sind, der nur zur Schaffung von Parkraum in nützlicher Entfernung, zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs oder zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs verwendet werden darf. Die KPB kam in der Beratung zum Schluss, dass die heutige Regelung zu den Parkplatzersatzabgabe-Fonds nicht zufriedenstellend ist. Mit vorbehaltenem Beschluss vom 10. Mai 2022 hat die KPB die Beratungsergebnisse an den Regierungsrat zur Stellungnahme und zur Durchführung einer öffentlichen Vernehmlassung überwiesen.
Die Anzahl Pflichtabstellplätze soll neu auch im Baubewilligungsverfahren reduziert werden können. Abstellplätze sollen neu nicht mehr primär auf dem Baugrundstück angeordnet werden müssen, sind jedoch gut zugänglich und in nützlicher Entfernung zum Baugrundstück zu erstellen. Zudem wird die Zweckbindung der Parkplatzersatzabgabe erweitert, sodass die Mittel zusätzlich zur Förderung des Fussgänger- und Veloverkehrs oder generell im Bereich der Raum- und Verkehrsplanung verwendet werden können.
Schwerpunkte der vorliegenden Revision des Polizeigesetzes sind die Umsetzung der vom Grossen Rat am 5. November 2019 als Postulat überwiesenen Motion Martin Keller, SVP, Obersiggenthal, Josef Bütler, FDP, Spreitenbach, und Rolf Jäggi, SVP, Egliswil (Sprecher), vom 7. Mai 2019 betreffend Verhinderung von automatischen Verkehrsüberwachungsanlagen (AVÜ) auf Kantonsstrassen sowie die Verankerung der bislang in der Übergangsverordnung zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vom 19. Januar 2022 geregelten Zuständigkeiten der Kantonspolizei im Polizeigesetz.
Es wird weiter die Schaffung von Rechtgrundlagen vorgeschlagen, welche die Kantonspolizei und die Polizeikräfte der Gemeinden (Regionalpolizeien) verpflichten, vor der Anstellung ihrer Angehörigen Personensicherheitsprüfungen durchzuführen und ihnen erlauben, zu diesem Zweck auf das Strafregister zuzugreifen. Zudem wird im Rahmen des vorliegenden Gesetzesentwurfs ein Anliegen der Gemeinden im Zusammengang mit der technischen Überwachung von Fahrverboten aufgenommen und vorgeschlagen, wie dieses Anliegen im kantonalen Polizeirecht umgesetzt werden kann.
Im Bereich des Bedrohungsmanagements sollen Mitteilungspflichten geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass die Kantonspolizei fundierte Risikoeinschätzungen von potenziell gefährlichen Personen erstellen kann. Die weiteren vorgeschlagenen punktuellen Anpassungen beschränken sich auf wenige Bestimmungen des Polizeigesetzes beziehungsweise auf Fremdänderungen.
Die vorgeschlagene Änderung des Polizeigesetzes und die vorgeschlagenen Fremdänderungen sollen am 1. Juni 2024 in Kraft treten.
Im Februar 2020 hat das Zürcher Stimmvolk das Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) angenommen. Mit Ausnahme der Zuständigkeiten für Standplatzbewilligungen und für Anordnungen zur Benutzung von Tram- und Busspuren und Fahrverbotszonen gehen alle Regulierungs- und Vollzugsaufgaben von den Gemeinden auf den Kanton über. Das erfordert nicht nur den kompletten Neuaufbau einer kantonalen Vollzugsorganisation, sondern auch den Erlass von Ausführungsbestimmungen durch den Regierungsrat und die zuständige Volkswirtschaftsdirektion.
Als privatwirtschaftlicher Gewerbezweig untersteht das Taxi- und Limousinenwesen dem Schutz der verfassungsmässig gewährleisteten Wirtschaftsfreiheit. Wie bereits im Gesetz sind auch in die Verordnung nur Regelungen aufzunehmen, die dem Schutz polizeilicher Interessen dienen oder die zur Gewährleistung qualitativ hochstehender Taxi- und Limousinendienste zwingend notwendig sind. Eine hohe Dienstleistungsqualität kann unter anderem dadurch erreicht werden, dass Regelverstösse und Pflichtverletzungen im Bereich des Taxi- und Limousinenwesens rasch und wirksam geahndet werden können.
Im PTLG und in der vorliegenden Verordnung werden die Empfehlungen der WEKO umgesetzt und eine binnenmarktkonforme und diskriminierungsfreie Marktzugangsordnung geschaffen. Das Gesetz sieht vor, dass ausserkantonale Taxifahrerinnen und -fahrer direkte Hin- und Rückfahrten in den Kanton Zürich bzw. aus dem Kanton Zürich sowie Fahrten auf Bestellung ohne Zürcher Bewilligungen anbieten und ausführen dürfen. Wollen ausserkantonale Taxifahrerinnen und -fahrer im Kanton Zürich dagegen zusätzliche Fahrten anbieten, brauchen sie dafür grundsätzlich Zürcher Taxibewilligungen.
Anlässlich der Klimadebatte des Kantonsrates im Juni 2019 wurden verschiedene Vorstösse zum Thema Verkehrssteuer eingereicht. Das Postulat P 25 von Othmar Amrein verlangte die Prüfung einer Änderung der Bemessungsgrundlagen für deren Erhebung nach ökologischen Gesichtspunkten.
Auch mit der Motion M 39 von Hannes Koch wurde der Regierungsrat aufgefordert, die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer für Personenwagen zu überarbeiten und als ein zeitgemässes und ökologisiertes System auszugestalten. Es wurden verschiedene Bemessungsgrundlagen in Betracht gezogen und eine Wertung vorgenommen. Eine der geprüften Varianten wird nun in die Vernehmlassung gegeben.
Die Vorlage umfasst die Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit den weiterentwickelten internationalen Regelungen sowie diverse Anpassungen an Anliegen der Kantone und der Branchen. Insbesondere sollen die neuen fahrzeugtechnischen Vorschriften der EU für Fahrassistenzsysteme und weitere EU-Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit von Strassenfahrzeugen auch in der Schweiz verpflichtend gelten. Weiterer Schwerpunkt ist die Überarbeitung der Einteilungskriterien und Regelungen für Arbeitsfahrzeuge.
Artikel 7 des geltenden Bundesgesetzes über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006 ist zu ändern. Bisher konnte der Bund nur zinsgünstige oder zinslose Darlehen für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben gewähren. Neu sollen ausgewählte Kleininfrastruktur-Projekte auch mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können.
Zum Stand des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbauinfrastruktur und der Ausbauprogramme legt der Bundesrat alle vier Jahre einen Bericht vor. Den letzten Bericht hat der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum Ausbauschritt 2035 dem Parlament im Jahr 2018 übergeben. Mit dieser Vorlage erfolgt der nächste Vierjahresbericht zum Stand der Grossprojekte sowie der beiden Ausbauschritte 2025 und 2035. Wo notwendig sind Änderungsanträge der relevanten Bundesbeschlüsse und Verpflichtungskredite enthalten. Zudem aktualisiert der Bundesrat auftragsgemäss die «Langfristperspektive Bahn» von 2012 unter dem Titel «Perspektive BAHN 2050».
Der Grosse Rat hat am 10. November 2020 die Richtplanfestsetzung des Vorhabens "Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr VERAS" genehmigt. Für die Projektierung von VERAS inklusive der Weiterentwicklung des Kantonsstrassennetzes im Raum Suhr hat der Grosse Rat gleichentags einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 8,1 Millionen Franken zulasten der Spezialfinanzierung Strassenrechnung beschlossen.
Das Bauprojekt wurde im Jahr 2021 gestartet. Mit der ersten Phase des Bauprojekts erfolgte eine vertiefte Auseinandersetzung der erforderlichen Projektierungsarbeiten in Form der Erstellung von Pflichtenheften für die externen Leistungserbringer. Dabei zeigte sich, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind, welche in der Kreditschätzung auf Stufe Vorprojekt noch nicht bekannt waren. Der freigegebene Projektierungskredit für die Phasen 32 Bauprojekt und 33 Bewilligungsprojekt von 8,1 Millionen Franken deckt diese Leistungen nicht ab und enthält auch keine Kreditreserve.
Ebenfalls im Kredit nicht enthalten sind die Eigenleistungen für die Projektleitung in der Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Um die Leistungen abzudecken, welche für das Bauprojekt und Bewilligungsverfahren VERAS nach heutigem Kenntnisstand erforderlich sind, wird ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf von 4,36 Millionen Franken ausgewiesen.
Derzeit werden in der Schweiz fünf Autoverlade betrieben. Diese wurden einer volkswirtschaftlichen Beurteilung unterzogen und ihr künftiger Finanzierungsbedarf wurde beurteilt. In den nächsten Jahren stehen grössere Erneuerungsinvestitionen an und es ist zu entscheiden, aus welchen Quellen diese gedeckt werden sollen. Seit 1985 werden die Autoverlade mit zweckgebundenen Strassenmitteln gefördert. Neben den jährlichen Abgeltungen haben die Eidgenössischen Räte mit dem Voranschlag 2019 einen ab 2019 laufenden Verpflichtungskredit von 60 Millionen für Investitionen bewilligt. Die Finanzierung der heute bestehenden fünf Autoverlade (Lötschberg, Vereina, Furka, Oberalp, Simplon) bedarf einer teilweisen Neuordnung. Für anstehende Infrastrukturinvestitionen ist ein Zusatzkredit zum laufenden Verpflichtungskredit Investitionsbeiträge Autoverlad erforderlich.
Um den Bau neuer Solaranlagen zu beschleunigen, hat der Bundesrat am 3. Juni 2022 verschiedene Änderungen der Raumplanungsverordnung beschlossen. Die Änderungen treten bereits am 1. Juli 2022 in Kraft und sind ab dann auch im Kanton Zürich unmittelbar anwendbar.
Der Kanton Zürich hat in seiner Bauverfahrensverordnung (BVV) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Meldeverfahren für Solaranlagen in wenig empfindlichen Gebieten auszuweiten und in sensibleren Bereichen einzuschränken. Aus heutiger Sicht erweist sich diese Regelung als zu restriktiv.
Die Baudirektion schlägt deshalb eine Anpassung der Bauverfahrensverordnung vor, mit dem Ziel, die Bewilligungspflicht für Solaranlagen weiter zu lockern. Die Verordnungsänderung wird ausserdem zum Anlass genommen, bestimmte Typen von E-Ladestationen dem Meldeverfahren zu unterstellen. Auch bestimmte Typen von Wärmepumpen sollen dem Meldeverfahren unterstellt werden.
Für die 4. Generation des Programms Agglomerationsverkehr schlägt der Bundesrat vor, insgesamt 32 Programme mit rund 1,3 Milliarden Franken mitzufinanzieren. Ein Schwerpunkt der mitzufinanzierenden Projekte liegt beim Ausbau des Fuss- und Veloverkehrs und des öV.