Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Der Vorentwurf regelt das gewerbsmässige Anbieten von geführten Bergtouren, geführten Abfahrten ausserhalb markierter Pisten und von bestimmten Risikoaktivitäten, d.h. Canyoning, River-Rafting und Bungee-Jumping. Er sieht eine Bewilligungspflicht vor für Bergführer und unter gewissen Bedingungen für Schneesportlehrer sowie für Anbieter der vom Gesetz erfassten Risikoaktivitäten.
Die Qualitätskontrolle der Milch wird teilweise aus den Qualitätsabzügen (nach ungenügenden Ergebnissen) finanziert.
Das Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) soll revidiert und zum Produktsicherheitsgesetz werden.
Die Vorlage sieht eine umfangreiche Revision des Obligationenrechts im Bereich des Aktien- und Rechnungslegungsrechts vor und verfolgt vier Hauptziele: Verbesserung der Corporate Governance; Neuregelung der Kapitalstrukturen; Aktualisierung der Regelung der Generalversammlung und Neuregelung der Rechnungslegung.
Das Abkommen vom 26. Oktober 2004 über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse hob die völkerrechtliche Verpflichtung für die präferenziellen Zollkontingente für Zigaretten und Rauchtabak betreffend Importe aus der EU und der Türkei auf. Bei der Umsetzung des Abkommens ins Landesrecht wurde dies übersehen und die Präferenzen blieben in den entsprechenden BR-Verordnungen weiter bestehen. Das Landesrecht soll deshalb nachträglich angepasst werden. Im Frühjahr 2006 wurden die betroffenen Importeure über die bevorstehende Aufhebung der Zollfreikontingente informiert. Ein Importeur (Grossverteiler) verlangte eine Aufhebung der Kontingente frühestens per 30. Juni 2007.
Änderung der Gebührensätze bei der Einfuhr und der Zahlungsfristen für ersteigerte Kontingente.
Die Verordnung über die Kennzeichnungen „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse stellt sicher, dass ein Produkt mit der Bezeichnung „Berg“ tatsächlich aus einer Bergregion stammt.
Die geltende Verordnung vom 7. Dezember 1998 mit Änderungen (Stand am 30. Dezember 2003) wurde total überarbeitet. Neben den Anpassungen aufgrund der Entwicklung bei der regionalen Absatzförderung ist die Regelung zum einheitlichen Auftritt der Schweizer Landwirtschaft Hauptgegenstand der Änderungen.
Neue Bestimmungen für überwachte öffentliche Märkte und für die Einfuhr von Koscher- und Halalfleisch.
Der Bundesrat stellt mit dieser Vorlage die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom zur Diskussion. Dafür muss das Bundesgesetz vom 30. April 1997 über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes geändert werden.
Umsetzung der Standards „International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards - A Revised Framework“ (Juni 2004) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht in der Schweiz.
Im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung 2006-2008 plant der Bundesrat die Ein- und Fünfrappenstücke ausser Kurs zu setzen. Die Gründe dafür sind die hohen Herstellkosten, die den Nennwert der Münzen zum Teil massiv übersteigen, sowie die geringe beziehungsweise fehlende Bedeutung im täglichen Zahlungsverkehr.
Die bereits 1999 vom Parlament verabschiedeten flankierenden Massnamen zur Personenfreizügigkeit werden im Rahmen der jetzigen Revision bezüglich ihrer Umsetzung verstärkt und präzisiert. Die notwendigen Anpassungen auf Verordnungsstufe betreffen die Ausführungsbestimmungen des Entsendegesetzes, des Arbeitsvermittlungsgesetzes und des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer.
Teil I: Das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation über eingeborene und in Stämmen lebende Völker: Auswirkungen einer allfälligen Ratifizierung. Teil II: Handlungsmöglichkeiten des Bundes zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende.
Die Vorlage enthält im Vergleich zum 2004 in die Vernehmlassung geschickten Entwurf verschiedene Neuigkeiten: Klage- und Widerrufsrecht, Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen, Änderungen des Obligationenrechts und des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat am 10. Mai 2005 beschlossen, den im Rahmen einer Kommissionsinitiative ausgearbeiteten Vorentwurf zur Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens in die Vernehmlassung zu geben. Das gewerbliche Bürgschaftswesen stellt eine Institution dar, welche den KMU den Zugang zu Bankkrediten erleichtern soll. Es ist heute dezentral organisiert und besteht aus zehn rechtlich unabhängigen Bürgschaftsgenossenschaften sowie einer Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen.
Die Diskussionen werden hauptsächlich zu den folgenden Vorschlägen geführt: - Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre - Flexibilisierung des Rentenalters dank der Einführung einer Vorruhestandsleistung (Überbrückungsrente) für bestimmte Personenkategorien - Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Frauen - Änderung der Modalitäten für die Leistungsanpassung an die wirtschaftliche Entwicklung Die konferenzielle Anhörung wird am 23. und 24. Mai durchgeführt.
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle) hat heute einen Entwurf einer Verordnung zur Stellungnahme veröffentlicht, der die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle regelt. Da auf Stufe Verordnung keine offizielle Vernehmlassung stattfindet, hat sich die Kontrollstelle zu einem frühzeitigen „Mitwirkungsverfahren“ entschlossen. Dies ermöglicht es allen interessierten Kreisen oder Personen, eine Stellungnahme einzugeben.
Mit Inkrafttreten der neuen Bankinsolvenzbestimmungen per 1. Juli 2004 wurden alle Banken und Effektenhändler nach Art. 37h Bankengesetz verpflichtet, ihre privilegierten Einlagen zu sichern. Diese Sicherung hat möglichst weitgehend im Rahmen einer von der Eidg. Bankenkommission zu genehmigenden Selbstregulierung zu erfolgen. Soweit mittels Selbstregulierung jedoch keine für den angestrebten Schutz der privilegierten Einleger hinreichende Lösung erfolgen kann, hat eine ergänzende Regelung auf Verordnungsstufe zu erfolgen.
Die Schweiz hat die im Juni 2003 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI) angenommen. Im Oktober 2003 beauftragte der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit der Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen und weiteren notwendigen Anpassungen des Geldwäschereigesetzes.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) rückt einen kleinen Schritt näher: Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur NFA-Ausführungsgesetzgebung durch einen Zusatzbericht ergänzt. Dieser befasst sich mit der Frage, wie sich der Bund im Bereich des Verkehrsmanagements im Bereich der Nationalstrassen verstärkt engagieren könnte.
Die Schweiz soll ein Bundesgesetz über die Verwahrung und Über-tragung von Bucheffekten (Bucheffektengesetz) erhalten. Zugleich soll das Haager Wertpapierübereinkommen ratifiziert werden. Bis Ende Februar 2005 wird in einem ausgewählten Kreis von Sachkundigen und Interessierten eine Anhörung dazu durchgeführt.
Bericht über den Abbau von P-Überschüssen in landwirtschaftlichen Böden und die Reduktion von P-Einträgen in Gewässer. Bestimmung von Gebieten mit Handlungsbedarf sowie Massnahmen, die in diesen Gebieten zu treffen sind.
Nach der Verabschiedung des I. Teilberichts der Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli zur Organisation der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten hat die Expertenkommission einen zweiten Teilbericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht verabschiedet und dem Chef EFD zugestellt. Mit dem zweiten Teilbericht, der am 16. August dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, ergänzt die Expertenkommission das im ersten Teilbericht vorgeschlagene Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz [FINMAG]), welches die Zusammenführung der Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) vorsieht, durch ein Sanktionensystem. Damit wird aufgezeigt, mit welchen Sanktionsinstrumenten eine künftige FINMA ausgestattet werden sollte.
Das EP 04 setzt im Wesentlichen auf der Ausgabenseite an, wo der Bundesrat gezielte Kürzungen von rund 1,5 Milliarden vorsieht. Auf der Einnahmenseite sollen mit verstärkter Kontrolltätigkeit im Steuerbereich Mehreinnahmen im Umfang von 100 Millionen erzielt werden. Zusammen mit den im Rahmen einer systematischen Aufgabenverzichtsplanung vorgesehenen Kürzungen der Personal-, Sach- und Investitionsausgaben in allen Aufgabenbereichen (200 Mio.) resultiert die angestrebte finanzielle Entlastung von gegen zwei Milliarden im Jahr 2008.