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Das durch den Bund geführte Sportförderungsprogramm Jugend und Sport (J+S) soll künftig keinen spezifischen Bereich der Nachwuchsförderung mehr beinhalten. Die Vernehmlassungsunterlagen betreffen die notwendigen Anpassungen, um den vorerwähnten Teil der Sportförderung in den Verantwortungsbereich der nationalen Sportverbände, namentlich denjenigen des Dachverbandes des Schweizer Sports, Swiss Olympic, zu übertragen. Ein weiterer Revisionspunkt betrifft die Zusammenarbeit mit Jugendverbänden im Rahmen der Ausbildung von J+S-Kaderpersonen. Entsprechend dem bisherigen Subventionsmodell soll klargestellt werden, dass nur solche Jugendverbände vom BASPO mit der Durchführung von J+S-Ausbildungstätigkeiten betraut werden können, die gemäss Kinder- und Jugendförderungsgesetz zum Bezug von Finanzhilfen für Aus- und Weiterbildung berechtigt sind.
Zum totalrevidierten BÜPF liegen folgende fünf Ausführungsverordnungen vor:
- Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF),
- Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF),
- Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF),
- Verordnung des EJPD über das beratende Organ im Bereich der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VBO-ÜPF),
- Verordnung des EJPD über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF).
Für Tierarztpraxen und Tierkliniken sollen für die Aufrechterhaltung des Notfalldienstes besondere Pikettdienstregeln eingeführt werden. Für kleine Betriebe wird eine vollzugstaugliche Pikettdienstregelung getroffen, wonach mehr Einsätze möglich sind als heute.
Mit der Inkraftsetzung der Änderung der Verordnung wird die revisionsbedürftige Tarifstruktur für ärztliche Leistungen nach gescheiterten Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern erneut angepasst. Da es per 1. Januar 2018 keine von allen Tarifpartnern gemeinsam vereinbarte Tarifstruktur mehr gibt, wird die durch den Bundesrat angepasste Tarifstruktur gleichzeitig als gesamt-schweizerisch einheitliche Tarifstruktur für ärztliche Leistungen festgelegt. Zudem wird die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen festgelegt, um einen tarifstrukturlosen Zustand in diesem Bereich per 1. Januar 2018 zu verhindern.
Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) wurde im September 2015 (Parlament) beziehungsweise im September 2016 (Referendumsabstimmung) gutgeheissen. Die Inkraftsetzung des NDG bedingt eine vollständige Erneuerung des einschlägigen Verordnungsrechts. Es sind drei Verordnungen vorgesehen: Die Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV), die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sowie eine Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND). Gegenstand der Vernehmlassung ist die Verordnung VAND.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beauftragte den Bundesrat mit ihrer Motion 12.3012 einen Entwurf zur Nachführung der Bestimmungen über die internationaler Schiedsgerichtsbarkeit des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) vorzulegen. Ziel der Gesetzesrevision ist die Erhaltung der Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz. Dabei sollen gewisse zentrale Elemente der seit dem Inkrafttreten des IPRG vor dreissig Jahren in diesem Bereich erlassenen Rechtsprechung des Bundesgerichts im Gesetz aufgenommen werden. Besonders zu beachten ist ebenfalls die Beziehung zwischen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Regelung des Vollzugs der im Berufsbildungsgesetz (BBG) vorgesehenen Beiträge an Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen
Die vorliegende Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) wurde durch drei Motionen ausgelöst. Es sind dies die Motionen von Nationalrat Lustenberger (12.3753 : Revision von Artikel 21 ATSG), der SVP-Fraktion (09.3406 : Kostenpflicht der Verfahren vor den kantonalen Versicherungsgerichten) und von Ständerat Schwaller (13.3990 Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig). Aufgrund von optimierten Prozessen, aktueller Rechtsprechung und internationalen Verträgen sind weitere Gesetzesanpassungen erforderlich.
Die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) zieht die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen nach sich. Damit auch anspruchsvollere Geschäftsprozesse online abgewickelt werden können, müssen die Geschäftspartner das Vertrauen in die Identität des Gegenübers haben. Eine E-ID erlaubt es den Geschäftspartnern berechtigte natürliche Person für eine online-Dienstleistung zu identifizieren.
Die Vorlage steht unter dem Zeichen der Digitalisierung der Verbreitung der Radioprogramme. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden die Rahmenbedingungen für einen geordneten Umstieg vom analogen UKW zum digitalen DAB+ geschaffen. Zudem wird eine Anpassung der Versorgungsgebiete der lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter mit Leistungsauftrag per 2020 vorgeschlagen.
Die aktuelle Anzahl von Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt von 27 000 pro Jahr soll auf 35 000 erhöht werden.
In der Chemikalienverordnung (ChemV) sollen Meldepflichten für chemische Zwischenprodukte, für synthetischen Nanomaterialien sowie für Firmen, die synthetische Nanomaterialien zur Herstellung von Produkten verwenden, eingeführt werden. In der Biozidprodukteverordnung (VBP) werden ein Konzept des Parallelhandels für Biozidprodukte, die nach den nationalen Übergangsregelungen in Verkehr gebracht werden dürfen und die Verfahren zur Bewertung von in der EU eingereichten Gesuchen für Wirkstoffgenehmigungen und für Unionszulassungen durch die Schweizer Beurteilungsstellen eingeführt. Diese Bewertungsverfahren werden auch als Tatbestand in der Chemikaliengebührenverordnung neu definiert. Des Weiteren werden die VBP und die Biozidprodukte-Vollzugsverordnung EDI an die Entwicklung in der EU angepasst. Bestimmte Anhänge mit Stofflisten (z.B. Wirkstofflisten) von ChemV und VBP sollen nur noch internet-basiert veröffentlicht werden.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen an 16 landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates sowie zwei Erlassen des WBF und einer Verordnung des BLW.
Im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 hat das Parlament am 30. September 2016 eine Totalrevision des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) sowie Teilrevisionen verschiedener weiterer Bundesgesetze beschlossen. Infolgedessen müssen verschiedene Verordnungen angepasst werden. Namentlich eine Totalrevision der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV; SR 730.01) sowie Teilrevisionen der Verordnung vom 30. November 2012 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711) und der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71) sind vorgesehen.
Abbau ungerechtfertigter Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen im Sinne einer Stärkung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes.
Durch die Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV, SR 930.111) sind die Anforderungen der europäischen Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen 2009/142/EG in der Schweiz äquivalent umgesetzt. Mit Blick auf die Anpassung der europäischen Rechtsetzung an den neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten ("New Legislative Framework", NLF) und mit Blick auf den Erlass der neuen Verordnung (EU) Nr. 426/2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe braucht es eine erneute Anpassung. Die Anpassungen betreffen hauptsächlich die Vereinheitlichung der Definitionen, der Pflichten der Wirtschaftsakteure, sowie der rechtlichen Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstellen. Zurzeit sind die besonderen Vorschriften zu den Gasgeräten in der PrSV geregelt. Um die Gleichwertigkeit des Schweizer Rechts mit dem Recht der EU, welche im Rahmen der bilateralen Verträge I mit dem "Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Kornformitätsbewertungen" vom 21. Juni 1999 (SR 0.946.526.81) festgehalten wurde, aufrechtzuerhalten, werden die besonderen Vorschriften zu den Gasgeräten in der PrSV aufgehoben und die schweizerische Gasgeräteverordnung wird mit dem vorliegenden Entwurf erlassen.
Durch die Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV, SR 930.111) sind die Anforderungen der europäischen Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG in der Schweiz äquivalent umgesetzt. Mit Blick auf die Anpassung der europäischen Rechtsetzung an den neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten ("New Legislative Framework", NLF) und mit Blick auf den Erlass der neuen Verordnung (EU) Nr. 425/2016 über persönliche Schutzausrüstungen braucht es eine erneute Anpassung. Die Anpassungen betreffen hauptsächlich die Vereinheitlichung der Definitionen, der Pflichten der Wirtschaftsakteure sowie der rechtlichen Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstellen. Zurzeit sind die besonderen Vorschriften zu den persönlichen Schutzausrüstungen in der PrSV geregelt. Um die Gleichwertigkeit des Schweizer Rechts mit dem Recht der EU, welche im Rahmen der bilateralen Verträge I mit dem "Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen" vom 21. Juni 1999 (SR 0.946.526.81) festgehalten wurde, aufrechtzuerhalten, werden die besonderen Vorschriften zu den persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) in der PrSV aufgehoben und die schweizerische PSA-Verordnung wird mit dem vorliegenden Entwurf erlassen.
Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) wurde im September 2015 (Parlament) beziehungsweise im September 2016 (Referendumsabstimmung) gutgeheissen. Die Inkraftsetzung des NDG bedingt eine vollständige Erneuerung des einschlägigen Verordnungsrechts. Es sind drei Verordnungen vorgesehen: Die Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV), die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sowie eine Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten. Gegenstand der Vernehmlassung sind die beiden Verordnungen NDV und VIS-NDB.
Mit der Änderung der FinfraV wird in erster Linie eine Angleichung der schweizerischen Vorschriften zum Austausch von Sicherheiten an die nunmehr feststehenden Regelungen der EU vorgenommen.
Am 1. Dezember 2016 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 eröffnet. Aufgrund aktueller internationaler Entwicklungen ist diese Liste mit zusätzlichen Staaten und Territorien zu ergänzen. Nach Beendigung der separaten Vernehmlassungsverfahren ist vorgesehen, beide Vorlagen zu fusionieren, sodass der Bundesrat im Laufe des Jahres 2017 eine einzige Botschaft verabschieden wird.
Das Wehrpflichtabgabegesetz (WPEG) wird im Wesentlichen in folgenden Punkten geändert: Die Ersatzpflichtdauer wird an das neue Militär- und Zivildienstrecht angeglichen. Die Ersatzabgabepflicht für Verschiebungen der Rekrutenschule (RS) fällt weg. Durch die einmalige Abschluss-WPE bei Entlassung mit nicht geleisteten Restdiensttagen wird die Wehrgerechtigkeit erhöht. Die Vorlage enthält zudem weitere Anpassungen und Präzisierungen.
Umsetzung der Mindestanforderungen des Basler Ausschusses an eine stabile Finanzierung der Banken (Finanzierungsquote, net stable funding ratio, NSFR). Die NSFR soll sicherstellen, dass die Banken ihre Investitionen zumindest anteilig mit langfristig gesicherten (stabilen) Mitteln finanzieren.
Inhalt der Vorlage ist der Erlass der Vollzugsbestimmungen zum teilrevidierten Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, das am 30. September 2016 verabschiedet wurde. Gleichzeitig benutzt der Bundesrat die Gelegenheit, die geltende Mehrwertsteuerverordnung in weiteren Bereichen zu präzisieren, um allfällige Unklarheiten zu beseitigen.
Die Revision hat zum Ziel, den Schutz von Personendaten zu stärken und den Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes in der Europäischen Union und auf der Ebene des Europarates Rechnung zu tragen.
Ziele der Revision sind die Überprüfung und Klärung der Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten der Akteure.