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Das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (Innotour) ist am 1. Februar 1998 in Kraft getreten. Es bezweckt, die Attraktivität des touristischen Angebots zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismuslandes Schweiz zu verbessern. Bundesrat und Parlament haben das befristete Gesetz in der Vergangenheit zweimal verlängert. Es läuft Ende Januar 2012 aus. Wegen der guten Erfahrungen im Vollzug soll nun der Erlass in ein unbefristetes Gesetz umgewandelt werden.
Die Volksschule des Kantons Uri steht vor wichtigen Herausforderungen. Veränderte gesellschaftliche und bildungspolitische Rahmenbedingungen müssen in der Volksschule Uri umgesetzt werden. Zu erwähnen sind hier die Umsetzung der NFA, die Frage, wie sich die Volksschule im Kanton Uri nach dem Nein zum Konkordat HarmoS weiterentwickeln soll oder wie auf die trotz Grossprojekten zu erwartenden sinkenden oder stagnierenden Schülerzahlen sinnvoll reagiert werden kann.
Veränderungen verursachen Unsicherheit und als Folge davon können Ängste entstehen. Veränderungen können aber auch als Chance für positive Entwicklungen genutzt werden. Eine wichtige Voraussetzung dazu ist, dass ein Grundkonsens über die einzuschlagende Zielrichtung vorhanden ist.
Mit Hilfe von "Volkschule 2016" soll geklärt werden, wie die Volksschule des Kantons Uri im Jahr 2016 aussehen soll. Im vorliegenden Bericht werden aufgrund einer internen und externen Analyse neun Handlungsfelder beschrieben, die bis ins Jahr 2016 bearbeitet werden sollen. Nach einer breiten Diskussion und Vernehmlassung sollen die notwendigen Entscheide gefällt und anschliessend schrittweise und nach Prioritäten umgesetzt werden.
Am 13. Februar 2006 überwies der Landrat ein Postulat von Landrat Othmar Arnold, Bürglen, zu Tagesschulen. In seinem Bericht zu diesem Postulat hielt der Regierungsrat fest, dass im Kanton Uri ein Versuch mit einer gemeindeübergreifenden Tagesschule gestartet werden soll. Diese Absicht fand auch Eingang ins Regierungsprogramm 2008 bis 2012. Gestützt auf diese Ausgangslage lancierte der Erziehungsrat am 2. Juli 2008 ein Projekt zur Erarbeitung eines Konzeptes für eine gemeindeübergreifende Tagesschule.
Eine Arbeitsgruppe erarbeitete daraufhin ein Konzept. Im November 2009 führte die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) bei allen Eltern mit Kindern im Alter zwischen 4 und 10 Jahren eine Bedürfniserhebung durch. Das Ergebnis zeigt, dass im Kan- ton Uri ein Interesse nach einer gemeindeübergreifenden Tagesschule besteht.
Es wird vorgeschlagen, im Kanton Uri einen Versuch mit einer so genannten klassischen oder gebundenen Tagesschule als gemeindeübergreifende Schule zu starten. Die Kinder halten sich von morgens bis abends in der Schule auf. Sie verbringen auch die Freizeit miteinander. Eine klassische Tagesschule hat ein pädagogisches Konzept, in dem Unterricht und Betreuung aufeinander abgestimmt sind und von den Kindern und den Eltern ganzheitlich erlebt werden. Als Trägerin wird eine Gemeinde oder ein Verbund von Gemeinden vorgeschlagen.
Am 13. Juni 2008 verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, das am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Neu geregelt werden im Wesentlichen die Finanzierung der Leistungen der Spitexorganisationen und von selbständig tätigen Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern sowie der stationären und ambulanten Leistungen der Pflegeheime.
Die Neuordnung der bundesrechtlichen Bestimmungen über die Pflegefinanzierung bedingt eine Anpassung des kantonalen Gesetzes über die Krankenversicherung. Die Gesetzesrevision soll überdies genutzt werden, um die gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf das Angebot und die Finanzierung aller Pflegeleistungen zu präzisieren und die Zuständigkeiten von Gemeinden und Kanton zu klären.
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (E-FIFG) wird in Erfüllung verschiedener parlamentarischer Vorstösse sowie der Entscheide zum Legislaturplan 2007-2011 eine Neufassung des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes vorgelegt.
Der Bundesrat hat sich am 17. Juni 2009 gegen die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Schweizerischen Hauseigentümerverbands ausgesprochen und beabsichtigt, ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Der Regierungsrat hat am 27. Oktober 2009 beschlossen, das Finanzhaushaltsgesetz einer Totalrevision zu unterziehen, und das Departement für Finanzen und Soziales ermächtigt, ein externes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Gesetzesrevision steht in engem Zusammenhang mit der Umstellung der Rechnungsdarstellung auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2).
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und Finanzdirektorinnen (FDK) hat vor einigen Jahren den Auftrag erteilt, die Grundlagen für eine Modellerneuerung auszuarbeiten. Diese Grundlagen liegen in Form eines Handbuches vor. Die FDK empfiehlt den Kantonen, die Umstellung zügig an die Hand zu nehmen. Der Kanton Thurgau kommt dieser Forderung nach.
Die Übernahme des EG-Visakodex (Schengen-Weiterentwicklung) erfordert eine Anpassung des schweizerischen Visumverfahrens. Auf Verordnungsstufe müssen die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) sowie die Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (GebV-AuG) angepasst werden.
Beim Aussengrenzenfonds handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung insbesondere jener Schengen-Mitgliedstaaten, welche aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die illegale Einreise zu verringern. Für den Zeitraum vom 1.1.2007 - 31.12.2013 wurde für den Aussengrenzenfonds ein Gesamtbetrag von 1'820 Millionen Euro festgesetzt. Für die Schweiz beträgt dieser Beitrag jährlich durchschnittlich 15 Millionen Franken. Die Schweiz kann ihrerseits Projekte in der Höhe von jährlich 3 bis 5 Millionen über den Aussengrenzenfonds finanzieren lassen.
Am 12. Juni 2009 hat das Parlament einer Teilrevision des CO2-Gesetzes zugestimmt und beschlossen, einen Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen für die Finanzierung CO2-wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich einzusetzen. Ab 2010 stehen dafür jährlich maximal 200 Mio. Franken zur Verfügung. Mit der Änderung der CO2-Verordnung soll dieser Parlamentsbeschluss konkretisiert werden.
Die 6. IV-Revision ist nach der 5. IV-Revision und der IV-Zusatzfinanzierung der dritte Schritt eines ausgewogenen Sanierungsplans der Invalidenversicherung. Damit soll ab 2018 das Defizit der IV beseitigt und die Rechnung ausgeglichen sein.
Mit der letzten Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern, in Kraft getreten am 1. Januar 2008, wurden zahlreiche Anpassungen an das Bundesrecht vorgenommen und diverse Steuerentlastungen realisiert. Obwohl seit dem Inkrafttreten der letzten Revision erst 18 Monate verstrichen sind, muss der seitherigen Entwicklung bereits wieder Rechnung getragen werden.
Insbesondere sind erneut gewichtige Anpassungen an neues und geändertes Bundesrecht notwendig. Die bedeutendste Neuerung ist zweifellos die Unternehmenssteuerreform II (USTR II); weiter zu nennen sind die Änderungen im Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren sowie die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige. Ausserdem sind neue parlamentarische Vorstösse erheblich erklärt worden, und auch Entwicklungen in der Praxis bieten Anlass, das geltende Recht zu überprüfen.
Die USTR II, die der Kanton bis 2011 umsetzen muss, verfolgt drei Hauptstossrichtungen: (1) Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Unternehmensgewinnen, (2) den Abbau von substanzzehrenden Steuern und (3) die Entlastung von Personenunternehmen in Übergangsphasen.
Der Regierungsrat hat am 30. Juni 2009 den Vernehmlassungsentwurf für die Einführungsgesetzgebung zur Schweizerischen Zivilprozessordnung in erster Lesung beraten und beschlossen und das Bau- und Justizdepartement ermächtigt und beauftragt, darüber ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die tierzüchterischen Massnahmen für Honigbienen können ab 2010 mit höchstens 250'000 Franken pro Jahr gefördert werden. Damit setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments aus der Motion Gadient (04.3733) um. Die Finanzmittel werden innerhalb des bestehenden Tierzuchtkredits mit Minderausgaben insbesondere bei Pferdezucht kompensiert.
Die Gesetzesrevision beinhaltet die notwendigen Änderungen für den Wechsel von der Besteuerung des Grundstückgewinns nach der absoluten Methode zur relativen Methode. Bei der relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben. Die vorgeschlagene Änderung lässt den steuerpflichtigen Personen aber die Möglichkeit, ganz auf den Steueraufschub zu verzichten.
Mit dem Postulat der FdP/JL vom 24. September 2002 „Aufhebung der Spezialgerichte - Integration ins Verwaltungsgericht“, welches der Kantonsrat am 7. Mai 2003 erheblich erklärte, wurde der Regierungsrat beauftragt, zu überprüfen, ob und welche Spezialgerichte gemäss §§ 55 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 13. März 1977 (GO, BGS 125.12) ins Verwaltungsgericht integriert werden könnten. Mit der Vorlage „Selbständige Gerichtsverwaltung“ wurden dann per 1. August 2005 die drei kleineren kantonalen Spezialverwaltungsgerichte aufgehoben.
Die allfällige Integration der beiden grösseren Spezialverwaltungsgerichte, des Kantonalen Steuergerichts und der Kantonalen Schätzungskommission, wurde von einer Arbeitsgruppe geprüft. Aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfung wird in dieser Vorlage von einer Integration dieser beiden Gerichte ins Verwaltungsgericht abgesehen. Es hat sich gezeigt, dass die beiden Gerichte in ihren Tätigkeitsgebieten (Steuer- und Abgaberecht) in ihrer derzeitigen Ausgestaltung als nebenamtlich besetzte Spezialgerichte sowohl qualitativ hochstehend als auch kostengünstig arbeiten.
Einzelne Verbesserungsmöglichkeiten im Aufbau und in den Abläufen wurden jedoch erkannt. Soweit diese nicht allein durch entsprechende Ausgestaltung der Geschäftsreglemente der beiden Gerichte oder durch Anpassungen der Praxis umgesetzt werden können, werden hier die erforderlichen Anpassungen am Gesetz über die Gerichtsorganisation vorgenommen.
Diese Verordnungen werden gestützt auf die von den eidgenössischen Räten am 19. Dezember 2008 im Rahmen der Güterverkehrsvorlage verabschiedeten Bundesgesetze und Zahlungsrahmen erlassen, welche insbesondere die Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene regeln und gleichzeitig Änderungen im Transportrecht vorsehen.
Das heute geltende Volksschulgesetz vom 14. September 1969 (VSG, BGS 413.111) löste nach beinahe 100 Jahren das Gesetz über die Primarschule aus dem Jahr 1873 ab. Neu wurde das. Recht auf Bildung ausdrücklich im Gesetz verankert: "§ 2 Jedes Kind hat im Rahmen dieses Gesetzes Anrecht auf einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Unterricht". In der Verfassung wurde dieses Grundrecht erst mit der Totalrevision von 1986 aufgenommen: "Jeder Schüler hat Anspruch auf seinen geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten angemessene Bildung.
Das Unterrichtsangebot ist für beide Geschlechter gleich." Die vorliegende Vorlage beinhaltet mit den drei Elementen 1. HarmoS-Konkordat, 2. Sonderschulkonkordat und 3. Staatsvertrag Bildungsraum ein umfassendes Entwicklungs- und Investitionsprogramm für die Volksschulbildung im Kanton Solothurn und in der Nordwestschweiz und setzt den verfassungsmässigen Auftrag professioneller Bildung um.
Entstanden ist dieses Bildungsprogramm aus der Erkenntnis, dass 26 Kantone mit mehr als 26 Bildungssystemen in der Vergangenheit zwar nicht schlecht funktionierten, aber immer schlechter. Dass über 26 Eigenentwicklungen teuer sind, ist anerkannt. Die Schule muss sich dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und internationalen Wandel anpassen. Das Verhältnis von Preis und Leistung mit rein kantonalen Lösungen ist unverhältnismässig teuer bei geringen Effekten.
Für die Zukunft wünschten sich deshalb im Jahr 2006 schweizweit 85% der Stimmenden (91% im Kanton Solothurn) die Harmonisierung des Schulwesens, was mit diesem JA-Stimmenanteil in der Bundesverfassung als Auftrag an die Kantone festgeschrieben wurde. Der klare Auftrag des Schweizervolkes an die Kantone lautet, in der Weiterentwicklung der Bildungsqualität zusammenzuarbeiten, Synergien zu nutzen und bildungspolitische Hürden in Form unterschiedlichster Schulsysteme auf engstem Raum abzubauen, die in einer Zeit von grosser wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Mobilität besonders hinderlich sind.
Die Kantone sind gewillt, den Volksauftrag auf der Basis des von den Kantonen ratifizierten und vom Bundesrat am 14. Dezember 1970 genehmigten Staatsvertrags (Konkordat der Schulkoordination, BGS 411.211 und BGS 411.212) umzusetzen.
Zur Unterstützung der Energie-, Klima- und Umweltpolitik des Bundes sollen für den Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Automobilen finanzielle Anreize geschaffen werden. Als Instrument dazu wird das Bonus-Modell vorgeschlagen. Dieses wird über eine Erhöhung der Automobilsteuer des Bundes finanziert.
Mit dem indirekten Gegenentwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser (Renaturierungsinitiative)“ sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Revitalisierung der Gewässer zu fördern, die negativen Auswirkungen der Abflussschwankungen unterhalb von Speicherkraftwerken zu vermindern und den Geschiebehaushalt zu reaktivieren. Daneben sind neue Ausnahmen von Mindestrestwassermengen bei Gewässerabschnitten mit geringem ökologischem Potenzial und die Berücksichtigung von Kleinwasserkraftwerken, welche aus denkmalpflegerischen Gründen schützenswert sind, bei Restwassersanierungen vorgesehen. Die Kommission beantragt, dass sich der Bund an der Finanzierung der für die Revitalisierung vorgeschlagenen Massnahmen beteiligt und dass die nationale Netzgesellschaft mit einem maximalen Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde Beiträge an die Eigentümer von Wasserkraftwerken für die Sanierung der Wasserkraftnutzung finanziert.
Die Agrarpolitik 2011 wird mittels zwei Verordnungspaketen umgesetzt. Nachdem das erste Paket am 1. Januar 2008 gleichzeitig mit den Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes in Kraft getreten ist, hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das zweite Paket bei den Kantonen, den politischen Parteien und interessierten Organisationen in die Anhörung geschickt. Die Vorschläge enthalten mit der Umlagerung der Marktstützungsmittel in Direktzahlungen das Kernstück der Agrarpolitik 2011.
Der Vorentwurf der Kommission hat zum Ziel, die so genannte Dumont-Praxis auf der Stufe der direkten Bundessteuer aufzuheben. Demnach sollen die für die Instandstellung einer Liegenschaft aufgewendeten Kosten sofort nach dem Erwerb in Abzug gebracht werden können, unabhängig davon, ob der Liegenschaftsunterhalt vernachlässigt wurde oder nicht. Im Bereich der kantonalen Steuern überlässt es der Vorentwurf den Kantonen, ob sie die Dumont-Praxis abschaffen wollen oder nicht.
Die Vernehmlassungsunterlage ist darauf ausgerichtet, die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Nahrungsmittelwirtschaft zu verbessern. Parallel sollen die Zahlungsrahmen 2008 bis 2011 für die Landwirtschaft so ausgestaltet werden, dass der Strukturanpassungsprozess möglichst sozialverträglich abläuft.
Die starke Abnahme der Asylgesuche erfordert strukturelle und organisatorische Anpassungen, welche kurzfristig im Rahmen des geltenden Rechts mit Änderung der entsprechenden Verordnungen umzusetzen sind.
Mit dem Kulturförderungsgesetz will der Bund primär die Partnerschaften mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und Privaten stärken, Schwerpunkte der Kulturförderung bilden sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Bundesakteure entflechten. Die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes hat zum Hauptziel, die Organisationsstrukturen der Stiftung Pro Helvetia zu modernisieren.