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Der Vorentwurf des Gesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern - Leben retten». Dieser führt die erweiterte Widerspruchslösung auf Gesetzesstufe ein. Dabei werden die Rolle der Angehörigen sowie sämtliche weitere Elemente, die für die Ausgestaltung der Widerspruchslösung zentral sind, geregelt und deren Verfassungsmässigkeit sichergestellt.
Auf der Basis eines Berichts (https://www.efk.admin.ch/de/publikationen/bildung-soziales/gesundheit.html) der eidgenössischen Finanzkontrolle (17542) wurde die TPFV überarbeitet, insbesondere, damit die Kantone vom Tabakpräventionsfonds finanziell unterstützt werden können.
Die Vorlage setzt die Motion 15.4150 (Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger) um. Die Umsetzung der Motion erfordert zusätzlich eine Anpassung der Strafprozessordnung sowie des Militärstrafprozesses. Mit der Gesetzesvorlage wird weiter der Auftrag zur Prüfung der Aufbewahrungsfristen für DNA-Profile gemäss Postulat 16.3003 erfüllt. Schliesslich wird der erweiterte Suchlauf mit Verwandtschaftsbezug (allgemein auch als Verwandtenrecherche bekannt) neu ausdrücklich im Gesetz geregelt.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) möchte der Politik der frühen Kindheit neue Impulse geben. Sie schlägt vor, die Kantone dabei zu unterstützen, strategiegebundene Massnahmenpakete im Bereich der frühen Kindheit zu entwickeln und umzusetzen. Vorgesehen ist, dass der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig Finanzhilfen gewähren kann, und zwar für die Dauer von je drei Jahren in der Höhe von jährlich 100'000 Franken. Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative 17.412 n «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» umgesetzt. Ziel der Initiative ist es, die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) stärker in der Schweizer Politik zu verankern und damit einen Beitrag zur Schaffung der Chancengerechtigkeit beim Schuleintritt zu leisten.
Das neue Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG) schafft die Grundlage, damit das Bundesamt für Statistik (BFS) einen nationalen Adressdienst bereitstellen kann. Gemeinden, Kantone und die Bundesverwaltung sowie zugriffsberechtigte Dritte sollen auf aktuelle und ehemalige Wohnadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zugreifen können. Damit können administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter wahrgenommen werden.
Die Motion 18.3002 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf mit punktuellen Anpassungen beim Status der vorläufigen Aufnahme vorzulegen, um die höchsten Hürden für die Arbeitsmarktintegration für Personen zu beseitigen, die längerfristig in der Schweiz bleiben. Gleichzeitig soll auch die Motion 15.3953 von Nationalrat Gerhard Pfister umgesetzt werden. Diese verlangt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, so dass Reisen in Heimat- oder Herkunftsstaaten für vorläufig Aufgenommene analog zu den anerkannten Flüchtlingen generell untersagt sind.
Die Schweiz hat für den Fall eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) und dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens ein befristetes Auffangabkommen für eine vereinfachte Zulassung von neu einreisenden britischen Staatsangehörigen zwecks Erwerbstätigkeit mit dem Vereinigten Königreich ausgehandelt. Das befristete Abkommen soll eine erleichterte Zulassung von neu einreisenden Erwerbstätigen aus dem Vereinigten Königreich bis Ende 2020 ermöglichen.
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) wird die Motion 15.3958 Barazzone - Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz umgesetzt. Zugleich wird bei dieser Gelegenheit das Gesetz punktuell verbessert und aktualisiert, so insbesondere im Bereich der Einfuhrverbote und hinsichtlich Informationspflichten von Personen, die Exemplare geschützter Arten öffentlich anbieten.
Die Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) verbietet die Einfuhr von Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition sowie von Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver zu militärischen Zwecken aus Russland und der Ukraine. Das Einfuhrverbot wurde 2015 gestützt auf Art. 184 Abs. 3 der Bundesverfassung für vier Jahre verordnet. Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat beschlossen, das Einfuhrverbot zu verlängern und beauftragte das WBF eine gesetzliche Grundlage für den Inhalt der Verordnung auszuarbeiten. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit des Vorhabens muss die Frist für das Vernehmlassungsverfahren verkürzt werden.
Die Bundesversammlung verabschiedete am 28. September 2018 das Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Gestützt auf diese Gesetzesrevision sind Präzisierungen auf Verordnungsstufe erforderlich. Betroffen sind zehn bestehende Verordnungen. Zudem liegt ein Entwurf für eine neue Verordnung über die Trassenvergabestelle vor.
Die vorgeschlagene Umsetzung der Motion 17.3631 KVF-S verringert den administrativen Aufwand für Unternehmen mit Geschäftsfahrzeugen sowie deren Inhaberinnen und Inhaber. Mit der Erhöhung der Pauschale auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro Monat werden die Nutzung des Fahrzeugs für den Arbeitsweg und weitere private Zwecke abgegolten. Ein Abzug der Arbeitswegkosten entfällt bei Anwendung der Pauschale.
Im Kollektivanlagengesetz (KAG) soll ein nicht genehmigungspflichtiger Fonds für qualifizierte Anleger geschaffen werden. Dadurch sollen die Attraktivität des Fondsplatzes Schweiz verbessert und die Markteinführung innovativer Produkte erleichtert werden.
Zur Erleichterung und Erweiterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln soll im Betäubungsmittelgesetz das Verkehrsverbot für Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben und falls nötig weitere rechtliche Anpassungen vorgenommen werden. Die erforderlichen Anpassungen am Kontrollsystem sollten unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen vorgenommen werden.
Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen der Hebammen sowie der Personen, die auf ärztliche Anordnung hin Leistungen erbringen.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt für Hausangestellte in Privathaushalten die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). Der Bundesrat hat damit im Rahmen der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr einen Mindestlohn im Sinne von Artikel 360a des Obligationenrechts (OR) für eine Branche festgelegt. Der NAV Hauswirtschaft soll um drei Jahre verlängert und der Mindestlohn angepasst werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Vernehmlassung im verkürzten Verfahren durchgeführt wird (Art. 7 Abs. 4, Vernehmlassungsgesetz, SR 172.061). Der NAV Hauswirtschaft ist bis am 31. Dezember 2019 gültig. Um eine nahtlose Verlängerung des NAV ab dem 1. Januar 2020 sicherzustellen, kann die ordentliche Vernehmlassungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten werden.
Punktuelle Anpassungen und Ergänzungen der Verordnungen in verschiedenen Themenbereichen: Jugend und Sport, Allgemeine Sport- und Bewegungsförderung, Bildung und Forschung, Organisation des BASPO und Datenschutz.
Auf die obligatorische Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung soll sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene verzichtet werden (Umsetzung der Motion Schmid 17.3371). Zudem sollen in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichtet werden können. Damit wird die Digitalisierung vorangetrieben.
Die Arbeiten zum Leitungskataster Schweiz erfüllen den Auftrag des Bundesrats gemäss Massnahme b. «Verbesserte Erfassung bestehender Nutzungen im Untergrund» aus dem Bericht des Bundesrates «zur Nutzung des Untergrundes in Erfüllung des Postulates 11.3229 von Kathy Riklin vom 17. März 2011» vom 5. Dezember 2014. Die Dokumentation der Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen wird in absehbarer Zeit schweizweit nicht ohne staatliche Vorgaben erfolgen. Daher beabsichtigt der Bund, in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern, insbesondere den Kantonen, einen Leitungskataster Schweiz aufzubauen. Durch die Koordination und Vereinheitlichung auf nationaler Ebene kann die ober- und unterirdische Raumnutzung durch Infrastrukturen der Ver- und Entsorgung schweizweit homogen, verlässlich und zeitgemäss dokumentiert werden, um:
Das Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt löst das alte Haftungsabkommen aus dem Jahr 1998 ab. Inhaltlich wurden die Haftungshöchstsummen an die Teuerung angepasst sowie die Möglichkeit geschaffen, diese in Zukunft in einem vereinfachten Verfahren zu adaptieren. Um eine Vereinheitlichung des Haftungsregimes zu erreichen, steht das Übereinkommen neu allen Staaten offen. Der Verweis auf das alte Haftungsregime im Seeschifffahrtsgesetz muss mit einem Verweis auf das neue Übereinkommen ersetzt werden. Das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt wird ergänzt um das Verbot des Entgasens von Ladetanks. Zukünftig sind an dafür vorgesehenen Stellen die Schiffe zu entgasen, um die Umwelt vor umweltbelastenden Stoffen zu schützen. Es sind Übergangsfristen vorgesehen.
Anlass für die vorliegende Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) ist der Auftrag des Bundesrates an das EJPD (Dienst ÜPF), eine Arbeitsgruppe Finanzierung Fernmeldeüberwachung (AG Finanzierung FMÜ) zu bilden, um die Höhe der Gebühren in der GebV-ÜPF sowie die Vereinfachung deren Abrechnung und Rechnungsbegleichung zu prüfen. Die von der AG Finanzierung Ende 2018 empfohlene Vereinfachung soll nun mit dieser Teilrevision umgesetzt werden. Unabhängig von den Empfehlungen der AG Finanzierung FMÜ wird im Rahmen dieser Teilrevision auch die Gelegenheit genutzt, einen fehlerhaften Verweis in Artikel 7 GebV-ÜPF zu beseitigen.
Systeme für die automatische Erkennung von Kontrollschildern im Strassenverkehr dienen der Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr, indem sie Kontrollschilder von Fahrzeugen für den Abgleich mit Datenbanken automatisch erfassen. Sie sollen dem Messgesetz unterstellt werden. Die Unterstellung erfolgt durch den Erlass von Verordnungsbestimmungen des EJPD über diese Messmittelkategorie. Die Vorschriften sollen in die Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung eingefügt werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf will der Bundesrat die Situation von älteren ausgesteuerten Arbeitslosen verbessern. Für diese Personen soll die Überbrückungsleistung eingeführt werden. Sie soll die Zeit zwischen der Aussteuerung, wenn sie nach dem 60. Altersjahr erfolgt, bis zur Pensionierung überbrücken. Die Überbrückungsleistung lehnt sich in ihrer Ausgestaltung an die Ergänzungsleistungen an und soll auch von den gleichen Durchführungsstellen vollzogen werden.
In der Kulturbotschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2021-2024: Die kulturpolitische Stossrichtung folgt der Kulturbotschaft 2016-2020. Die drei bestehenden strategischen Handlungsachsen «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» sollen beibehalten werden. Die in der aktuellen Förderperiode eingeführten Massnahmen werden fortgesetzt und punktuell weiterentwickelt.
Das Lissabonner Abkommen bildet die Grundlage des internationalen Systems für die Registrierung und den Schutz der geografischen Angaben und wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. Dieser Vertrag wurde 2015 mit der Genfer Akte revidiert, so dass er heute attraktiver ist für mögliche neue Mitglieder, darunter die Schweiz. Die Genfer Akte ermöglicht es nämlich, eine Ursprungsbezeichnung oder eine geografische Angabe für unbegrenzte Zeit in den Vertragsstaaten zu schützen, dies mittels eines einmaligen und kostengünstigen Verfahrens. Die Verfahren für Anmeldungen zur internationalen Registrierung von Schweizer Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben einerseits, sowie in Bezug auf die Wirksamkeit von ausländischen internationalen Registrierungen auf Schweizer Staatsgebiet andererseits, sollen mithilfe von vier neuen Artikeln im Gesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG) ausgeführt werden.
Das Parlament hat anlässlich der Schlussabstimmung vom 22. März 2019 die Vorlage zur EL-Reform angenommen. Die Änderungen der Gesetzesbestimmungen bedingen auch Änderungen auf Verordnungsebene. Diese betreffen insbesondere die Zuteilung der Gemeinden in die drei Mietzinsregionen, die Anpassung der Neben- und der Heizkostenpauschalen, den Verzicht auf Einkommens- und Vermögenswerte, die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämie in der EL-Berechnung, die Kosten für die familienergänzende Betreuung von Kindern, den Unterbruch des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Schweiz und die Bearbeitungsdauer von EL-Anmeldungen.