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Der Regierungsrat hat am 14. Juni 2016 in erster Lesung einen Nachtrag zum Tourismusgesetz und zur Tourismusverordnung vom 3. Mai 2012 in die Vernehmlassung gegeben. Der Nachtrag wurde notwendig, weil das Schweizerische Bundesgericht mit Entscheid vom 22. Februar 2016 die Einschränkung bei der Abgabepflicht auf Personen, die sich zu Ferien- oder Erholungszwecken in eigenen oder dauernd gemieteten Gebäuden, Wohnungen oder Zimmern aufhalten oder sich diese zur Verfügung halten und nicht im Kanton Obwalden ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, als unrechtmässig beurteilte.
Das Tourismusgesetz soll so geändert werden, dass der Entscheid des Bundesgerichts umgesetzt wird und die Tourismusabgabe in Zukunft auch von den Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern mit Wohnsitz im Kanton Obwalden erhoben wird. Zudem ist eine Vereinfachung bei der Erhebung der Tourismusabgaben von Ferienhaus-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungsbesitzern vorgesehen, indem die Abgabe nicht mehr je Zimmer erfolgt, sondern lediglich noch zwischen kleinen, mittleren und grösseren Wohnungen unterschieden wird. Zudem gibt es Änderungen bei der Erfassung der Abgabepflichtigen.
Mit dem Beitritt zum Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) führt die Schweiz den spontanen Informationsaustausch in Steuersachen ein. Das Amtshilfeübereinkommen und die Bestimmungen zu dessen Umsetzung im Steueramtshilfegesetz sollen am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das revidierte Steueramtshilfegesetz sieht vor, dass der Bundesrat die Pflichten im Zusammenhang mit dem spontanen Informationsaustausch im Einzelnen regelt. Die Konkretisierung des spontanen Informationsaustauschs soll in die bestehende Steueramtshilfeverordnung aufgenommen werden, deren Revision Gegenstand dieses Vernehmlassungsverfahrens ist.
Das im Jahr 2012 lancierte Programm Hightech Aargau hat wesentlich dazu beigetragen, die Rahmenbedingungen für die Innovations- und Standortförderung im Kanton Aargau zu verbessern. Die Dienstleistungen stossen auf eine grosse Nachfrage und bringen den Unternehmen einen Mehrwert, wie die externe Zwischenevaluation und die positiven Umfrageergebnisse zeigen. Angesichts der wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen sowie der wachsenden Standortkonkurrenz kommt dem Programm in den kommenden Jahren wirtschaftspolitisch eine noch viel grössere Bedeutung zu als beim Start im Jahr 2012.
Will der Kanton Aargau im Standortwettbewerb bestehen, müssen die aktuellen Anstrengungen aufrechterhalten werden. Um den äussert schwierigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Kantons gerecht zu werden, wird schon vorab auf den ursprünglich vorgesehenen Ausbau in den Jahren 2016 und 2017 verzichtet und damit der Finanzrahmen auf dem reduzierten Niveau des Jahrs 2015 gehalten.
Der Anhörungsbericht informiert über den Stand und die wesentlichen Umsetzungsergebnisse des aktuellen Programms Hightech Aargau sowie die Resultate der Zwischenevaluation. Weiter werden das wirtschaftliche und politische Umfeld beleuchtet und die Schwerpunkte und Massnahmen für die Jahre 2018-2022 dargelegt. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat für diese einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 28,7 Millionen Franken zu beantragen.
Für die Umsetzung des automatischen Austauschs länderbezogener Berichte müssen in der Schweiz die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte und das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne sind die dazu nötigen internen Rechtsgrundlagen für diese Form des Austausches.
Mit dieser Vorlage soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden um bestimmte Kategorien von Mitarbeitenden vor als auch während ihrer Anstellung beim Kanton einer Eignungsprüfung sicherheitstechnischer, medizinischer oder anderer Art zu unterziehen. Ferner verpflichtet der Antrag bestimmte Mitarbeitende den vorgesetzten Stellen umgehend zu melden, wenn sie als Beschuldigte in ein polizeiliches Ermittlungsverfahren oder eine Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft einbezogen wurden.
Der Regierungsrat hat im Jahr 2015 eine Evaluation vornehmen lassen. In weiten Teilen wurde kein oder nur geringer Handlungsbedarf festgestellt. Der festgestellte Handlungsbedarf liegt teilweise in der Kompetenz des Regierungsrates oder des Finanzdepartementes, da lediglich eine Anpassung der Verordnung zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen vom 17. Dezember 2010 (FLV, SRL Nr. 600a) oder des Handbuches zum Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLH) erforderlich ist.
Die duale Schuldenbremse mit dem Schutz des Eigenkapitals und der Steuerung der Verschuldung hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Die Schuldenbremse soll sich neu nicht mehr auf die Kernverwaltung beschränken, sondern die konsolidierte Rechnung umfassen.
Im Bereich der Investitionen soll die Schuldenbremse flexibler werden, indem neu nicht mehr die generelle Vermeidung neuer Schulden angestrebt wird, sondern ein tragbares Schuldenniveau. Deshalb soll auf die finanzpolitische Steuerung via Geldflussrechnung verzichtet und stattdessen die zulässigen Nettoschulden auf maximal 130 Prozent des Bruttoertrages einer Einheit der Staatsteuer begrenzt werden.
Der Regierungsrat hat den Entwurf der Pflegeheimplanung 2016 genehmigt. Der Entwurf skizziert für Menschen im AHV-Alter drei Szenarien mit den entsprechenden Massnahmen, wobei der Regierungsrat Szenario B favorisiert. Zudem enthält der Entwurf Planwerte für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung. Das Departement für Finanzen und Soziales unterzieht den Entwurf nun einer externen Vernehmlassung.
Artikel 23 der BMV hält fest, dass das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Fremdsprachendiplome anerkennen kann. Die Diplomprüfung ersetzt die ganze Abschlussprüfung in der entsprechenden Sprache im Rahmen der Berufsmaturitätsprüfung. Das Resultat aus einer Diplomprüfung, welche während der Dauer des Berufsmaturitätsunterrichts absolviert wurde, wird immer in eine Prüfungsnote umgerechnet, unabhängig davon, ob das Fremdsprachendiplom erteilt werden konnte oder nicht. Haben Personen eine Diplomprüfung bereits vor Beginn des Berufsmaturitäts-unterrichts abgelegt, so wird das Resultat nur dann in eine Prüfungsnote umgerechnet, wenn das Fremdsprachendiplom erteilt worden ist, dieses zu Beginn des Berufsmaturitätsunterrichts nicht älter als 3 Jahre ist und zum Zeitpunkt der Absolvierung vom SBFI anerkannt war.
Am 18. Dezember 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) durch die Bundesversammlung genehmigt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit der Republik Korea, die für 2017 mit einem ersten Austausch 2018 vorgesehen ist.
Anpassung von Art. 52 ArGV 2 betreffend der Betriebe für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte.
Am 18. Dezember 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) durch die Bundesversammlung genehmigt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit Kanada, die für 2017 mit einem ersten Austausch 2018 vorgesehen ist.
Am 18. Dezember 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) durch die Bundesversammlung genehmigt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit Japan, die für 2017 mit einem ersten Austausch 2018 vorgesehen ist.
Am 18. Dezember 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) durch die Bundesversammlung genehmigt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen, die für 2017 mit einem ersten Austausch 2018 vorgesehen ist.
Die Gesetzesrevision wurde aufgrund von Veränderungen der Kreditvergabepraxis auf multilateraler Ebene seit der globalen Finanzkrise sowie der Staatsschuldenlage im Euroraum notwendig. Sie sorgt dafür, dass die Schweiz sich weiterhin verlässlich an Massnahmen zur Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems beteiligen kann.
Das Ziel der Revision besteht in der Aktualisierung, Präzisierung und inhaltlichen Klärung der AGB GB & DL des Bundes. Sich an den aktuellen technologischen, organisatorischen und rechtlichen Gegebenheiten orientierend, werden bestehende Inhalte überarbeitet sowie Anliegen aus der Praxis aufgenommen. Gleichzeitig wird eine weitgehende Angleichung mit den anderen AGB des Bundes und denjenigen der Bundesunternehmen (insbesondere der SBB und der Schweizerischen Post) angestrebt. Die revidierten AGB GB & DL werden von den Ämtern der Bundesverwaltung, der ETH Zürich sowie der EPF Lausanne verwendet.
Im Mai 2012 hat der Regierungsrat das Bau- und Justizdepartement (BJD) beauftragt, Botschaft und Entwurf zu einem Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrundes und die Gewinnung von Bodenschätzen auszuarbeiten. Dies mit dem Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Tiefengeothermie zu schaffen und bei diesem Anlass gleichzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit heimischen (fossilen) Energierohstoffen sicherzustellen.
So hätten nicht zuletzt externe Anfragen zur Nutzung von spezifischen Eigenschaften des tiefen Untergrundes (z.B. Geothermie) oder von Rohstoffen gezeigt, dass die heute gegebene Regelung zu wenig konkret und lückenhaft sei. So fehle es, soweit es um die Nutzung des tiefen Untergrundes gehe, bereits an einem Regal. Diese Ausgangslage (fehlende Rechtssicherheit) hemme die Innovation und Investitionen. Durch die Schaffung eines neuen Regals „tiefer Untergrund“, die begriffliche Ausweitung des bestehenden Regals „Bergbau“ (neu: „Bodenschätze“) und die Regelung der entsprechenden Konzessionsverfahren seien die heute zu verzeichnenden Lücken zu schliessen.
Wie vom Regierungsrat schon bei der Beauftragung des BJD vermutet, setzt das Vorhaben - weil den Bestand kantonaler Regalien tangierend - eine Verfassungsänderung voraus (vgl. dazu nachfolgend, Ziff. 5.1). Bereits an dieser Stelle kann festgehalten werden, dass weder die Verfassungsänderung noch das Gesetz selbst personellen oder finanziellen Mehraufwand zur Folge haben werden.
Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 soll die Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse in den nächsten Jahren gewährleistet werden. Die darin enthaltenen Entlastungsmassnahmen reduzieren die Ausgaben des Bundes gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 um 800 Millionen bis 1 Milliarde. Die insgesamt 25 Massnahmen erstrecken sich über das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes, wobei auch der Eigenbereich seinen Beitrag leistet. Mit dem Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 (Mantelerlass) sollen 12 bestehende Bundesgesetze angepasst und eines aufgehoben werden.
Es ist vorgesehen, eine ergänzende Deklarationspflicht für in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel einzuführen und die Übergangsfrist für gesundheitsbezogene Angaben in Art. 19 Abs. 1 VIPaV zu verlängern.
Die bestehende Pflegeheimplanung weist einen Planungshorizont bis Ende 2015 auf. Um den aktuellen Datengrundlagen (Bevölkerungsprognosen, Entwicklung der Pflegebedürftigkeit usw.) sowie den neuen Erkenntnissen und Entwicklungen gerecht zu werden, hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD) im September 2014 das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (OBSAN) beauftragt, die Pflegeheimplanung 2016+ zu erstellen. Das OBSAN führt die Berechnungen zum künftigen Bedarf an Pflegeplätzen in zahlreichen anderen Kantonen durch (u. a. in Zug, Nidwalden, Obwalden, Zürich usw.).
Die Arbeiten wurden durch eine breit abgestützte kantonale Begleitgruppe begleitet. Darin sind Gemeinden, Pflegeheime, Kantonsspital Uri, Spitex Uri, Pro Senectute Uri und der Entlastungsdienst SRK Uri vertreten. So konnte sichergestellt werden, dass die Ergebnisse den realen Gegebenheiten entsprechen und die grundsätzlichen Aussagen Akzeptanz finden. In einem Schlussbericht wurden die statistischen Grundlagen zur Pflegeheimplanung 2016 bis 2035 zusammengefasst.
Der Regierungsrat hat die GSUD ermächtigt, die erarbeiteten Grundsätze der künftigen kantonalen Pflegeheimplanung bei den für die stationäre Langzeitpflege zuständigen Urner Einwohnergemeinden sowie bei Curaviva Uri (Verband der Urner Pflegeheime), in eine Vernehmlassung zu geben. Als Grundsätze der künftigen kantonalen Pflegeheimplanung hat der Regierungsrat den prognostizierten Bedarf an Pflegeheimplätzen bis ins Jahr 2035, die Handhabung von Investitionsbeiträge des Kantons pro neu geschaffenem Pflegeheimplatz sowie das Vorgehen zur Anpassung der Pflegeheimliste des Kantons ab 2020 beschlossen. Zudem wird festgelegt, dass "Ferienbetten" künftig ausschliesslich als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige gelten und dass diese somit nicht Bestandteil der Pflegeheimplanung sind.