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Die Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) verbietet die Einfuhr von Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition sowie von Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver zu militärischen Zwecken aus Russland und der Ukraine. Das Einfuhrverbot wurde 2015 gestützt auf Art. 184 Abs. 3 der Bundesverfassung für vier Jahre verordnet. Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat beschlossen, das Einfuhrverbot zu verlängern und beauftragte das WBF eine gesetzliche Grundlage für den Inhalt der Verordnung auszuarbeiten. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit des Vorhabens muss die Frist für das Vernehmlassungsverfahren verkürzt werden.
Die Bundesversammlung verabschiedete am 28. September 2018 das Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Gestützt auf diese Gesetzesrevision sind Präzisierungen auf Verordnungsstufe erforderlich. Betroffen sind zehn bestehende Verordnungen. Zudem liegt ein Entwurf für eine neue Verordnung über die Trassenvergabestelle vor.
Die vorgeschlagene Umsetzung der Motion 17.3631 KVF-S verringert den administrativen Aufwand für Unternehmen mit Geschäftsfahrzeugen sowie deren Inhaberinnen und Inhaber. Mit der Erhöhung der Pauschale auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro Monat werden die Nutzung des Fahrzeugs für den Arbeitsweg und weitere private Zwecke abgegolten. Ein Abzug der Arbeitswegkosten entfällt bei Anwendung der Pauschale.
Im Kollektivanlagengesetz (KAG) soll ein nicht genehmigungspflichtiger Fonds für qualifizierte Anleger geschaffen werden. Dadurch sollen die Attraktivität des Fondsplatzes Schweiz verbessert und die Markteinführung innovativer Produkte erleichtert werden.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt für Hausangestellte in Privathaushalten die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). Der Bundesrat hat damit im Rahmen der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr einen Mindestlohn im Sinne von Artikel 360a des Obligationenrechts (OR) für eine Branche festgelegt. Der NAV Hauswirtschaft soll um drei Jahre verlängert und der Mindestlohn angepasst werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Vernehmlassung im verkürzten Verfahren durchgeführt wird (Art. 7 Abs. 4, Vernehmlassungsgesetz, SR 172.061). Der NAV Hauswirtschaft ist bis am 31. Dezember 2019 gültig. Um eine nahtlose Verlängerung des NAV ab dem 1. Januar 2020 sicherzustellen, kann die ordentliche Vernehmlassungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten werden.
Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen der Hebammen sowie der Personen, die auf ärztliche Anordnung hin Leistungen erbringen.
Zur Erleichterung und Erweiterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln soll im Betäubungsmittelgesetz das Verkehrsverbot für Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben und falls nötig weitere rechtliche Anpassungen vorgenommen werden. Die erforderlichen Anpassungen am Kontrollsystem sollten unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen vorgenommen werden.
Punktuelle Anpassungen und Ergänzungen der Verordnungen in verschiedenen Themenbereichen: Jugend und Sport, Allgemeine Sport- und Bewegungsförderung, Bildung und Forschung, Organisation des BASPO und Datenschutz.
Auf die obligatorische Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung soll sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene verzichtet werden (Umsetzung der Motion Schmid 17.3371). Zudem sollen in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichtet werden können. Damit wird die Digitalisierung vorangetrieben.
Die Arbeiten zum Leitungskataster Schweiz erfüllen den Auftrag des Bundesrats gemäss Massnahme b. «Verbesserte Erfassung bestehender Nutzungen im Untergrund» aus dem Bericht des Bundesrates «zur Nutzung des Untergrundes in Erfüllung des Postulates 11.3229 von Kathy Riklin vom 17. März 2011» vom 5. Dezember 2014. Die Dokumentation der Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen wird in absehbarer Zeit schweizweit nicht ohne staatliche Vorgaben erfolgen. Daher beabsichtigt der Bund, in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern, insbesondere den Kantonen, einen Leitungskataster Schweiz aufzubauen. Durch die Koordination und Vereinheitlichung auf nationaler Ebene kann die ober- und unterirdische Raumnutzung durch Infrastrukturen der Ver- und Entsorgung schweizweit homogen, verlässlich und zeitgemäss dokumentiert werden, um:
Das Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt löst das alte Haftungsabkommen aus dem Jahr 1998 ab. Inhaltlich wurden die Haftungshöchstsummen an die Teuerung angepasst sowie die Möglichkeit geschaffen, diese in Zukunft in einem vereinfachten Verfahren zu adaptieren. Um eine Vereinheitlichung des Haftungsregimes zu erreichen, steht das Übereinkommen neu allen Staaten offen. Der Verweis auf das alte Haftungsregime im Seeschifffahrtsgesetz muss mit einem Verweis auf das neue Übereinkommen ersetzt werden. Das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt wird ergänzt um das Verbot des Entgasens von Ladetanks. Zukünftig sind an dafür vorgesehenen Stellen die Schiffe zu entgasen, um die Umwelt vor umweltbelastenden Stoffen zu schützen. Es sind Übergangsfristen vorgesehen.
Anlass für die vorliegende Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) ist der Auftrag des Bundesrates an das EJPD (Dienst ÜPF), eine Arbeitsgruppe Finanzierung Fernmeldeüberwachung (AG Finanzierung FMÜ) zu bilden, um die Höhe der Gebühren in der GebV-ÜPF sowie die Vereinfachung deren Abrechnung und Rechnungsbegleichung zu prüfen. Die von der AG Finanzierung Ende 2018 empfohlene Vereinfachung soll nun mit dieser Teilrevision umgesetzt werden. Unabhängig von den Empfehlungen der AG Finanzierung FMÜ wird im Rahmen dieser Teilrevision auch die Gelegenheit genutzt, einen fehlerhaften Verweis in Artikel 7 GebV-ÜPF zu beseitigen.
Systeme für die automatische Erkennung von Kontrollschildern im Strassenverkehr dienen der Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr, indem sie Kontrollschilder von Fahrzeugen für den Abgleich mit Datenbanken automatisch erfassen. Sie sollen dem Messgesetz unterstellt werden. Die Unterstellung erfolgt durch den Erlass von Verordnungsbestimmungen des EJPD über diese Messmittelkategorie. Die Vorschriften sollen in die Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung eingefügt werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf will der Bundesrat die Situation von älteren ausgesteuerten Arbeitslosen verbessern. Für diese Personen soll die Überbrückungsleistung eingeführt werden. Sie soll die Zeit zwischen der Aussteuerung, wenn sie nach dem 60. Altersjahr erfolgt, bis zur Pensionierung überbrücken. Die Überbrückungsleistung lehnt sich in ihrer Ausgestaltung an die Ergänzungsleistungen an und soll auch von den gleichen Durchführungsstellen vollzogen werden.
Das Lissabonner Abkommen bildet die Grundlage des internationalen Systems für die Registrierung und den Schutz der geografischen Angaben und wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. Dieser Vertrag wurde 2015 mit der Genfer Akte revidiert, so dass er heute attraktiver ist für mögliche neue Mitglieder, darunter die Schweiz. Die Genfer Akte ermöglicht es nämlich, eine Ursprungsbezeichnung oder eine geografische Angabe für unbegrenzte Zeit in den Vertragsstaaten zu schützen, dies mittels eines einmaligen und kostengünstigen Verfahrens. Die Verfahren für Anmeldungen zur internationalen Registrierung von Schweizer Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben einerseits, sowie in Bezug auf die Wirksamkeit von ausländischen internationalen Registrierungen auf Schweizer Staatsgebiet andererseits, sollen mithilfe von vier neuen Artikeln im Gesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG) ausgeführt werden.
In der Kulturbotschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2021-2024: Die kulturpolitische Stossrichtung folgt der Kulturbotschaft 2016-2020. Die drei bestehenden strategischen Handlungsachsen «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» sollen beibehalten werden. Die in der aktuellen Förderperiode eingeführten Massnahmen werden fortgesetzt und punktuell weiterentwickelt.
Das Parlament hat anlässlich der Schlussabstimmung vom 22. März 2019 die Vorlage zur EL-Reform angenommen. Die Änderungen der Gesetzesbestimmungen bedingen auch Änderungen auf Verordnungsebene. Diese betreffen insbesondere die Zuteilung der Gemeinden in die drei Mietzinsregionen, die Anpassung der Neben- und der Heizkostenpauschalen, den Verzicht auf Einkommens- und Vermögenswerte, die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämie in der EL-Berechnung, die Kosten für die familienergänzende Betreuung von Kindern, den Unterbruch des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Schweiz und die Bearbeitungsdauer von EL-Anmeldungen.
Die VTN stammt aus dem Jahr 1991 und soll modernisiert werden. Der Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Resilienz der Wasserversorgung, damit diese so lange wie möglich aufrecht erhalten bleibt und Versorgungsstörungen vermieden oder rasch behoben werden können. Die Aufgaben der kantonalen Stellen und der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sollen klar definiert werden.
Das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wurde am 11. Februar 2019 unterzeichnet. Der Abschluss dieses Abkommens ist Teil der vom Bundesrat im Nachgang zur Volksabstimmung im Vereinigten Königreich über den Austritt aus der Europäischen Union (EU) («Brexit») verabschiedeten Strategie «Mind the Gap». Das Abkommen bildet die Grundlage für die künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich. Es repliziert so weit wie möglich die handelsbezogenen Rechte und Pflichten aus den Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und sieht exploratorische Gespräche vor, um die bilateralen Beziehungen in Zukunft auszubauen. Das Abkommen wird angewandt, sobald die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auf das Verhältnis Schweiz-Vereinigtes Königreich nicht mehr Anwendung finden.
Das Parlament hat am 22. März 2019 die Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) und des Humanforschungsgesetzes (HFG) verabschiedet. Daran schliesst nun die Revision des Ausführungsrechts (Totalrevision der Medizinprodukteverordnung [MepV] und eine neue Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten [KlinV-Mep]) an.
Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes soll die Grundlage geschaffen werden für neue Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Überwachung von invasiven gebietsfremden Organismen. Namentlich sollen Massnahmen an der Landesgrenze sowie verbindliche Meldungs- und Bekämpfungspflichten möglich sein. Auch sollen Private verpflichtet werden können, gewisse Bekämpfungsmassnahmen auf ihrem Grundstück zu treffen bzw. solche Massnahmen zu dulden.
Die laufende Erbrechtsrevision will unter anderem die Testierfreiheit erhöhen, was zu einer grösseren Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge führen wird. Um weitere Stolpersteine zu beseitigen, die spezifisch für Unternehmerinnen und Unternehmer oder ihre Erbinnen und Erben bestehen, schlägt der vorliegende Vorentwurf im Interesse der Wirtschaft und der Erhaltung von Arbeitsplätzen zusätzliche Massnahmen zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge vor.
Mit ihrem Vorentwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, der als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» konzipiert ist, will die Kommission die Transparenz über die Finanzierung politischer Aktivitäten erhöhen.
Am 1. Mai 2017 trat das revidierte Lebensmittelrecht in Kraft. Im Bereich des Lebensmittelrechts besteht ein permanenter Revisionsbedarf, ansonsten neue Handelshemmnisse gegenüber der EU entstehen und der Gesundheits- und Täuschungsschutz nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist. In der anstehenden Revision wird nun eine weitere, umfassende Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt.
Im Rahmen dieser Revision werden auch die Motion Bourgeois 15.4114 «Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung ‹ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt›», die Motion Munz 17.3715 «Tierhaltungskontrollen effizienter gestalten», die Motion Munz 18.3849 «Vermarktung von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht» und das Postulat Vogler 17.3418 «Die Hofschlachtung über den Eigengebrauch hinaus ermöglichen» ins Lebensmittelrecht umgesetzt.
Für die Einfuhr von Fleisch von rituell geschlachteten Tieren (Koscher- und Halalfleisch) bestehen Zollkontingente für die jüdische und die islamische Gemeinschaft. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) will eine Deklarationspflicht für Fleisch einführen, das innerhalb dieser Teilzollkontingente importiert wird. Dazu wird eine Änderung von Artikel 48 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) vorgeschlagen. Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative 15.499 «Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden» umgesetzt. Ziel der Initiative ist es, Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von importiertem Fleisch von rituell geschlachteten Tieren zu beheben.