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Der Revisionsentwurf der Gastgewerbeverordnung sieht Erleichterungen im Bereich der baulichen Vorschriften, der Toiletten sowie bei den persönlichen Voraussetzungen zur Führung eines Wirtschaftsbetriebes vor. Mit der Vorlage soll auch die vom Kantonsrat in ein Postulat umgewandelte Motion M 271 Pardini umgesetzt werden. Sie verlangt, dass Unisex-Toilettenanlagen in gastgewerblichen Betrieben künftig zugelassen werden können.
Am 26. Juli 2016 hat das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) den Bericht zur Phase 2 der Länderüberprüfung der Schweiz veröffentlicht. Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen betreffend die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch auf Ersuchen. Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen die zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen ergriffen werden.
Ratifikation des im Rahmen des BEPS-Projekts erarbeiteten multilateralen Übereinkommens, mit dem ausgewählte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) durch Aufnahme von DBA-Bestimmungen, die im Rahmen des BEPS-Projekts erarbeitet wurden (einschliesslich bestimmter Mindeststandards des BEPS-Projekts), geändert werden.
Um das Inverkehrbringen von Lebensmitteln gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip (CdD-Prinzip) zu vereinfachen, wird das Bewilligungsverfahren für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach dem CdD-Prinzip durch ein digitalisiertes Meldeverfahren ersetzt. Gleichzeitig wird die Bestimmung zu den Sprachanforderungen an Warnhinweise an die neue Lebensmittelgesetzgebung angepasst.
Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes (AuG; SR 142.20) zur Verbesserung der Integration (13.030; Integration) gutgeheissen. Die Umsetzung der Gesetzesänderungen wurde in zwei Pakete aufgeteilt. Das erste Paket tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und beinhaltet im Wesentlichen die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen für Personen aus dem Asylbereich sowie eine technische Anpassung der Finanzierungsbestimmung zur Integrationspauschale. Das zweite Paket tritt voraussichtlich im Sommer 2018 in Kraft und umfasst alle übrigen Änderungen des AuG. Dabei wird auch der Titel des Gesetzes geändert, das neu «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration» heisst (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG).
Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 eine verfassungsunmittelbare Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM, SR 946.202.3) erlassen, die bis am 12. Mai 2019 gilt. Mit dieser Vorlage soll die VIM gemäss Auftrag des Bundesrates vom 10. Mai 2017 in die ordentliche Gesetzgebung überführt werden.
Mit der Vorlage werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die SRG und die lokal-regionalen Veranstalter mit einer Konzession künftig zielgruppenspezifische Werbung in ihren konzessionierten Programmen ausstrahlen dürfen. Zudem wird eine Grundlage zur künftigen Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) geschaffen.
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Gastgewerbegesetz zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Hauptinhalte der Vorlage bilden die Präzisierung der Bewilligungspflicht und der Voraussetzungen für die Erteilung der Gastwirtschaftsbewilligung.
Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, den Entwurf zu einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019) in die Vernehmlassung zu geben, wobei im Wesentlichen Erträge auf massgebenden Beteiligungen neu zu 70 Prozent besteuert werden sollen. Ferner sollen die Abzüge der Kinderbetreuungskosten und der Besteuerungsort von Maklerprovisionen neu geregelt werden, was ab 2019 zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 8,5 Millionen Franken beim Kanton und von rund 10,1 Millionen Franken bei den Gemeinden führen wird.
Am 13. Oktober 2017 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong ab 2018/2019 eröffnet. Die Umsetzung des AIA mit den Finanzplätzen Singapur und Hongkong bedarf im heutigen Zeitpunkt einer eigenständigen Rechtsgrundlage in Form von spezifischen bilateralen Abkommen. Diese Abkommen sollen zur gleichen Zeit in Kraft treten wie der AIA mit den nächsten Partnerstaaten nach der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019. Da das parlamentarische Genehmigungsverfahren bis zum 1. Januar 2018 nicht vollständig durchgeführt sein wird, werden die Abkommen mit Singapur und Hongkong ab diesem Zeitpunkt vorläufig zur Anwendung gelangen.
Zu dem vom Parlament am 16. Dezember 2016 verabschiedeten Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens sind Ausführungsbestimmungen zu erlassen. In diesem Rahmen soll die Quellensteuerverordnung des EFD total revidiert werden.
Die geltende Verordnung über das Reklamewesen stammt aus dem Jahr 1976. Die Praxis hat gezeigt, dass eine sanfte Revision der Verordnung über das Reklamewesen unabdingbar ist. Die Verordnung soll nach wie vor schlank ausgestaltet sein und sich auf wenige Artikel begrenzen. Zusätzlich werden rein formelle Anpassungen vorgenommen.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat bei der Beantwortung des Postulats von Kantonsrat Markus Brönnimann angekündigt, die Regelungen betreffend Informatikstrategiekommission (ISK) und Verwaltungsrat der AR Informatik AG (VR ARI) zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Aufgrund der Ergebnisse schickt er eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.
Die Anzahl Mitglieder der ISK und des VR ARI sollen reduziert werden. Der Kanton wird mit bereits bestehenden Mitteln eine Anlaufstelle betreiben, welche die Informatik- und eGovernmentvorhaben sowohl kantonsintern als auch in Zusammenarbeit mit eGovernment Schweiz koordiniert.
Im Weiteren wird der Grundbedarf an Informatikmitteln in der Informatikstrategie, welche der Regierungsrat und die Gemeinden genehmigen, näher definiert. Im eGovG wird festgehalten, dass der Geschäftsbericht der ARI dem Kantonsrat zur Kenntnis gebracht wird.
Die Steuervorlage 17 (SV17) soll wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen in der Schweiz sicherstellen. Sie leistet einen entscheidenden Beitrag zu einem attraktiven Standort und damit zu Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen. Ausgangspunkt der Vorlage ist die Ablösung bestehender Steuerregimes, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen. Die SV17 ist ausgewogen, weil sie ein besonderes Augenmerk darauf legt, dass auch die Unternehmen weiterhin ihren Beitrag an die Finanzierung der Aufgaben von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden leisten.
Gemäss Art. 359 Abs. 1 Obligationenrecht werden durch den Normalarbeitsvertrag für einzelne Arten von Arbeitsverhältnissen Bestimmungen über deren Abschluss, Inhalt und Beendigung aufgestellt. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung haben die Kantone für das Arbeitsverhältnis der landwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für jene im Hausdienst Normalarbeitsverträge zu erlassen, die namentlich die Arbeits- und Ruhezeiten ordnen und die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jungen Arbeitnehmer regeln.
Die Standeskommission hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, zum Entwurf des Standeskommissionsbeschlusses über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse eine Vernehmlassung durchzuführen (NAV HW).
Mit der Revision des WZG soll die Umtauschfrist ab der 6. Serie aufgehoben werden. Das Publikum hat die Sicherheit, dass zurückgerufene Noten jederzeit bei der Nationalbank umgetauscht werden können. Damit wird eine Angleichung an die Umtauschregimes der bedeutenden Währungen erreicht.
Mit der Vorlage werden die Motionen Ritter 13.3196 und Regazzi 13.3023 erfüllt, welche eine vertiefte Prüfung des Revisionsbedarfs des EntG forderten. Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt, es soll aber auf das Koordinationsgesetz abgestimmt werden. Ziel der Gesetzesrevision ist es, das EntG so anzupassen, dass es auf den heutigen Regelfall des kombinierten Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahrens für die Bewilligung von Infrastrukturanlagen zugeschnitten ist. Die Vorlage wird weiter als Anlass genommen, verschiedene Regelungen den heutigen Bedürfnissen anzupassen.
Das Gesetz wurde totalrevidiert um sicherzustellen, dass sich sämtliche Bearbeitungen von besonders schützenswerten Personendaten innerhalb des EDA auf eine formell-gesetzliche Grundlage stützen und damit den Anforderungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) genügen.
Der Vorstand der Luzerner Pensionskasse (LUPK) hat am 12. April 2017 den Vorentscheid zur Revision des LUPK-Reglements gefällt, die zur mittel- und langfristigen finanziellen Stabilisierung der LUPK erforderlich ist.
Es ist unter anderem vorgesehen, den Umwandlungssatz und das Rentenalter per 1. Januar 2019 abzuändern und die arbeitgeberfinanzierte AHV-Ersatzrente zu streichen. Die Revision des LUPK-Reglements hat einen direkten Einfluss auf das Personalrecht des Kantons Luzern, weshalb das Personalgesetz angepasst werden muss.
Im Hinblick auf eine nicht diskriminierende und damit EMRK-konforme Invaliditätsbemessung bei Teilerwerbstätigkeit (gemischte Methode), ist das Berechnungsmodell in Bezug auf die Gewichtung des Invaliditätsgrades in der Erwerbstätigkeit und im Aufgabenbereich und somit die Verordnung über die Invalidenversicherung anzupassen.