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lm Nachgang zu publik gewordenen Vorwürfen gegenüber einigen Kliniken am USZ hat die Gesundheitsdirektion einen externen Bericht über die Vorkommnisse und allfällige Verbesserungsmöglichkeiten eingeholt. Am 3. März 2021 verabschiedete sodann die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit einen Untersuchungsbericht zu den Vorfällen (KR-Nr. 5812021).
Beide Berichte formulieren eine Reihe von Empfehlungen, die z.T. eine Anpassung der Rechtsgrundlagen erfordern. ln Umsetzung der Empfehlungen, die sich aufgrund ihrer Prüfung als zweckmässig erwiesen haben, hat die Gesundheitsdirektion den Vorentwurf für eine Revision des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich und den Vorentwurf für eine Verordnung über die Spitalräte der kantonalen Spitäler erarbeitet.
Am 25. September 2020 hat die Bundesversammlung das Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG) verabschiedet. Das VSG bezweckt, die missbräuchliche Verwendung von Stoffen zu verhindern, die zur Herstellung von explosionsfähigen Stoffen eingesetzt werden können. Der Zugang von Privatpersonen zu solchen Stoffen wird teilweise eingeschränkt. Mit der vorliegenden Vorlage soll das VSG auf Verordnungsstufe umgesetzt werden.
Die Schweiz passt ihre gesetzlichen Grundlagen für Medizinprodukte den Entwicklungen in der EU an (neue Medizinprodukte-Regulierung). Dies erforderte eine Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) und des Humanforschungsgesetzes (HFG; SR 810.30). Basieren auf die Gesetzesänderungen wird eine neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika erarbeitet und die Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten angepasst.
Mit dem vorliegenden Versorgungsbericht informiert die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich über den Fortschritt des Projektes Spitalplanung 2023. Sie publiziert damit Details zum methodischen Vorgehen und die Zwischenergebnisse der ersten Projektetappe, der Konzeptphase. Der Versorgungsbericht beschreibt, wie die langfristige Vision und Strategie des Kantons Zürich für die Gesundheitsversorgung der Zürcher Bevölkerung umgesetzt werden sollen und damit zu einer fokussierten, evidenzbasierten und bedarfsgerechten Patientenversorgung beitragen können.
Gemäss bundesrechtlichen, aber auch kantonalrechtlichen Vorgaben werden die eingereichten Bewerbungen anhand der Kriterien Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit evaluiert. Unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung der Versorgungsstrukturen für die Zürcher Bevölkerung erfolgt die Vergabe der Leistungsaufträge an Leistungserbringer, die sämtliche Anforderungen bestmöglich erfüllen.
Diese Veröffentlichung zeigt die bisherige Nachfrageentwicklung auf und erläutert den prognostizierten Leistungsbedarf in den drei Fachbereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation über den gesamten Planungshorizont bis 2032. Die Bedarfsprognose ist ein bedeutender Bestandteil der Spitalplanung. In das Prognosemodell flossen die Faktoren Demografie auf Basis der Bevölkerungsprognose des Statistischen Amtes des Kantons Zürich, die medizintechnische, aber auch epidemiologische Entwicklung sowie regulatorische Vorgaben ein.
Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel vom 27. Juni 2006 ermöglichte paritätisch getragene Globalbeträge, auf deren Grundlage die Universität die notwendigen Entwicklungs- und Ausbauschritte einleiten und umsetzen konnte.
Die partnerschaftliche Trägerschaft der beiden Basel stellt damit einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der ältesten Universität der Schweiz dar. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Leistungsauftragsperiode 2018–2021 wurden Themen zur nachhaltigen Erneuerung der bikantonalen Trägerschaft identifiziert. Zur daraus resultierenden Teilrevision des Universitätsvertrags führen beide Kantone eine öffentliche Vernehmlassung durch.
In der Schweiz gilt ein befristetes Verbot (Moratorium) für Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken. Dieses Verbot ist im Gentechnikgesetz verankert und gilt aktuell bis am 31. Dezember 2021. Ziel der Vorlage ist es, Artikel 37a GTG so anzupassen, dass das Moratorium für vier Jahre bis neu am 31. Dezember 2025 gilt.
Das Programm Hightech Aargau wurde vom Regierungsrat im Jahr 2012 lanciert mit dem Ziel, den Aargauer Unternehmen optimale Rahmenbedingungen und Dienstleistungen im Bereich der Innovationsförderung und des Wissenstransfers zu bieten. Die laufende Periode endet im Jahr 2022. Die Herausforderungen für die exportorientierten Aargauer Unternehmen im globalen Wettbewerb bestehen jedoch weiter oder werden sich gar verschärfen.
Die beiden Kernelemente des Programms – das Hightech Zentrum Aargau und der Forschungsfonds Aargau – sollen darum nach 2022 im bisherigen finanziellen und organisatorischen Rahmen weitergeführt und verstetigt werden. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat dafür zwei Verpflichtungskredite für wiederkehrenden Aufwand zu beantragen: einen Kredit über 4,39 Millionen Franken pro Jahr für das Hightech Zentrum Aargau sowie einen Kredit über 1,4 Millionen Franken pro Jahr für den Forschungsfonds Aargau.
Das Hightech Zentrum Aargau berät alle Aargauer Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – zu Innovationsfragen und hilft ihnen, an den Hochschulen die richtigen Forschungspartner zu finden. Der Forschungsfonds Aargau unterstützt Forschungsprojekte von Aargauer Unternehmen gemeinsam mit Hochschulen finanziell. Zusammen leisten sie einen Beitrag, dass innovative Unternehmen sich im Wettbewerb behaupten können und die Wertschöpfung im Kanton Aargau gestärkt wird.
Die Universität, die Berner Fachhochschule und die Pädagogische Hochschule sollen im Personalbereich mehr Autonomie erhalten. Zudem soll das Institut Vorschulstufe und Primarstufe der NMS Bern künftig als eigenständiges Hochschulinstitut geführt und weiterhin vom Kanton beaufsichtigt und finanziert werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bildungs- und Kulturdirektion ermächtigt, eine entsprechende Revision der drei Hochschulgesetze bis am 7. Juli 2020 in die Vernehmlassung zu schicken.
Die Änderungen des FIFG betreffen insbesondere die Förderung durch die Innosuisse. Zu den Verbesserungen zählen unter anderem eine flexiblere Bemessung der Bundesbeiträge bei Innovationsprojekten sowie die stärkere Förderung von Jungunternehmen. Die Bestimmungen über die Reserven des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Innosuisse sowie weitere Änderungen, die jedoch lediglich formeller Art sind, gehören ebenfalls zur Vorlage.
Punktuelle Anpassungen und Ergänzungen der Verordnungen in verschiedenen Themenbereichen: Jugend und Sport, Allgemeine Sport- und Bewegungsförderung, Bildung und Forschung, Organisation des BASPO und Datenschutz.
Das Parlament hat am 22. März 2019 die Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) und des Humanforschungsgesetzes (HFG) verabschiedet. Daran schliesst nun die Revision des Ausführungsrechts (Totalrevision der Medizinprodukteverordnung [MepV] und eine neue Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten [KlinV-Mep]) an.
Mit dem Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register werden verschiedene bestehende Bundesgesetze punktuell angepasst, um die Voraussetzungen weiter zu verbessern, damit die Schweiz sich als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Blockchain/Distributed Ledger-Technologie (DLT)-Unternehmen weiterentwickeln kann.
Im Vordergrund der Totalrevision des Bundesgesetzes steht die Stärkung der strategischen Handlungsoptionen im Bereich der Programme zur Förderung der internationalen Mobilität und von internationalen Kooperationen zwischen Institutionen im Bildungsbereich. Weiter sind formale und begriffliche Anpassungen im Gesetz erforderlich.
Der Bundesrat hat am 21. November 2018 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen eröffnet. Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Themen Corporate-Governance, Personalrecht und Energieverkauf sowie die Umsetzung von Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).
Die Vorlage hat in erster Linie das Ziel, die neuen bundesrechtlichen Vorgaben zur Unternehmensbesteuerung termingerecht in das kantonale Steuerrecht zu überführen und hier umzusetzen. Die zentrale Massnahme ist die Abschaffung der besonderen Steuerstatus (Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften). Teilweise als Ersatz dieser verpönten Steuerregimes stellt das Bundesrecht Instrumente zur Verfügung, die international akzeptiert sind. Dabei handelt es sich um eine Patentbox, die für die Kantone verbindlich ist, und um einen fakultativen Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen.
Die Patentbox entlastet Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten um bis zu 90% von der Gewinnsteuer. Der Zusatzabzug erlaubt es, neben dem tatsächlichen Aufwand für Forschung und Entwicklung bis zu 50% dieser Aufwendungen zusätzlich abzuziehen. Diese Instrumente sollen im kantonalen Recht voll ausgeschöpft werden. Um eine minimale Besteuerung sicherzustellen, soll aber die Entlastung auf 50% des Gewinns vor diesen Ermässigungen begrenzt werden.
Die Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV) stellt die Grundlage dar für die Regelung der Gebühren für Dienstleistungen des Grundangebots von MeteoSchweiz. Diese seit 2007 unverändert geltenden Bestimmungen sind heute überholt. Eine Aktualisierung drängt sich auf, um neuen gesellschaftlichen Aspekten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Trends Rechnung zu tragen.
Das schweizerische Medizinprodukterecht soll aufgrund der neuen EU-Regulierung (Verordnungen zu Medizinprodukten und In-vitro Diagnostika), welche im Mai 2017 in Kraft getreten sind, angepasst werden. Auf Gesetzesstufe müssen das Heilmittelgesetz (HMG) und das Humanforschungsgesetz (HFG) angepasst werden. Die Vorlage enthält zudem punktuelle Anpassungen des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG) mit dem Ziel, gewisse Aspekte im Zusammenhang mit der Angleichung an das EU-Recht horizontal, also auch für andere Produktebereiche, zu regeln.
Das Parlament hat am 18. März 2016 im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes auch die Revision des Patentgesetzes (PatG) beschlossen. Das geänderte PatG führt eine Verlängerung von sechs Monaten für ein bereits erteiltes ergänzendes Schutzzertifikat oder ein neu geschaffenen pädiatrisches Schutzzertifikat ein. Ziel ist es die Forschung und Entwicklung von Kinderarzneimittel zu fördern Anschliessend wurde die Anpassung der Verordnung über die Erfindungspatente notwendig. Die revidierten Ausführungsbestimmungen legen u.a. das Erteilungsverfahren fest; d.h. welche Dokumente und Nachweise mit dem Gesuch einzureichen sind, welche Angaben registriert und veröffentlicht werden sowie welche Gebühren zu bezahlen sind.
Ziele der Revision sind die Überprüfung und Klärung der Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten der Akteure.
Die Revisionsvorlage sieht neue Regelungen zu Veranstaltungen mit Tieren, Anforderungen beim Import von Hummern (Mo Graf 15.3860), Massnahmen gegen illegale Hundeimporte (Ip Graf 14.3353), die Einführung der neuen Funktion Tierschutzbeauftragter für Tierversuche (Bericht zu Postulat Maya Graf 12.3660 «Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche»), die Vereinheitlichung der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Tierversuche sowie Anpassungen im Bereich der Registrierung von Hunden vor.
Der vorliegende Entwurf für die Totalrevision der V-HFKG enthält neu insbesondere die Ausführungsbestimmungen zu den Bundesbeiträgen nach HFKG. Die in der V-HFKG bereits enthaltenen Bestimmungen betreffend Zuständigkeiten und die besonderen Bestimmungen für den Fachhochschulbereich werden beibehalten. Den Vernehmlassungsunterlagen wird ebenfalls der Entwurf der Hochschulbautenverordnung beigelegt.
Das im Jahr 2012 lancierte Programm Hightech Aargau hat wesentlich dazu beigetragen, die Rahmenbedingungen für die Innovations- und Standortförderung im Kanton Aargau zu verbessern. Die Dienstleistungen stossen auf eine grosse Nachfrage und bringen den Unternehmen einen Mehrwert, wie die externe Zwischenevaluation und die positiven Umfrageergebnisse zeigen. Angesichts der wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen sowie der wachsenden Standortkonkurrenz kommt dem Programm in den kommenden Jahren wirtschaftspolitisch eine noch viel grössere Bedeutung zu als beim Start im Jahr 2012.
Will der Kanton Aargau im Standortwettbewerb bestehen, müssen die aktuellen Anstrengungen aufrechterhalten werden. Um den äussert schwierigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Kantons gerecht zu werden, wird schon vorab auf den ursprünglich vorgesehenen Ausbau in den Jahren 2016 und 2017 verzichtet und damit der Finanzrahmen auf dem reduzierten Niveau des Jahrs 2015 gehalten.
Der Anhörungsbericht informiert über den Stand und die wesentlichen Umsetzungsergebnisse des aktuellen Programms Hightech Aargau sowie die Resultate der Zwischenevaluation. Weiter werden das wirtschaftliche und politische Umfeld beleuchtet und die Schwerpunkte und Massnahmen für die Jahre 2018-2022 dargelegt. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat für diese einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 28,7 Millionen Franken zu beantragen.