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Mit der Gesetzesvorlage werden Änderungsvorschläge im Finanzmarktbereich in Bezug auf das Amtshilfeverfahren der FINMA, die internationale Zusammenarbeit bei Anerkennungs- und Prüfverfahren durch ausländische Behörden, die grenzüberschreitende Informationsübermittlung durch Beaufsichtigte, grenzüberschreitende Prüfungen sowie die grenzüberschreitende Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen vorgelegt. Zusätzlich zur Änderung der Bestimmungen des FINMAG wird vorgeschlagen, die Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) sowie des Nationalbankgesetzes (NBG) entsprechend anzupassen.
Mit dieser Vorlage soll das im regionalen Personenverkehr (RPV) zur Anwendung kommende Instrument der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad ausgedehnt werden. Dadurch kann die Zinsbelastung für die Autoverlad-Betreiberinnen und damit für den Bund als Besteller reduziert werden.
Seit dem 1. Januar 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer zeitlich befristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten aufgeführt. Diese sollen bis längstens zum 31. Dezember 2031 verlängert werden. Damit wird sichergestellt, dass es zwischen dem 1. Januar 2027 und dem Inkrafttreten des gesetzlichen Massnahmenpakets zur Bankenstabilität zu keiner Lücke kommt.
Das Parlament muss die relevanten Partnerstaaten genehmigen, mit denen die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte nach dem globalen Standard ab 2026 einführen und 2027 erstmals Daten austauschen soll.
Die Parlamentarische Initiative (PI) von Rosmarie Joss und Mitunterzeichnenden (KR-Nr. 442/2020) verlangt mehr Transparenz in der Partei- und Kampagnenfinanzierung. Den Stimmberechtigten soll offengelegt werden, von wem Parteien, Kandidierende und Abstimmungskomitees im Wahl- und Abstimmungskampf finanziell unterstützt werden. Substanzielle Spenden bei Abstimmungen und Wahlen insbesondere von juristischen Personen können die politische Ausrichtung einer Partei, einer Mandatsträgerin oder eines Mandatsträgers beeinflussen. Mehr Transparenz stärkt die direkte Demokratie langfristig, da das Vertrauen in die politischen Parteien und damit in die politischen Institutionen gestärkt wird.
Mit der Vorlage wird das Finanzmarktinfrastrukturgesetz an die technologischen Entwicklungen sowie an relevante Weiterentwicklungen der internationalen Standards und ausländischer Rechtsordnungen angepasst. Gleichzeitig werden verschiedene Vorschriften vereinfacht und verhältnismässiger ausgestaltet. Mit der Gesetzesrevision sollen die Stabilität des Finanzsystems und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz weiter gestärkt werden.
Der Anlass für die vorliegende Totalrevision des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (StBG, LS 132.2) sind die praktischen Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Covid-19-Härtefallprogramms des Kantons Zürich (nachfolgend «HFP»). Im HFP wurden über 1.3 Mrd. Franken nicht rückzahlbare Beiträge und mehr als 160 Mio. Franken Darlehen ausbezahlt. Dabei handelte es sich gemäss Beschluss des Kantonsrates (Vorlage 5663a) um Subventionen gemäss § 3 StBG, womit die Bestimmungen dieses Gesetzes anwendbar waren.
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Frankreich sehen spezielle Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern oder die Besteuerung von Telearbeit vor. Das neue Abkommen mit Italien ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar; das Abkommen mit Frankreich befindet sich in der Beratungsphase durch die Bundesversammlung. Für eine korrekte Anwendung dieser Regeln sehen die Abkommen einen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten vor. Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs dieser beiden Abkommen erfordert gesetzliche Grundlagen im innerstaatlichen Recht, um die Übermittlung der Auskünfte zwischen den betroffenen Schweizer Steuerbehörden zu gewährleisten. Diese werden durch das vorliegende Gesetzesprojekt geschaffen.
Die Grundstücks- und Mietwerte von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften werden neu in einem für die Beteiligten vereinfachten und transparenten Verfahren ermittelt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Steuergesetzrevision vom 27. Oktober 2021 (Reform der Immobilienbewertung) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Auf den gleichen Zeitpunkt hin sollen auch die Ausführungsbestimmungen dazu in Kraft treten (Steuerverordnungsrevision). Neu wird für die Bewertung von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften je nach Grundstückskategorie auf den Real- oder den Ertragswert abgestellt, und der Mietwert wird in Prozenten des Grundstückswertes festgelegt.
Im Oktober 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die erste Aktualisierung des Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten und den neuen Melderahmen für den AIA über Kryptowerte publiziert. Zur Umsetzung der AIA-Standards im Schweizer Recht sind die völkerrechtlichen Grundlagen, das Addendum zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und die AIA-Vereinbarung Kryptowerte, zu ratifizieren und das AIAG und die AIAV zu ändern.
Mit einer Änderung der VMWG soll eine gewisse mietzinsdämpfende Wirkung erzielt und die Markttransparenz weiter erhöht werden, ohne dabei übermässig in die Vertragsverhältnisse einzugreifen oder Investitionshemmnisse hervorzurufen.
La présente consultation porte sur l'avant-projet de loi d'adhésion et d'application de l'accord intercantonal sur les marchés publics (AIMP) du 15 novembre 2019, qui doit permettre à Genève d'adhérer à ce dernier. Le contenu de l'AIMP2019 ne peut être modifié et la loi cantonale doit respecter les dispositions de l'accord intercantonal.
Die Vorlage bezweckt in erster Linie, geändertes Bundesrecht, d. h. Vorgaben des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 19901 (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG) im kantonalen Steuerrecht umzusetzen. Denn wird eine Änderung am Steuerharmonisierungsgesetz vorgenommen, hat dies zwangsläufig auch eine Anpassung der kantonalen Steuergesetze zur Folge.
So wird die im Bundesrecht neu geregelte Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen in das kantonale Recht übertragen, ferner eine Änderung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen. Zudem wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die Arbeitslosenkassen ihre Leistungsabrechnungen direkt dem Kantonalen Steueramt übermitteln dürfen
Le Gouvernement a donné son aval à l’avant-projet de modification de loi sur les droits politiques. Il souhaite concrétiser le texte de l’initiative populaire «Partis politiques: place à la transparence!», acceptée par le peuple le 13 février 2022. Le Gouvernement a également la volonté d’inscrire dans la loi la possibilité pour l’Etat d’imposer un outil informatique unique à utiliser par les communes lors des votations et des élections.
Die Schweizerische Post soll in einer schweren Strommangellage nicht sanktioniert werden, wenn sie aufgrund von angeordneten Stromsparmassnahmen die Vorgaben zur Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten nicht mehr vollumfänglich einhalten kann.
Mit der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte will der Kanton Bern erstmals Transparenzpflichten bei der Politikfinanzierung von kantonalen Wahlen und Abstimmungen einführen. Neu sollen Kampagnen von mehr als 20’000 Franken für die Wahl in den Regierungsrat und den Grossen Rat und für kantonale Volksabstimmungen gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt werden müssen. Das gilt auch für Zuwendungen von mehr als 5’000 Franken, die für offenlegungspflichtige Kampagnen getätigt werden. Für die kantonal geregelten Ständeratswahlen sind die höheren Schwellenwerte von mehr als 50'000 Franken für Kampagnen sowie über 15’000 Franken pro Zuwendung vorgesehen, wie sie gemäss Bundesrecht auch für die Nationalratswahlen gelten. Die Offenlegungsregeln sind durch die Motion 060-2021 «Transparenz über Politikfinanzierung – auch kantonal» initiiert worden, die der Grosse Rat in der Wintersession 2021 überwiesen hat.
Die Initiative verlangt die Sicherstellung der Bargeldversorgung und eine Volksabstimmung bei einem allfälligen Ersatz des Schweizerfrankens als Währung. Der direkte Gegenentwurf ermöglicht es, beide Anliegen mittels präziser rechtlicher Regelungen aufzunehmen. Mit dem direkten Gegenentwurf soll der erste Satz des heutigen Artikels 1 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) und der heutige Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b des Nationalbankgesetzes (NBG) auf Verfassungsstufe verankert werden.