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Der Kanton Luzern beabsichtigt, als neunter Kanton einen kantonalen Berufsbildungsfonds einzuführen. Damit sollen diejenigen Betriebe finanziell unterstützt werden, die Lernende ausbilden. Zudem werden aus dem Fonds Projekte und Innovationen in der beruflichen Grundbildung mitfinanziert.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates schlägt eine Änderung der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) vor. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für das Handeln der Post im Wettbewerb mit privaten Unternehmen anzupassen. Vorgesehen sind eine Präzisierung des Unternehmenszwecks, eine Verschärfung des Verbots von Quersubventionierungen sowie die Einführung eines Rechtsschutzes für Mitbewerberinnen und Mitbewerber der Post.
Die WBK-N hat beschlossen, der Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Kommission stützt ihren Vorschlag auf eine Deklarationspflicht für Tierprodukte, die unter Anwendung gewisser tierquälerischer Verfahren ohne vorgängige Betäubung des Tieres erzeugt wurden. Die im Juli 2025 auf Verordnungsstufe in Kraft getretene Deklarationspflicht gilt namentlich für Stopfleber, Magret und Confit von Enten und Gänsen, die gestopft wurden. Die Kommission möchte, dass die gewerbsmässigen Importe beobachtet werden und dass der Bundesrat Massnahmen erlässt, wenn nach fünf Jahren kein Rückgang dieser Importe zu verzeichnen ist. Sie beantragt zudem, die Deklarationspflicht auf Gesetzesebene zu verankern. Weitere Minderheiten möchten Einzelheiten des Gegenvorschlags angepasst haben, eine letzte Minderheit schliesslich beantragt Nichteintreten.
Nidwalden ist ein erfolgreicher und dynamischer Wirtschaftskanton. Zahlreiche innovative Unternehmen sind hier niedergelassen – nicht zuletzt wegen der attraktiven Rahmenbedingungen, die der Kanton bietet. Unsere Standortvorteile sind aber keine Selbstverständlichkeit. Internationale Entwicklungen im Steuerbereich – insbesondere die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung – gefährden die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unseres Kantons.
Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion und die Landwirtschafts- und Umweltdirektion damit beauftragt, gemeinsam mit Wirtschaftsvertretern die gesetzlichen Grundlagen für die beiden unten aufgeführten neuen Förderprogramme für Unternehmen zu schaffen. Dies mit dem Ziel, die wirtschaftliche Attraktivität Nidwaldens zu erhalten und gezielt zukunftsgerichtete Aktivitäten von Unternehmen zu unterstützen.
Grundidee des Förderprogramms "Forschung und Entwicklung" (Zuständigkeit liegt bei der Volkswirtschaftsdirektion) ist, dass Unternehmen, welche im Kanton Nidwalden ansässig sind und über eine Forschungs- und Entwicklungsabteilung verfügen, aufwandseitig finanziell mit Beiträgen unterstützt werden können. Dies im Sinne einer aufwandseitigen Innovationsförderung. Als Grundlage für die Berechnung der Beiträge dienen die Lohnkosten der Unternehmen von Mitarbeitenden, welche in der Forschung und Entwicklung tätig sind.
Das Förderprogramm "ökologische Nachhaltigkeitsmassnahmen" (Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion) unterstützt Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Strukturen durch gezielte Anreize bei der Umsetzung wirksamer ökologischer Massnahmen. Ziel ist es, einen substanziellen Beitrag zur ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit zu leisten und die Firmen auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Die Förderung fokussiert sich auf vier Handlungsbereiche, die direkt oder indirekt zur Reduktion der Umweltbelastung beitragen.
Damit diese gezielte Förderung möglich wird, sind Anpassungen am kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz (NG 811.1) sowie eine neue Wirtschaftsförderungsverordnung (NG 811.11) erforderlich. Gerne unterbreiten wir Ihnen hiermit den Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht zur Stellungnahme.
La présente consultation porte sur l’avant-projet de loi mettant en œuvre le droit à l’alimentation (art. 38A Cst-GE), afin de garantir à chacun une alimentation adéquate et d’être à l’abri de la faim. Il se base sur les recommandations formulées par un comité de pilotage, constitué d'une trentaine d'entités, réunissant les acteurs concernés de la production agricole, de la distribution, de la distribution alimentaire, de la consommation, de la santé et du gaspillage alimentaire, qui s'est réuni entre juin 2023 et janvier 2025. Le texte soumis à la consultation a pour objectifs de :
- Lutter contre la précarité alimentaire en garantissant l’accès de toutes et tous à une alimentation adéquate.
- Améliorer la gouvernance et assurer une gestion plus efficace et efficiente des dispositifs de solidarités alimentaires.
- Orienter durablement les comportements de consommation et les modes de production afin de répondre aux défis de la transition écologique.
- Encourager une plus grande transparence sur les denrées alimentaires.
- Renforcer les compétences nutritionnelles de la population par des instruments adaptés.
- Réduire le gaspillage alimentaire sur l’ensemble de la chaîne de production et de consommation.
Mit der Vorlage will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die Cannabispolitik neu ausrichten und dabei die öffentliche Gesundheit und den Jugendschutz ins Zentrum stellen. Sie schlägt vor, den Umgang mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken in einem «Cannabisproduktegesetz» umfassend zu regeln. Das Verbot von Cannabis soll aufgehoben werden. Anbau, Herstellung und Verkauf von Cannabis sollen reguliert werden, ohne den Konsum zu fördern.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau setzt mit der Revision des Personalgesetzes ein zentrales Vorhaben der HR-Strategie 2020–2026 um. Ziel der Revision ist es, die personalrechtlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln und an die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen. Gleichzeitig setzt die Revision zwei politische Vorstösse um. Zum einen werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um berechtigtes Whistleblowing besser zu schützen. Zum anderen wird ein Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen auf kommunaler Ebene ins Personalgesetz aufgenommen.
Die vorgesehenen Anpassungen sorgen für klare und faire Regelungen, stärken die Gleichbehandlung und berücksichtigen gleichermassen die Interessen von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber. So werden unter anderem die Anstellungsverhältnisse von befristet und unbefristet Beschäftigten einander angeglichen, Regelungen bei Stundenlohnverträgen präzisiert und der Schutz bei der Meldung von Missständen (Whistleblowing) verbessert. Weiter wird die Rechtsgrundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheits- oder Unfallfall flexibilisiert und die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze wird neu auf Stufe Personalgesetz verankert.
Der Regierungsrat hat am 26. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.
Die Vorlage umfasst hauptsächlich den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 (IVöB 2019). Da in dieser Vereinbarung das öffentliche Beschaffungsrecht umfassend geregelt ist, umfasst die Vorlage im Weiteren die notwendigen Ausführungsbestimmungen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates schlägt eine Änderung des Arbeitsgesetzes vor, die es den Kantonen ermöglicht, neu bis zu zwölf Sonntage im Jahr zu bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung Personal beschäftigt werden darf.
Mit Einführung des Anordnungsmodells am 1. Juli 2022 in Ablösung des Delegationsmodells stehen die aktuell geltenden Bestimmungen der PPsyV den bundesrechtlichen Vorgaben des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) teilweise entgegen und sind deshalb veraltet.
Im Anordnungsmodell ist eine Beschäftigung von psychologischen Psychotherapeuten unter fachlicher Aufsicht (ärztlich delegiert) von Ärztinnen und Ärzten (in Arztpraxen oder ambulanten ärztlichen Institutionen) grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Die Bestimmungen zur Bewilligungspflicht respektive zum Kreis der Bewilligungsinhaber einer Bewilligung zur Beschäftigung von Personen unter fachlicher Aufsicht werden dementsprechend angepasst.
Die Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht – im Anstellungsverhältnis zu einem Leistungserbringer – kommt unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Vorgaben grundsätzlich für Personen in Betracht, welche sich in Weiterbildung befinden oder die drei klinischen Jahre gemäss Art. 50c Bst. B KVV absolvieren müssen. Weiter sollen die Mindestvorgaben von 150 Lektionen Theorie und 70 Stunden Selbsterfahrung gemäss § 9 Abs. 2 lit. c PPsyV aufgehoben werden. Diese führen dazu, dass angehende Psychotherapeutinnen und -therapeuten faktisch ein Praktikumsjahr absolvieren müssen, bevor sie an einen Weiterbildungslehrgang zugelassen werden, was eine künstliche Verlängerung der Weiterbildung zur Folge hat. Darüber hinaus führen sie zu einer Schlechterstellung gegenüber Assistenzärztinnen und -ärzten, welche direkt ab Studium beschäftigt werden können.
Diese Umstände stellen für die Leistungserbringer in Zeiten des Fachkräftemangels eine zusätzliche Hürde bei der Rekrutierung neuer Fachkräfte dar. Die Aufhebung von § 9 Abs. 2 lit. c PPsyV wurde daher auch von verschiedenen Berufsverbänden und Institutionen gefordert. Die Verantwortung für eine qualitativ hochstehende Ausbildung soll den Arbeitgebern übertragen werden, welche ihrerseits unter Aufsicht des Kantons stehen. Schliesslich werden redaktionelle Anpassungen unter anderem infolge Zuständigkeitsänderungen bei der Bewilligungsbehörde vorgenommen.
Der bis Ende 2027 befristete Sondersatz für Beherbergungsleistungen von derzeit 3,8 Prozent soll um weitere acht Jahre bis zum 31. Dezember 2035 verlängert werden. Damit soll die vom Parlament überwiesene Motion 24.3635 Friedli umgesetzt werden.
Das neue Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine regelt die Zusammenarbeit beim Wiederaufbau der Ukraine unter Einbezug des Schweizer Privatsektors und ist vom Parlament zu genehmigen.
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Dieser beinhaltet die Aufhebung der Überbrückungsrenten für die Verwaltungsangestellten und die Lehrpersonen des Kantons. Die Abschaffung ist ein Teil der Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage des Kantons.
Das Konzept zu Entwicklungsschwerpunkten im Kanton Thurgau soll die Grundlagen schaffen, um geeignete Entwicklungsschwerpunkte für Arbeiten oder Mischnutzungen in allen Regionen des Kantons Thurgau wirkungsvoll unterstützen zu können. Damit sollen die Innenentwicklung gestärkt und die Standortattraktivität des Kantons Thurgau erhöht werden.
Das vorliegende Paket ist Ausdruck der Kontinuität der massgeschneiderten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Es stabilisiert den bewährten bilateralen Weg und garantiert das Funktionieren der bestehenden bilateralen Verträge für die Zukunft. Zudem werden dadurch die Beziehungen in denjenigen Bereichen weiterentwickelt, die im Interesse der Schweiz liegen. Dazu kommen inländische Massnahmen, die für die Umsetzung der völkerrechtlichen Verträge nicht zwingend sind, vom Bundesrat jedoch zusätzlich ausgearbeitet wurden.
Mit der Annahme der Motion 23.3966 « Landesausstellung » am 13. März 2024 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Jahr 2030 festzulegen. Nach Prüfung ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass hierfür eine eigenständige gesetzliche Grundlage in Form eines Spezialgesetzes erforderlich ist. Mit dem Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) sollen diese Rahmenbedingungen definiert und die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Anpassung von Verordnungen des Umweltrechts, namentlich die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfall-Verordnung, VVEA; SR 814.600) und die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) zu einer Verordnung über Verpackungen (Verpackungsverordnung; VerpV).
Seit dem 1. Januar 2011 gilt für Hausangestellte in Privathaushalten die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). Der Bundesrat hat damit im Rahmen der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr einen Mindestlohn im Sinne von Artikel 360a des Obligationenrechts (OR) für eine Branche festgelegt. Der NAV Hauswirtschaft soll um drei Jahre verlängert und der Mindestlohn angepasst werden.
Die aktuellen Versorgungsprobleme mit wichtigen medizinischen Gütern sind breit und auf Stufe Bund existiert eine Zuständigkeits- und damit Handlungslücke. Mit dem direkten Gegenentwurf will der Bundesrat diese Lücke auf Verfassungsstufe schliessen und gleichzeitig die bestehenden Versorgungsstrukturen berücksichtigen. Mit der Ausweitung der Bundeskompetenz trägt er dem grundsätzlich berechtigten Hauptanliegen der Initiative Rechnung, setzt gleichzeitig aber den Fokus gezielt auf die Ursachen der Versorgungsprobleme.
Das Departement für Bau und Umwelt führt vom 12. Mai bis 6. September 2025 ein externes E-Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1) durch. Mit der Teilrevision des KRP 2020/2021 hat der Kanton Thurgau eine Kompensationsregelung in den KRP aufgenommen, die den Anforderungen des SP FFF genügt.
Der Grosse Rat hat die neue Regelung im November 2022 genehmigt. Sie kommt seither im Kanton Thurgau zur Anwendung. Ausgelöst durch Erfahrungen im Vollzug wird die Kompensationsregelung mit der Teilrevision des KRP 2024/2025 angepasst und präzisiert. Damit verbunden sind Anpassungen und Ergänzungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) sowie des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1).
Mit unterschiedlichen Anpassungen auf Stufe Wettbewerbskommission und Bundesverwaltungsgericht soll die Kartellrechtsdurchsetzung verbessert und die Akzeptanz der Verfahren bei allen Beteiligten erhöht werden.
Der Bundesrat hat im April 2024 seinen Bericht zur Bankenstabilität präsentiert und ein Massnahmenpaket vorgeschlagen. Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen die Massnahmen auf Verordnungsstufe umgesetzt werden, insbesondere die gezielte Stärkung der Eigenmittelbasis.
Die Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG; BGS 721.11) soll teilrevidiert werden. Anhand der Rückmeldungen der Gemeinden sowie eigener Erfahrungen mit den neuen Bebauungsplänen – bei denen das neue Recht bereits zur Anwendung gelangt – hat sich gezeigt, dass bei der neuen V PBG punktueller Änderungsbedarf besteht.
Darüber hinaus hat sich aufgrund des Diskurses betreffend die aktuell laufende Anpassung der Erläuterungen zur IVHB weiterer Regelungsbedarf ergeben (bspw. Änderungen beim massgebenden Terrain). Diese wenigen ausgewählten Anpassungen sind Gegenstand der vorliegenden Teilrevision der neuen V PBG.
Lehrpersonen im Kanton Basel-Stadt werden auf Basis von Unterrichtslektionen angestellt. Für zusätzliche Lektionen, etwa bei Stellvertretungen oder der Übernahme eines höheren Pensums, entstehen Guthaben auf sogenannten Jahres- und Einzellektionenkonten. Das heutige System bietet kaum Möglichkeiten, diese Guthaben gezielt abzubauen. Es fehlen Steuerungsmöglichkeiten und die derzeit geltende Verordnung führt zu falschen Anreizen.
Die Revision verfolgt drei Ziele:
1) Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren
2) Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben
3) Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen
Artikel 329e Obligationenrecht (OR) sieht einen unbezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30 Altersjahr vor, und sich im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit engagieren. Der Bundesrat wurde vom Parlament mit den beiden Motionen 23.3734 und 23.3735 beauftragt, die Dauer dieses Urlaubs auf zwei Wochen zu erhöhen. Mit dieser Vorlage wird dieser Auftrag umgesetzt.