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Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025
Das Parlament hat im Dezember 2024 die Motion 24.3818 KVF-N angenommen, die verlangt, die Zustellermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse künftig auch zu gewähren, wenn die Exemplare von einer privaten Anbieterin zugestellt werden. Die Umsetzung erfordert in einem ersten Schritt Anpassungen im Postgesetz.
Zur Bekämpfung von international und national agierender Schwerstkriminalität ist der Informationsaustausch zentral. Die Umsetzung der Motion 18.3592 Eichenberger (Nationaler polizeilicher Datenaustausch) dient dabei der Verbesserung des Informationsaustauschs. Sie verlangt, dass die Schaffung einer nationalen Polizeidatenbank oder einer Vernetzungsplattform für die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken mittels welcher die Polizeikorps der Kantone und die Polizeiorgane des Bundes direkt auf die polizeilichen Daten über Personen und deren Vorgänge in der gesamten Schweiz zugreifen können. Zur vollständigen Umsetzung dieser Motion ist eine Verfassungsrevision erforderlich. Nur so ist aufgrund der aktuellen Kompetenzverteilung der Bund berechtigt, den Informationsaustausch auch zwischen den Kantonen zu regeln. Durch die Annahme der Mo. 23.4311 wird dem Bundesrat der Auftrag erteilt, die Abfrage polizeilicher Daten unter den Kantonen sowie zwischen dem Bund und den Kantonen mit einer Revision der Bundesverfassung zu regeln. Im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI, SR 361) sollen die für die «Polizeiliche Abfrageplattform» (POLAP) nötigen Rechtsgrundlagen für den Betrieb von POLAP für den Bund und die Kantone geschaffen werden. Ebenfalls im BPI werden der Zugriff und der Datenaustausch aus den kantonalen polizeilichen Datenverarbeitungssystemen sowie der Datenaustausch zwischen den berechtigten Behörden geregelt.
Die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) wird geändert, um die Eintrittsschwelle für die freiwillige Unfallversicherung zu senken und flexibler zu gestalten.
Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, bei einem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank von null Prozent oder tiefer, der Auffangeinrichtung das Recht einzuräumen, unverzinslich Freizügigkeitsgelder bis zum Maximalbetrag von 10 Milliarden Franken bei der Bundestresorerie deponieren zu können, sofern ihr Deckungsgrad unter 105 % fällt.
Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die notwendige Modernisierung, den weiteren Ausbau und die Instandhaltung der Mobilfunkinfrastruktur sicherstellen – ohne dabei die umweltrechtlichen Anforderungen zu vernachlässigen. Dazu sollen die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
Modernisierung der Seeschifffahrts- und Schiffsregistergesetzgebung, insbesondere Lockerungen der Registrierungsvoraussetzungen für Rhein- und Seeschiffe sowie Anpassungen der Zulassung in Bezug auf Sicherheit- und Nachhaltigkeitsaspekte und ein ausgewogenes und flexibles Sanktions- und Kontrollsystem.