Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung FRONTEX. Hierzu ist das Zollgesetz vom 18. März 2005 (ZG) anzupassen.
Die ARV 1 soll dem geänderten Recht der Europäischen Union angepasst werden. Mit der Anpassung sollen die sozialen Bedingungen der Arbeitnehmenden verbessert, die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht und die Wettbewerbsbedingungen zwischen der Schweiz und der EU im Personentransport- und Güterverkehr einander angeglichen werden.
Grundlage für die Erhebung der Nationalstrassenabgabe bildet Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV). Diese Bestimmung wurde im Gegensatz zur alten BV bewusst weniger detailliert formuliert. Details sollen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf kommt diesem Anliegen nach und ersetzt die Übergangsbestimmungen in der BV sowie die Nationalstrassenabgabe-Verordnung vom 26. Oktober 1994. Er regelt beispielsweise das Erhebungssystem (Vignette) oder die Abgabenhöhe, die unveränderte 40 Franken beträgt. Damit übernimmt das Nationalstrassenabgabegesetz mehrheitlich die heutigen Bestimmungen. Um verstärkt auftretenden Missbräuchen entgegenzutreten, wird der Bussenbetrag bei einer Widerhandlung auf 200 Franken verdoppelt.
Mit dem Entwurf einer Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung wird die Grundlage geschaffen, Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen zugunsten der Luftfahrt zu verwenden.
Mit der Vorlage sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, dass abonnierte Zeitungen und Zeitschriften auch nach 2007 von vergünstigten Posttaxen profitieren können. Der Bund soll dafür weiterhin 80 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stellen.
Die Steuerstruktur aller anderen Tabakfabrikate als Zigaretten (Zigarren, Zigarillos, Schnitttabak) wird EG-kompatibel ausgestaltet und ihre Steuerbelastung leicht erhöht. Die Steuerbelastung von Feinschnitttabak wird markant heraufgesetzt und dafür auf die Besteuerung von Zigarettenpapier verzichtet. Ausserdem werden die Einführung von zugelassenen Steuerlagern beantragt, die Voraussetzungen zur Rückerstattung der Tabaksteuer für im Inland hergestellte und eingeführte Tabakfabrikate vereinheitlicht, die Möglichkeit des Erlasses der Tabaksteuer geschaffen und die Festlegung von Mindestverkaufspreisen für Zigaretten zur Diskussion gestellt.
Die vorliegenden Änderungen stehen im Zusammenhang mit der parallel laufenden Anpassung des Schwerverkehrsabgabegesetzes. Die Verordnungsänderungen dienen vornehmlich dazu, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren, die durch das Verhalten zahlungsunwilliger inländischer Transportunternehmen entstehen.
Die Initiative verlangt, dass Minderwertentschädigungen für Fluglärm von den betroffenen Eigentümern in einem einfachen Verfahren geltend gemacht werden können und dass sie nicht an Verjährungseinreden scheitern. Dazu soll das Enteignungsgesetz (SR 711) sowie das Luftfahrtgesetz (SR 748) geändert werden.
Der aktuelle Emissionsplan ist mit den noch fehlenden Daten zu ergänzen. Einige Daten werden korrigiert oder gelöscht, weil sie irrtümlicherweise darin enthalten sind.
Mit dem Bundesgesetz über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene (Güterverkehrsverlagerungsgesetz) wird ein unbefristetes Ausführungsgesetz zu Art. 84 Bundesverfassung vorgelegt. Im neuen Gesetz werden das Ziel der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs und die Rechtsgrundlagen für die notwendigen Massnahmen zu dessen Erreichung formuliert. Gleichzeitig werden im Gütertransportgesetz, im Bundesgesetz über die Anschlussgleise und im Eisenbahnhaftpflichtrecht verschiedene Anpassungen beantragt.
Am 18. Oktober 2000 verabschiedete der Bundesrat die konzeptionellen Teile I bis III B des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Darin erteilte er den Auftrag zur Überprüfung des Netzes der Gebirgslandeplätze und der Grundsatzfrage, ob und in welchem Ausmass das Heliskiing weiterbetrieben werden soll. Der nun vorliegende Entwurf des Konzeptteils Gebirgslandeplätze legt im Wesentlichen die Grundsätze und Spielregeln für die konkrete Überprüfung der einzelnen Gebirgslandeplätze im Rahmen von Koordinationsprozessen auf Stufe Objektblatt fest.
Anpassung an das ADR 07.
Die Seilbahnverordnung enthält die Bestimmungen, die für den Vollzug des Seilbahngesetzes erforderlich sind. Es sind dies Bestimmungen über Planung, Bau, Betrieb und Aufsicht von Seilbahnen.
Verordnungen über die Kontrolle des Strassenverkehrs (SKV) und über die Zulassung der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer zum berufsmässigen Transport von Personen und Gütern auf der Strasse (CZV). Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) schickt den Kantonen sowie interessierten Organisationen und Verbänden ein Paket von Neuerungen im Strassenverkehr zur Anhörung. Diese betreffen u. a. die Ausbildung von Berufschauffeuren, die Kontrolle des Strassenverkehrs, die Ausnahmetransporte, die Haftpflichtversicherung und die auf 45 km/h beschränkten Fahrzeuge der Kategorie F.
Die BSV enthält die Ausführungsvorschriften des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt. Infolge verschiedener Vollzugsprobleme und Weiterentwicklung internationalen Rechts (Sportbootrichtlinie 94/25 EG) ist eine teilweise Anpassung der BSV notwendig. Mit einer Totalrevision wird die SAV aktualisiert und dem Stand der Technik angepasst (u.a. Sportbootrichtline 94/25 EG).
Die Änderung umfasst die Übertragung der Zuständigkeit bei sämtlichen Widerhandlungen von den Kantonen auf die Eidg. Zollverwaltung, um ein einheitliches und verwaltungsökonomisches Verfahren zu garantieren. Überdies soll mit der Einführung eines Einspracheverfahrens das Veranlagungsverfahren gestrafft und die Erhebung der Abgaben verbessert werden.
Einführung des elektronischen Versicherungsnachweises (eVn), Einführung einer einheitlichen Verweilfrist von zehn Jahren für administrative Massnahmen, Anpassung der Typengenehmigungsverordnung.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) will eine neue, leicht verständliche Signalisation der Langsamverkehrsnetze einführen. Mit dem Entwurf der neuen Norm "Signalisation Langsamverkehr" werden die bisher separat geregelten Vorschriften über die Signalisation der Wander-, Velo- und Mountainbikewege und die neue Signalisation von Wegen für Inline-Skates (so genannte fahrzeugähnliche Geräte) in einem einzigen Erlass integriert.
Für Aufrechterhaltung der dezentralen Struktur der Post. Die Post soll durch eine Änderung des Postorganisationsgesetzes verpflichtet werden, ihre dezentralen Strukturen insbesondere in Bezug auf die Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten. Dies schlägt eine Parlamentarische Initiative des Nationalrats vor, die der Bundesrat im Auftrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen in die Vernehmlassung geschickt hat.
Der LTrV-Entwurf ist eine Totalrevision des Lufttransportreglements (LTrR, SR 748.411). Die LTrV übernimmt die wichtigsten Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal sowie die weiterhin anwendbaren Bestimmungen des LTrR. Weiter berücksichtigt sie drei europäische Verordnungen.
Anhörung der Mitglieder der Projektbegleitgruppe "Evaluation der Förderung von Anschlussgleisen" zur Änderung der Verordnung über die Anschlussgleise.
Anlässlich verschiedener Revisionen von Gebührenverordnungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wurde festgestellt, dass sie in einigen Bereichen nicht über eine ausreichende gesetzliche Grundlage im formellen Sinn verfügen. In der Form eines Sammelerlasses wird mit der Vorlage die erforderliche formellgesetzliche Grundlage geschaffen. Der Sammelerlass beinhaltet eine Anpassung des Eisenbahngesetzes, des Personenbeförderungsgesetzes, des Luftfahrtgesetzes, des Rohrleitungsgesetzes und des Elektrizitätsgesetzes.
Das ASTRA hat die Anhörung zur Anpassung der Verordnung über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen eröffnet. Die Änderungen beinhalten namentlich die Anpassung der bei Abgasnachkontrollen verbindlichen Emissionswerte nach der Richtlinie Nr. 96/96/EWG, die Erweiterung des Kreises der Berechtigten zur Abgabe von Abgaswartungsdokumenten und Verzicht auf die Angabe der Fahrzeugmarke oder des Markensymbols auf dem Titelblatt des Abgaswartungsdokuments.
Ab 2007 sollen umweltschonende Treibstoffe über steuerliche Erleichterungen gefördert werden. Mit der angestrebten Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes will der Bundesrat umweltschonende Treibstoffe mittels steuerlicher Anreize fördern und damit den CO2-Ausstoss im Strassenverkehr senken. Vorgesehen ist, Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen von der Mineralölsteuer zu befreien. Gleichzeitig sinkt bei Erd- und Flüssiggas, das als Treibstoff verwendet wird, die Besteuerung um 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent. Die Mindereinnahmen sollen durch eine höhere Besteuerung des Benzins vollständig kompensiert werden. Die Steuerbelastung beim Benzin wird dadurch voraussichtlich um ein bis zwei Rappen im Jahr 2007 und rund sechs Rappen je Liter im Jahr 2010 zunehmen.