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Landrat Markus Holzgang, Altdorf, hat am 6. Juni 2012 eine Motion für ein regionales Sportzentrum unteres Reusstal eingereicht. Mit der Motion wird der Regierungsrat ersucht, konkrete Standorte für ein regionales Sportzentrum oder regionale Sportzentren zu prüfen und in den Richtplan aufzunehmen. Der Landrat erklärte die Motion an seiner Sitzung vom 14. November 2012 als erheblich.
Das Kantonale Schutz- und Nutzungskonzept (SNEE) sieht im Bereich der Wasserkraft grundsätzlich vor, Gewässer mit einem hohen energiewirtschaftlichen Potenzial zu nutzen. Im Gegenzug sollen Gewässer mit einem hohen landschaftlichen oder ökologischen Wert ungenutzt bleiben, wozu im Gebiet Uri Mitte insbesondere der Chärstelenbach und der Oberlauf des Fellibachs gehören. Diesbezüglich hat der Regierungsrat am 25. Oktober 2013 Schutzmassnahmen über natürliche Gewässer zwischen Silenen und Göschenen öffentlich aufgelegt.
Da die beiden Gebirgsbäche Chärstelenbach und Fellibach das national bedeutende Landschaftsschutzgebiet Maderanertal und Fellital wesentlich mitprägen, soll deren natürliche Dynamik längerfristig, mindestens aber für 80 Jahre, ungeschmälert erhalten bleiben. Der Regierungsrat will mit einer Anpassung des Reglements über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital diesen längerfristigen Schutz sichern. Der Chärstelenbach wird oberhalb Lägni, der Oberlauf des Fellibachs oberhalb Bocktalstegli geschützt.
In Gebieten, die von Fluglärm betroffen sind, soll es künftig unter bestimmten Bedingungen möglich sein, Bauzonen auszuscheiden, neue Gebäude zu errichten oder bestehende aus- und umzubauen. Damit würden vorab Gemeinden um den Flughafen Zürich die Möglichkeit erhalten, bestehende Siedlungsgebiete zu verdichten.
Die Teilrevisionen des Raumplanungsgesetzes vom 15 Juni 2012 (angenommen in der Volksabstimmung vom 3. März 2013) und vom 22. März 2013 müssen umgesetzt werden. Dies erfolgt einerseits in der Raumplanungsverordnung, andererseits in den Technische Richtlinien Bauzonen und in einer Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung. Thematisch stehen die Ausscheidung von Bauzonen, die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone und die Errichtung von Solaranlagen im Zentrum.
35 Städte und Agglomerationen sollen ab 2015 vom Bund rund 1,6 Milliarden Franken zur Verbesserung ihrer Verkehrsinfrastrukturen erhalten. Dieser Betrag entspricht dreissig bis vierzig Prozent der Kosten ausgewählter Massnahmen.
Beim Bundesgesetz sowie der Verordnung über Zweitwohnungen handelt es sich um die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zum Verfassungsartikel über Zweitwohnungen (Art. 75b BV). Die Erlasse werden die geltende Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 ablösen.
Es wird festgelegt, dass die für energetische Massnahmen ausgerichteten öffentlichen Förderleistungen bei der Berechnung der mehrleistungsbedingten Mietzinserhöhung in Abzug zu bringen sind und als obligatorischer Inhalt des Formulars für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen ausgewiesen werden müssen.