Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Die Befragung oder Anhörung einer Person per Telefon- oder Videokonferenz im Rahmen eines ausländischen Zivilprozesses soll erleichtert werden. Die Erklärung der Schweiz zu den Artikeln 15–17 des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 sowie die Artikel 11 f. des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht sollen entsprechend angepasst werden.
In neu gegründeten Unternehmen braucht es bezüglich Arbeitszeitgestaltung mehr Flexibilität, als das Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 ermöglicht. Mitarbeitende solcher Unternehmen sollen deshalb – sofern sie im Besitz einer Mitarbeiterbeteiligung sind – vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden. Die Bestimmungen über den Gesundheitsschutz sollen für sie jedoch weiterhin gültig bleiben.
Die Vereine des Breitensports, welche unter sehr hohen UVG-Prämien leiden, sollen durch eine zusätzliche Ausnahme von der Versicherungspflicht finanziell entlastet werden.
Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes, die 2016 in Kraft trat, war noch nicht von den aktuellen Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele und unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit geprägt. Davon ausgehend wurden zwei grundlegende Stossrichtungen und Varianten für die Weiterentwicklung des Güterverkehrs erarbeitet. Diese beiden Varianten werden mit dieser Vernehmlassung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen vorgestellt, die unterschiedlichen Auswirkungen beschrieben und zwei Vorschläge für die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen unterbreitet.
Der Bundesrat und das Parlament hatten mit der Revision des Jagdgesetzes eine präventive Regulierung des Wolfes vorgeschlagen. Im Herbst 2020 lehnte die Bevölkerung in einer Volksabstimmung diese Anpassung des Jagdgesetzes ab. Um die Situation in den Gebieten mit zunehmendem Wolfbestand kurzfristig zu entschärfen, hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments (Motionen UREK-N 20.4340, UREK-S 21.3002) die Jagdverordnung für den Alpsommer 2021 angepasst. Mit dieser Anpassung können die Kantone rascher in Wolfsbestände eingreifen.
Die Änderung des Filmgesetzes (SR 443.1), welche in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 angenommen wurde, zieht Anpassungen der bestehenden Filmverordnung (SR 443.11) nach sich. Zudem erfordert es eine neue Verordnung mit Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der europäischen Quote und der Investitionspflicht in das Schweizer Filmschaffen. Die neue Verordnung über die Quoten- und Investitionspflicht im Film (FQIV) richtet sich an die Fernseh- und Abrufdienste. Die Bestimmungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Mit einer Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes soll es ermöglicht werden, dass bei einem Abbruch und Wiederaufbau einer altrechtlichen Wohnung eine Erweiterung der Hauptnutzfläche um maximal 30 Prozent, die Schaffung zusätzlicher Wohnungen und Gebäude sowie eine Standortverschiebung auf demselben Grundstück möglich ist. Zudem sollen bei der Erweiterung bestehender Wohnungen neu zusätzliche Wohnungen geschaffen werden können, sofern die vorbestehende Hauptnutzfläche nicht um mehr als 30 Prozent überschritten wird.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein Fonds geschaffen, der für die aktuelle Programmperiode von Horizon Europe die Mittel zugunsten der Schweizer Forschung besser absichern soll. Damit soll eine ähnlich stabile Finanzierungsgrundlage wie im Fall einer Assoziierung erzielt werden. Der zeitlich befristete Fonds trägt den Namen «Horizon-Fonds» und soll bestehen, solange sich die Schweiz nicht am gesamten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Exzellenz Innovation (Horizon Europe, Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme) beteiligen kann.
Dienstleitende der Armee, im Zivildienst, Zivilschutz und bei «Jugend und Sport» sollen ihre Ansprüche auf Erwerbsersatzleistungen künftig in einem digitalen Verfahren geltend machen. Für die Bearbeitung der Daten und den Betrieb des Informationssystems sind verschiedene gesetzliche Anpassungen erforderlich.
Die korrekte und einheitliche Anwendung des Schengen-Besitzstands in allen beteiligten Staaten ist eine wesentliche Voraussetzung für das gute Funktionieren des Schengen-Raumes. Die Schengen-Evaluierung stellt ein wichtiges Instrument dar, dieses Ziel zu erreichen. Mit der Verordnung (EU) 2022/922 wird die bisherige Rechtsgrundlage für die Schengen-Evaluierung (Verordnung (EU) Nr. 1053/2013) ersetzt und inhaltlich überarbeitet. Ziel ist es, den Mechanismus zur Überprüfung der Anwendung des Schengen-Beistands wirksamer, flexibler und effizienter zu machen, ohne an den bestehenden Grundprinzipien (Bewertung unter Gleichgestellten, «Peer-to-peer») oder dem grundsätzlichen Ablauf zu rütteln. Dennoch werden einige wichtige Neuerungen eingeführt, die u.a. zu einer erheblichen Verkürzung der Verfahrensdauer, zu einer zur Erhöhung der Verfügbarkeit der Sachverständigen sowie zu einem erhöhten und gezielten Einsatz von unangekündigten und thematischen Evaluierungen führen. Die erhöhte politische Aufmerksamkeit, die der Anwendung des Mechanismus im Rat der EU zuteilwerden wird, soll dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des Schengen-Raumes zu sichern («Schengen Governance»).
Die letzte grössere Revision verschiedener Verordnungen des Lebensmittelrechts trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Im Bereich des Lebensmittelrechts besteht ein permanenter Revisionsbedarf, ansonsten neue Handelshemmnisse gegenüber der EU entstehen und der Gesundheits- und Täuschungsschutz nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist. In der anstehenden Revision wird nun eine weitere, umfassende Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt. Im Rahmen dieser Revision werden auch die Motion Savary 18.4411 «Private Kontrollbeauftragte. Verstärkt gegen Betrugsfälle im Bereich der geschützten Bezeichnungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorgehen», die Motion Munz 19.3112 «Food Waste. Stopp der Lebensmittelverschwendung», die Motion der WBK-S 20.3910 «Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren» und die Motion Silberschmidt 20.4349 «Ressourcenverschleiss bei Verpackungen verkleinern. Verkauf von tiefgekühlten Lebensmitteln ohne Vorverpackung erlauben» umgesetzt.
Umsetzung der Empfehlung des Europarats vom 31. März 2021 zur Kontrolle von Gütern, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Es soll unterschieden werden zwischen Gütern, die nur zum Zweck der Todesstrafe oder der Folter verwendet werden können (Foltergüter), Gütern, welche auch für die Folter verwendbar sind und Arzneimitteln, die sich für die Vollstreckung der Todesstrafe eignen. Das Gesetz statuiert entsprechende Verbote und Bewilligungspflichten.
Am 18. März 2022 hat das Parlament die Änderung der Art. 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht verabschiedet. Zur Umsetzung müssen Bestimmungen in der KVV erlassen werden. Zudem wird vorgeschlagen, in die KVV Delegationsnormen aufzunehmen, damit das EDI die maximalen Prämienrabatte für besondere Versicherungsformen festlegen kann, wie es dies heute für die ordentliche Versicherung tut.
In der Schweiz oder Liechtenstein gesperrte Spielerinnen und Spieler sollen nicht in ein grenznahes Casino des jeweiligen anderen Landes gehen können, um weiterzuspielen. Das Abkommen setzt dieses Ziel um.
Mit der Änderung der Kollektivanlagenverordnung wird die Anpassung des Kollektivanlagengesetzes zum Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) vollzogen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zu den vorgesehenen Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Rohrleitungsverordnung (RLV) und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Die Kommission schlägt vor, die Bundesverfassung so zu ändern, dass das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wird. Das Mindestalter für die Wählbarkeit in politische Ämter und an das Bundesgericht soll bei 18 Altersjahren belassen werden.
Für den Fall einer schweren Strommangellage sind verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen vorbereitet, die sich auf das Landesversorgungsgesetz abstützen. Die entsprechenden Verordnungsentwürfe würden im konkreten Fall auf die entsprechende Krisensituation angepasst und vom Bundesrat in Kraft gesetzt.
Durch die parlamentarische Initiative soll das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) so geändert werden, dass Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten gegenüber EU- und EFTA-Staatsangehörigen nicht weiter diskriminiert werden.
Das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) wurde am 1. Oktober 2021 vom Parlament verabschiedet. Dieses Gesetz wurde der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt. Da das Volk die Initiative am 13.02.2022 angenommen hat, muss das Gesetz angepasst werden, damit das von der Initiative verlangte Verbot jeglicher Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, darin aufgenommen werden kann.
Das geltende Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 1952 soll angepasst werden, damit eine Parlamentarierin ihren Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung auch für ihre berufliche Tätigkeit nicht verliert, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubes an einer Ratssitzung des Parlamentes teilnimmt.
Das Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz (ISG) umfasst drei neue Verordnungen (Informationssicherheitsverordnung, Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen, Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren) und eine teilrevidierte Verordnung, so die Verordnung über die Identitätsverwaltungssysteme und Verzeichnisdienste des Bundes. Die wichtigste Änderung ist die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems bei allen Verwaltungseinheiten. Das Inkrafttreten des ISG ist auf Mitte 2023 geplant.
Die Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve (WResV) vom 7. September 2022 wird bereits totalrevidiert. Die Regeln zur Wasserkraftreserve bleiben gleich, werden aber um Regeln zum Einsatz von Reservekraftwerken erweitert. Diese sollen ergänzend zur Wasserkraftreserve bereits im kommenden Spätwinter zur Bewältigung von ausserordentlichen Knappheitssituationen im Strombereich bereitstehen. Die Verordnung wird in «Verordnung über die Errichtung einer Winterreserve (Winterreserveverordnung, WResV)» umbenannt.
Mit der vorliegenden Verordnung wird die Mindestbesteuerung auf der Grundlage der sich in der parlamentarischen Beratung befindenden Verfassungsänderung teilweise umgesetzt. Die Mustervorschriften der OECD/G20 werden mittels eines Verweises für anwendbar erklärt. Zudem wird die Verteilung des Kantonsanteils an der Ergänzungssteuer präzisiert. Insbesondere das Verfahrensrecht wird in einem zweiten Schritt in die Vernehmlassung gehen.
Die Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge soll für 4 weitere Jahre unverzinslich Gelder bei der Bundestresorerie deponieren können, sofern ihr Deckungsgrad unter 105% fällt. Die Befristung des bereits bestehenden Artikel 60b BVG soll entsprechend verlängert werden.