Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
4. Juli 2022 - 16. September 2022

Revision Bauverfahrensverordnung (BVV): Verfahrensbeschleunigung bei Solaranlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Um den Bau neuer Solaranlagen zu beschleunigen, hat der Bundesrat am 3. Juni 2022 verschiedene Änderungen der Raumplanungsverordnung beschlossen. Die Änderungen treten bereits am 1. Juli 2022 in Kraft und sind ab dann auch im Kanton Zürich unmittelbar anwendbar.

Der Kanton Zürich hat in seiner Bauverfahrensverordnung (BVV) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Meldeverfahren für Solaranlagen in wenig empfindlichen Gebieten auszuweiten und in sensibleren Bereichen einzuschränken. Aus heutiger Sicht erweist sich diese Regelung als zu restriktiv.

Die Baudirektion schlägt deshalb eine Anpassung der Bauverfahrensverordnung vor, mit dem Ziel, die Bewilligungspflicht für Solaranlagen weiter zu lockern. Die Verordnungsänderung wird ausserdem zum Anlass genommen, bestimmte Typen von E-Ladestationen dem Meldeverfahren zu unterstellen. Auch bestimmte Typen von Wärmepumpen sollen dem Meldeverfahren unterstellt werden.