Quelle
www.notes.zh.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
28. August 2020 - 1. November 2020

Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB), Änderung; Electronic Monitoring zum Schutz gewaltbetroffener Personen

Das Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom 14. Dezember 2018 verbessert den Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking. Im Zivilgesetzbuch (ZGB) wird neu die Möglichkeit einer elektronischen Überwachung (Electronic Monitoring, EM) festgelegt, um angeordnete Schutzmassnahmen, namentlich Annährungs-, Orts- und Kontaktaufnahmeverbote, besser durchsetzen zu können. EM im Zivilrecht ist ein neues Konstrukt; bislang kennt einzig das Strafrecht den Einsatz von EM.

Die Kantone sind für die Umsetzung der neuen Bestimmungen zuständig. Bezüglich EM haben sie eine Stelle zu bezeichnen und das Vollzugsverfahren zu regeln (nArt. 28c Abs. 3 ZGB). Während die übrigen Änderungen auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt wurden, werden die Bestimmungen betreffend EM auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten.