Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Die Revision bezweckt vor allem Verbesserungen im Vollzug des Systems der flankierenden Massnahmen: die Festlegung einer Mindestzahl von Kontrollen in der Verordnung sowie die Kostenübernahme der Kontrollkosten im Zusammenhang mit kurzfristigen Stellenantritten bei einem Schweizer Arbeitgeber in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag.