Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Abgeschlossen
2. Mai 2014 - 31. Juli 2014

Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) (Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen)

Neue Sonderbestimmung für Anbieter von Postdiensten (Art. 30a ArGV 2)

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen