Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Es ist vorgesehen, eine ergänzende Deklarationspflicht für in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel einzuführen und die Übergangsfrist für gesundheitsbezogene Angaben in Art. 19 Abs. 1 VIPaV zu verlängern.