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Nach der vollständigen Revision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen muss die Vollzugsverordnung komplett erneuert werden. Die an das Departement übertragenen Hauptaufgaben, insbesondere das Anerkennungsverfahren und die Mechanismen zur Entrichtung von Finanzhilfen, werden in der Verordnung präzisiert.