Quelle
www.ag.ch

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Abgeschlossen
24. September 2021 - 23. Dezember 2021

Anpassung des Richtplans L 2.1 Pärke (regionaler Naturpark von nationaler Bedeutung Jurapark Aargau)

Anpassung des Richtplans L 2.1 Pärke; Festsetzung der Erweiterung des Perimeters des Regionalen Naturparks von nationaler Bedeutung Jurapark Aargau

Dem Regionalen Naturpark von nationaler Bedeutung «Jurapark Aargau» sind für die zweite Betriebsphase 2022–2031 acht zusätzliche Gemeinden beigetreten. Die Erweiterung des Parkperimeters erfordert die entsprechende Anpassung des Richtplans. Dieser Auftrag ergibt sich aus Art. 27 Abs. 1 der Pärkeverordnung (SR 451.36). Nach der öffentlichen Anhörung/Mitwirkung wird dem Regierungsrat der Antrag an den Grossen Rat zur Festsetzung des neuen Parkperimeters im Richtplan unterbreitet.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen