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Par le présent projet, le Conseil fédéral demande par la voie d'un arrêté fédéral un crédit d'engagement de 4398 millions de francs pour le financement des prestations de transport régional de voyageurs (TRV) pour les années 2022 à 2025.
La mise en œuvre du développement de l'armée a dévoilé que divers domaines nécessitaient quelques adaptations. Sont notamment concernées la loi sur l'armée et l'organisation de l'armée. Il y a également nécessité d'agir pour la sécurité de l'aviation militaire et dans d'autres domaines de réglementation moins importants relevant d'actes législatifs connexes.
Die vorhandene Prüfinfrastruktur des Strassenverkehrsamts in Schafisheim ist dem stetigen Zuwachs von prüfungspflichtigen Fahrzeugen nicht mehr gewachsen. In Zukunft ist weiter mit einem kontinuierlichen Anstieg des Fahrzeugbestands zu rechnen.
Die bestehende Prüfhalle wurde im Jahr 1973 in Betrieb genommen. Obwohl in den letzten Jahren laufend werterhaltende Massnahmen realisiert wurden, bedarf das Gebäude einer Gesamtsanierung und einer Anpassung an die heutigen Anforderungen und technischen Standards.
Aufgrund dieser Ausgangslage ermächtigte der Regierungsrat im Oktober 2018 das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau), in enger Zusammenarbeit mit dem Departement Volkswirtschaft und Inneres die Projektierung für die Gesamtsanierung der bestehenden Prüfhalle und den Neubau einer Zusatzhalle durchzuführen. Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 22,34 Millionen Franken erforderlich. Das Baubewilligungsverfahren wird parallel zum politischen Prozess für die Bewilligung des Verpflichtungskredits durchgeführt. Das Baugesuch wird voraussichtlich Ende Oktober eingereicht.
Le projet contient la promotion de technologies respectueuses de l'environnement, la régulation de la conduite automatisée, l'amélioration de la sécurité routière des vélos électriques et la réalisation de diverses interpellations parlementaires.
Im Kanton Basel-Stadt werden Personenwagen seit der Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, nach ökologischeren Bemessungsgrundlagen besteuert. Im Ratschlag Gesamtkonzept Elektromobilität vom 2. Juli 2019 hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt zu prüfen, ob die Bemessung der Motorfahrzeugsteuer für Lieferwagen mit der Komponente CO2-Emissionen erweitert werden kann. Gleichzeitig kündigte er an, dass auch elektrisch betriebene Lieferwagen künftig steuerlich privilegiert werden sollen.
Il est prévu d'ajouter les entreprises de construction et d'entretien à l'ordonnance 2 relative à la loi sur le travail (OLT 2) pour les cas où elles interviennent sur des routes nationales existantes, le but étant de les exempter de l'obligation d'obtenir un permis pour le travail de nuit pour certains travaux.
Im Strassenverkehr gehört die Sanktionierung von geringfügigen Übertretungen nach dem Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) bzw. dessen Ausführungserlassen mittels Ordnungsbussen seit langem zum Rechtsalltag. Das diesbezügliche Ordnungsbussenverfahren war bislang im Ordnungsbussengesetz des Bundes vom 24. Juni 1970 geregelt. In Umsetzung der Motion 10.3747 verabschiedete das Bundesparlament am 18. März 2016 das totalrevidierte Ordnungsbussengesetz (OBG, SR 314.1). Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass neben der bereits im Jahre 2013 eingeführten Busse für Canabiskonsum nach dem Betäubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 1951 (BetmG, SR 812.121) auch bestimmte geringfügige Widerhandlungen gegen 16 weitere Bundesgesetze mit Ordnungsbussen an- stelle einer Sanktionierung im ordentlichen Übertretungsstrafverfahren nach der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO, SR 312.0) geahndet werden können. Die einzelnen Ordnungsbussentatbestände und die jeweilige Bussenhöhe werden in der ebenfalls totalrevidierten Ordnungsbussenverordnung vom 16. Januar 2019 (OBV, SR 314.11) erfasst. Das neue Ordnungsbussensystem des Bundes ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
La révision proposé de la loi fédérale sur l'aviation vise à transposer de règles de l'Union européenne (contrôles d'alcoolémie aléatoires des membres d'équipage) ainsi que d'autres exigences de révision (notifications médicales facilitées), qui découlent des conclusions de crash d'un avion de Germanwings en 2015.
Die unabhängige Überprüfung zum Projekt Spange Nord ist abgeschlossen. Das ursprüngliche Projekt Spange Nord hat in der Schlussbewertung nicht am besten abgeschnitten. Die unabhängigen Experten empfehlen, den Autobahnanschluss Luzern-Lochhof in Betrieb zu nehmen. Jedoch nur westseitig mit einer Brücke über die Reuss (Reussportbrücke).
Der Zubringer in das Maihof-Quartier entfällt. Der Regierungsrat unterstützt die empfohlene Variante als neuen Lösungsansatz und nimmt Abstand vom bisherigen Projekt Spange Nord. Aus Sicht des Regierungsrates ist für den politischen Prozess der Einbezug von Interessierten bei Schlüssel-Infrastrukturprojekten zentral.
La modification proposée de la loi sur la circulation routière (LCR) définit des normes minimales pour l'équipement en systèmes d'assistance visant à diminuer les accidents sur les routes de transit dans la région alpine afin de réduire les risques potentiels liés au trafic lourd. Le Conseil fédéral peut prévoir un allongement de délai pour certains transports non transfrontaliers.
Das bestehende Strassengesetz vermag die heutigen Anforderungen inhaltlich nicht mehr in allen Teilen zu erfüllen und ist formal veraltet. Der Grosse Rat hat den Regierungsrat mit entsprechenden Vorstössen mit der Revision beauftragt.
Die wichtigste Änderung im neuen Strassengesetz betrifft die Gemeindebeiträge an den Bau und den Unterhalt der Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. In den übrigen Punkten wird die bisherige Praxis im kantonalen Strassenwesen, die sich grundsätzlich bewährt hat, optimiert und entsprechend den neuen technischen und verkehrlichen Anforderungen weiterentwickelt.
Der Kanton Zug erarbeitet derzeit zusammen mit den Einwohnergemeinden das Agglomerationsprogramm Zug 4. Generation. Eine Teilnahme am Agglomerationsprogramm des Bundes ermöglicht die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in der Agglomeration Zug durch den Bund, falls sie dessen Anforderungen entsprechen.
Seit 1. Januar 2020 können neben einfachen Übertretungen im Strassenverkehr auch geringfügige Verstösse gegen andere Bundesgesetze, zum Beispiel im Bereich der Schifffahrt oder des Umwelt- und Wildtierschutzes, auf einfache Weise mit Ordnungsbussen sanktioniert werden.
Diese Neuerungen im Bundesrecht bedingen Anpassungen in der kantonalen Gesetzgebung. Die Tatbestände und das Verfahren für Ordnungsbussen werden deshalb punktuell revidiert und einzelne Bestimmungen, die neu im Bundesgesetz geregelt sind, aufgehoben. Der Regierungsrat lädt die Zuger Gemeinden, die im Kantonsrat vertretenen Parteien und weitere interessierte Kreise ein, sich zum Revisionsentwurf zu äussern.
Bahnprojekte und bedeutende Bauvorhaben von Grundeigentümern werden in den kommenden Jahren zu markanten Veränderungen im Umfeld des Bahnhofs SBB führen. Diese Veränderungen haben spürbare Auswirkungen auf den angrenzenden Stadtraum sowohl nördlich als auch südlich des Bahnhofs.
Um den städtischen Raum auf darauf vorzubereiten und den notwendigen Anpassungsbedarf aufzuzeigen, hat der Regierungsrat ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet. Dieses umreisst die Zukunft des für den Kanton wichtigen Stadtraums Bahnhof SBB, in dem es in einer Gesamtschau Aussagen zu den Bereichen Städtebau, Grünplanung und Verkehr formuliert. Dabei baut die ganzheitlich gedachte Strategie auf dem Bestand auf.
Le 23 septembre 2018, le peuple et l'ensemble des cantons ont accepté l'arrêté fédéral concernant les voies cyclables et les chemins et sentiers pédestres (art. 88 Cst.). Le présent projet répond au mandat constitutionnel prévoyant l'édiction d'une législation d'exécution. La loi fédérale sur les voies cyclables est mise en consultation dans ce cadre.
Das ÖV-Programm beschreibt die Grundsätze der Angebots- und Infrastrukturplanung im öffentlichen Verkehr des Kantons Basel-Stadt. Gemäss dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat das ÖV-Programm alle vier Jahre.
Neue Angebote, kürzere Fahrzeiten und kundenfreundliche Tarife – das ÖV-Programm für die Jahre 2022-2025 legt den Fokus auf die Attraktivitäts- und Nachfragesteigerung im öffentlichen Verkehr. Es umfasst zahlreiche Massnahmen und Ziele, die den öffentlichen Verkehr in der Agglomeration fit für die Zukunft machen sollen. Der Schwerpunkt der Angebotserweiterungen liegt auf dem Busnetz.
Die Verlegung des Trassees der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) zwischen Aarau und Suhr weg von der Kantonsstrasse K 242 eröffnet Handlungsspielraum für gestalterische und betriebliche Optimierungen. Dazu gehören die Aufwertung der Strassenräume, die Förderung des strassengebundenen öV, Verbesserungen für den Langsamverkehr sowie betriebliche Optimierungen für den MIV.
Weil der bauliche Zustand im gesamten Projektperimeter ungenügend ist und sich die alte Gleisanlage der WSB noch immer in der Fahrbahn befindet, muss die in die Jahre gekommene Strassenanlage erneuert werden. Das Verkehrssystem Knoten Kreuzplatz – Kreisel Gais in Aarau ist während der Spitzenstunden stark belastet. Aufgrund der Rückstaus entstehen im Verkehrssystem auch für den öV Verlustzeiten mit wesentlichem negativem Einfluss auf die Fahrplanstabilität und die Gewährleistung der Anschlüsse am Bahnhof Aarau.
Für den Fuss- und Veloverkehr sind direkte, durchgehende und sichere Verbindungen vorgesehen. Im Rahmen des Verkehrsmanagements Region Aarau sind im Projektperimeter auf der Achse K 242 Buchser-/Suhrer-/Tramstrasse diverse Massnahmen zur Entlastung der Zentren sowie zur Busbevorzugung geplant (Netzschutz/Staumanagement, Busbevorzugung), welche teilweise mit vorliegendem Projekt umzusetzen sind. Die Verlässlichkeit der Reisezeiten und die Anschlusssicherheit auf den Buslinien 1, 4 und 6 soll verbessert werden.
Die Standorte und die Ausgestaltung der Bushaltestellen werden optimiert und auf die Vorschriften für hindernisfreies Bauen ausgerichtet. Der Strassenraum an der Kantonsstrasse wird aufgewertet mit dem Ziel, die Siedlung trotz Verkehrsbelastung als attraktiven Ort bei optimierter Funktionalität für alle Benutzenden erlebbar zu machen. Zur aktiven Lärmbekämpfung an der Quelle werden spezielle lärmarme Asphaltbeläge eingesetzt. Die Haupterschliessung des Kantonsspitals Aarau erfolgt weiterhin über die Südallee.
Die Notfallfahrzeuge werden im Projektperimeter bei den Lichtsignalanlagen bevorzugt. Im Zusammenhang mit den umfangreichen Bauarbeiten ist eine vollständige Erneuerung der Strassenanlage mit Verstärkung des Strassenoberbaus vorgesehen. Das Gesamtprojekt weist eine Länge von ca. 2,3 km auf und ist aufgeteilt in vier Teilprojekte. Der grösste Teil der neuen Verkehrsanlage kann auf der heutigen Strassenfläche und dem alten Trassee der WSB realisiert werden.
Die Kosten sind auf 34,09 Millionen Franken veranschlagt. Davon entfallen 6,86 Millionen Franken auf die Stadt Aarau, 4,57 Millionen Franken auf die Gemeinde Buchs und 6,85 Millionen Franken auf die Gemeinde Suhr. In diesen Beträgen nicht berücksichtigt ist ein erwarteter Beitrag des Bundes von rund 4 Millionen Franken. Der effektiv vom Bund geleistete Beitrag wird den Kostenanteilen der Gemeinden und des Kantons angerechnet werden.
La loi fédérale urgente vise à soutenir financièrement les transports publics et le fret ferroviaire dans la crise de la COVID-19 et à les soulager grâce à des mesures ciblées. La loi fédérale urgente prévoit des mesures temporaires pour le transport régional de voyageurs, le trafic local, le fret ferroviaire et le financement de l'infrastructure ferroviaire.
Die Idee einer Umfahrungslösung für Suhr besteht seit Jahrzehnten. Zur Entlastung des Suhrer Zentrums vom Verkehr und zur verbesserten Anbindung des Wynentals an das übergeordnete Strassennetz bestehen im Richtplan Einträge zu einer Ostumfahrung Suhr (Festsetzung) und einer Südumfahrung Suhr (Vororientierung). Die Realisierbarkeit des generellen Projekts aus dem Jahr 2001 gemäss bestehender Festsetzung ist aus verkehrstechnischen und baulichen Gründen nicht gegeben.
Diese Linienführung wurde deshalb nicht weiterverfolgt. Ebenfalls zeigt sich, dass aufgrund der langen Barriereschliesszeiten in Suhr keine verkehrsplanerisch zufriedenstellende Lösung im Bestand erreicht werden kann. Nach umfangreichen planerischen Abklärungen soll die Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS) mit der neuen Umfahrung Suhr und den dazugehörenden Massnahmen im Bereich Siedlung und Mobilität festgesetzt werden.
Mit der Gesamtplanung VERAS mit Zeithorizont 2040 wird der Siedlungs- und Wirtschaftsraum vom Durchgangsverkehr entlastet und Freiräume für die Siedlungsentwicklung geschaffen. Weiter werden die Anbindung des Wynentals an die A1 und nach Aarau sowie das Velonetz für den lokalen und regionalen Verkehr verbessert und damit die Zielsetzung der VERAS umgesetzt.
Bei der Planung von Netzergänzungen sind flankierende Massnahmen unabdingbare Elemente. Die FLAMA sind im Konzept flankierende Massnahmen VERAS zusammengefasst, gegliedert nach Verkehrsmanagement, Strassenraumgestaltung, Velo- und Fussverkehr sowie Siedlung und Landschaft.
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Revision des Strassengesetzes in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Mit der Revision sollen der Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantons- und Gemeindestrassen optimiert und vereinfacht werden. Die Gemeinden kommen in den Genuss von mehr Finanzmitteln aus der Mineralöl- und Motorfahrzeugsteuer.
Der Klimaschutz soll als vordringliche Aufgabe des Kantons in der Verfassung verankert werden. Der Kanton Bern soll einen wesentlichen Beitrag leisten, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so die weitere Erwärmung des Klimas zu begrenzen. Ebenso soll er Massnahmen treffen, um auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) schickt dazu zwei Varianten eines neuen Verfassungsartikels in die Vernehmlassung.
Die Standeskommission möchte die Eintragung von Bodenabtretungsverträgen im Zusammenhang mit Strassenbauvorhaben erleichtern und schlägt hierfür eine Ergänzung des Strassengesetzes vor.
In der bisherigen Praxis wurden Verträge über Bodenabtretungen, die bei grösseren Strassenbauvorhaben regelmässig nötig sind, jeweils schriftlich gefasst und vor Ort unterschrieben. Damit diese Verträge im Grundbuch dann angemerkt und eingetragen werden konnten, mussten öffentliche Beurkundungen vorgenommen werden, was in der Praxis regelmässig zu zeitlichen Verzögerungen führte. Die Standeskommission möchte diesen Ablauf vereinfachen.
Künftig sollen die unterzeichneten Abtretungsverträge direkt im Grundbuch angemerkt und nach erfolgtem Bau eingetragen werden können. Auf die öffentliche Beurkundung soll verzichtet werden. Ein solcher Verzicht ist allerdings bundesrechtlich nur dann möglich, wenn die Bodenabtretungsverträge in einem Enteignungsverfahren abgeschlossen worden sind. Neu ist daher geplant, dass die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer mit der Orientierung über die Auflage des Strassenprojekts darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass für die beanspruchte Fläche ein Enteignungsverfahren eröffnet ist. Das Verfahren wird gleichzeitig standardmässig sistiert.
Nach der Auflage des Strassenprojekts werden mit den Grundeigentümerschaften Verhandlungen geführt. Ergibt sich eine Einigung, wird ein Bodenabtretungsvertrag abgeschlossen, der ohne öffentliche Beurkundung beim Grundbuchamt zur Anmerkung angemeldet werden kann.
Kommt trotz Verhandlungen keine Einigung zustande, obliegt es wie bisher der Standeskommission, in einem separaten Entscheid darüber zu befinden, ob dann auch tatsächlich ein Enteignungsverfahren durchgeführt wird.
Die Standeskommission beschränkt dieses Vorgehen auf Projekte, die von der Landsgemeinde oder dem Grossen Rat verabschiedet worden sind, da bei diesen Projekten von einer hohen politischen Legitimation der Entscheide auszugehen ist.
Ce règlement vise notamment à doter le corps européen de garde-frontières et de garde-côtes de ressources humaines et matérielles suffisantes pour qu'il puisse remplir plus efficacement ses tâches dans les domaines de l'espace frontalier et du retour. Différentes mesures sont prévues pour atteindre les objectifs du règlement: développement continu d'un contingent permanent jusqu'à 10 000 membres opérationnels, constitué de personnel de Frontex ainsi de personnel financé par les États de Schengen, mandat renforcé en matière de retour et intensification de la coopération avec des États tiers. En outre, un nouveau cycle stratégique d'orientation politique pluriannuel et une planification intégrée dans le domaine de la gestion européenne des frontières seront adoptés. Par ailleurs, il est nécessaire de modifier la loi sur l'asile pour que les requérants tenus de quitter la Suisse soient obligés de quitter l'Espace Schengen.