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Die Pflegeinitiative wurde am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Umsetzung in zwei Etappen vorzunehmen. Für die Umsetzung der ersten Etappe beschloss das Parlament am 16. Dezember 2022 das neue «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege».
Das neue Bundesgesetz sieht eine Ausbildungsoffensive auf den Tertiärstufen Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) Pflege vor. Der Bund richtet dabei den Kantonen an deren Aufwendungen Beiträge im Umfang von maximal 50 Prozent aus.
Die Umsetzung soll in der Zentralschweiz möglichst einheitlich und koordiniert werden. Dazu hat die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZGDK) der OdA Gesundheit Zentralschweiz XUND einen entsprechenden Auftrag erteilt. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf enthält daher bei den Unterstützungsbeiträgen an die Studierenden sowie bei der Ausbildungsverpflichtung der Betriebe das Zentralschweizer Modell.
Im Anschluss an die letzte Teilrevision des Schulgesetzes vom 17. März 1981 betreffend die Neuorganisation der Führungsstrukturen an der Aargauer Volksschule, die in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 angenommen wurde, und damit nach insgesamt 46 Teilrevisionen des Schulgesetzes ist eine umfassende Überarbeitung der normativen Grundlagen angezeigt.
Das über vierzigjährige Schulgesetz soll durch ein neues Volksschulgesetz und ein neues Mittelschulgesetz ersetzt werden. Im Rahmen der hiermit in Angriff genommenen Totalrevision werden neben der Schaffung einer zeitgemässen Gesetzesstruktur und einer ganzheitlichen Überarbeitung verschiedener Anliegen des Grossen Rats aus überwiesenen parlamentarischen Vorstössen umgesetzt. Besonderes Gewicht wird auf die Konsolidierung der bestehenden Inhalte gelegt. Die beiden neuen Gesetze bieten jedoch mit ihrer neuen Struktur verbesserte Anknüpfungsmöglichkeiten für künftige Teilrevisionen.
Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen frei. Seit der Totalrevision des Gesetzes im 2012 wurden vier Aufträge des Grossen Rats überwiesen, welche eine Anpassung im Schulgesetz oder in der Verordnung zum Schulgesetz zur Folge haben.
Die vier Aufträge des Grossen Rats behandeln respektive betreffen die Finanzierung der Spitalschule, die Wiedereinführung der Einführungsklasse, die Zuständigkeit und Gleichstellung der Schulungsformen im niederschwelligen Bereich der Sonderpädagogik sowie die Beibehaltung von Klassenlagern, Projektwochen und Exkursionen in den obligatorischen Schulen.
Zusätzlich zu den parlamentarischen Aufträgen werden mit der Teilrevision weitere Themenfelder angegangen, in denen Handlungsbedarf besteht. In Zusammenhang mit der vom Bündner Verwaltungsgericht abgewiesenen Lohnforderungsklage vom 8. Dezember 2020 wurde der Bereich Kindergarten generell überprüft. Zudem wurden die Themen der Altersentlastung und der Mindestbesoldung der Lehrpersonen, der Schulferien, der Informations- und Kommunikationstechnologiekosten, der Unterrichtsberechtigungen und der Rechte der Schülerinnen und Schüler in die Teilrevision des Schulgesetzes aufgenommen
Eine moderne Bibliothek mit neuen Angeboten für die Bevölkerung des gesamten Kantons: Dies ist das Ziel der Zusammenführung der Bibliotheken von Kanton und Stadt St.Gallen am neuen Standort Union/Blumenmarkt. Kanton und Stadt haben nun für den Betrieb die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen erarbeitet.
Le 16 décembre 2022, le Parlement a adopté la nouvelle loi fédérale sur l’encouragement de la formation dans le domaine des soins infirmiers, qui entraîne une modification de la loi fédérale du 18 mars 1994 sur l’assurance-maladie (LAMal), ainsi que trois arrêtés fédéraux relatifs aux contributions financières de la Confédération. Dans le cadre de ses compétences, le Conseil fédéral édicte le droit d’exécution nécessaire à la mise en œuvre. Outre les contributions prévues dans le cadre de la nouvelle loi fédérale, une aide fédérale de huit millions de francs est également prévue sur quatre ans pour soutenir des projets visant à améliorer l’efficience dans les soins médicaux de base, en particulier grâce à l’interprofessionnalité. Dans ce contexte, l’entrée en vigueur définitive de la loi fédérale sur les professions de la santé, de même que l’édiction du droit d’exécution correspondant sont nécessaires.
Introduzione di un unico riferimento legislativo per le scuole dell’obbligo (accorpamento della Legge sulla scuola dell’infanzia e sulla scuola elementare del 7 febbraio 1996 e della Legge sulla scuola media del 21 ottobre 1974).
In Zusammenhang mit der überwiesenen (20.177) Motion Hottiger et al. betreffend Änderung der Schulgeldverordnung wurde der Regierungsrat beauftragt, die Verordnung über das Schulgeld zu überarbeiten. Im Rahmen einer ganzheitlichen Prüfung wurden fünf Varianten ausgearbeitet, die sich in der Art und Weise, wie zukünftig die Anlage- und Betriebskosten berechnet werden sollen, unterscheiden.
Die Variante 2 «Berechnung gemäss buchhalterischem Aufwand und Ertrag» wurde aufgrund ihrer Stärken detailliert ausgearbeitet und wird zur Umsetzung vorgeschlagen. Mit dem vorliegenden Fragebogen kann zu den fünf Varianten sowie zu Aspekten der Variante 2 Stellung bezogen werden.
In den letzten Jahren wurde vielerorts im Kanton Schaffhausen das Angebot an familienergänzenden Betreuungseinrichtungen ausgebaut. Solche ausserfamiliären Kinderbetreuungsstrukturen entsprechen einem aktuellen gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Anliegen. Der Kanton unterstützt diese Entwicklung und gewährt Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften für Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Vorschulalter eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.
Für Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ist der Zugang zur ausserfamiliären Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung jedoch nach wie vor erschwert, da der Tarif bedingt durch den Mehraufwand oft um einiges höher ist als bei den anderen Kindern. Die Mehrkosten tragen momentan grundsätzlich die Eltern. Dieser Ungleichbehandlung soll mit der geplanten Revision entgegengewirkt werden. Konkret sollen die betroffenen Eltern zur Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes in der Kita zusätzliche Betreuungsgutschriften erhalten, so dass sich eine (zusätzliche) Erwerbstätigkeit auch für diese Eltern lohnt. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für den durch die Beeinträchtigung des Kindes bedingten zusätzlichen Betreuungsaufwand in der Kita. Der Kanton übernimmt maximal die Kosten von vier Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf pro Tag bzw. von 2 Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf bei einer Halbtagesbetreuung. Die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kitas im Kanton Schaffhausen belaufen sich – gestützt auf Erfahrungswerte aus anderen Kantonen – voraussichtlich auf insgesamt rund 370'000 Franken pro Jahr.
Les modifications proposées visent à mettre en œuvre la motion 22.3392 de la Commission des institutions politiques du Conseil national «Extension de la réglementation relative aux cas de rigueur dans le domaine de l’accès à la formation professionnelle», adoptée le 14 décembre 2022 par le Conseil des Etats. La motion demande au Conseil fédéral de modifier les bases légales de sorte que l’accès à la formation professionnelle pour les requérants d’asile déboutés et les sans-papiers soit facilité.
L’Accord a pour objet de définir l’établissement d’une procédure commune en matière de reconnaissance mutuelle des qualifications professionnelles afin de favoriser sur leur territoire respectif l’exercice de professions réglementées. Elle sert de cadre pour que les Parties puissent conclure des Arrangements de reconnaissance mutuelle (ARM) spécifiques à chaque profession. De plus, la LPMéd, la LPSan, la LPsy, et la LLCA sont modifiées.
Die Anpassungen aufgrund des Projekts Anstellungsbedingungen verursachen bei den Löhnen des Lehrpersonals der gemeindlichen Schulen Mehrkosten, von denen der Kanton die Hälfte übernimmt. Die Mehrkosten bedingen eine Anpassung der Normpauschalen an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Schulleitungen sowie der Lehrpersonen der Kindergarten-, Primar und Sekundarstufe I und an die Jahreswochenstunden-Pauschale an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Musikschullehrpersonen. Diese Pauschalen sind in der Schulsubventions-Verordnung geregelt.
Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher keine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen. Es ist deshalb vorgesehen, eine formell gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes im Gesundheitsgesetz zu schaffen
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Erarbeitung seiner Digitalisierungsstrategie festgehalten, wie er den digitalen Wandel in Uri bewältigen, begleiten und beeinflussen kann. Eine starke Informatikorganisation ist der Schlüssel für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierungsstrategie.
In der Digitalisierungsstrategie vom 5. November 2020 hat er deshalb unter anderem mit dem Projekt B3b «Bündelung der Informatikzentren» festgehalten, dass seine Digitalisierungsbemühungen erfolgreicher unterstützt werden können, wenn Kanton und Gemeinden ihre Personal- und Sachressourcen im IT-Bereich in einer noch zu erarbeitenden und langfristig ausgerichteten Organisation gemeinsam bündeln und Verwaltungs-Kernaufgaben und deren IT-basierten Prozesse, die Beschaffung von Hardware und den Einsatz von Software gemeinsam optimieren. Damit sollen günstige Voraussetzungen geschaffen werden, dass den Verwaltungen auf beiden Urner Staatsebenen eine gleichermassen leistungsfähige und günstige Informatikdienstleistung zur Verfügung steht.
Weiter hält der Regierungsrat in seiner Digitalisierungsstrategie in zwei weiteren Projekten fest, dass sich der Kanton Uri und die Gemeinden für den digitalen Wandel auch auf der gesetzgeberischen Ebene formell festlegen sollen (Projekt B3a «Der Kanton Uri erstellt gemeinsam mit den Urner Gemeinden eine Informatik- und E-Government-Strategie Uri») und dass die Schulen auf breiter Front digitalisiert werden sollen (Projekt E1c «Wir fördern die Schulen bei der Bereitstellung der erforderlichen, digitalen Infrastruktur»).
Insgesamt bilden diese drei Projekte die Grundidee zur Bündelung der Informatikressourcen auf beiden Staatsebenen in einer neu zu gründenden Informatikorganisation. Diese Organisation und weitere Aspekte der Digitalisierung sollen im neuen eGovG festgehalten werden.
Der Regierungsrat hat vom Vernehmlassungsbericht zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung Kenntnis genommen. Das Case Management Berufsbildung hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle im beruflichen Übergangssystem übernommen. Es richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 25 Jahren, deren Einstieg in das Berufsleben aufgrund von herausfordernden, mehrfach belasteten Lebenssituationen stark gefährdet ist.
Im Hinblick auf die geplante Überführung des Case Management Berufsbildung in den Regelbetrieb soll dieses Angebot auf Gesetzesstufe verankert werden. Neu soll zudem eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden zur Finanzierung von Abklärungs- und Unterstützungsmassnahmen von externen Dienstleistungsanbietern, damit das Case Management Berufsbildung in Zukunft in den beschriebenen Situationen zeitnah Abklärungen tätigen sowie schnell und niederschwellig Erstmassnahmen initiieren kann. Das Case Management Berufsbildung soll von Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen unentgeltlich genutzt werden können.
Insgesamt gingen 23 Vernehmlassungsantworten beim Erziehungsdepartement ein. Die Rückmeldungen sind äusserst positiv. So stimmen alle Vernehmlassungsteilnehmenden der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung zu. Einzig der Vorschlag, wonach das Angebot des Case Management Berufsbildung nur für Jugendliche und junge Erwachsene, die im Kanton wohnhaft sind, unentgeltlich sein soll, wird von rund der Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden nur mit Vorbehalt gutgeheissen bzw. abgelehnt. Sie würden eine grosszügigere Regelung befürworten.
Das Mittelschulsystem des Kantons Aargau stösst an die Grenzen seiner Kapazität. Die bestehenden sechs Kantonsschulen sind im Schuljahr 2022/23 zu durchschnittlich 112 % ausgelastet. In den kommenden Jahrzehnten wächst die Anzahl Schülerinnen und Schüler an den Aargauer Mittelschulen von heute rund 5'900 auf rund 8'300 beziehungsweise 9'700 im Jahr 2050. Die Ursachen dieses Wachstums sind einerseits die neue Beschulung sämtlicher Fricktaler Schülerinnen und Schüler im Kanton Aargau, welche die Errichtung der Kantonsschule Stein im Fricktal erfordert, und andererseits eine stärkere demografische Entwicklung sowie eine moderat steigende gymnasiale Maturitätsquote.
Der Regierungsrat legt mit dem vorliegenden Anhörungsbericht den Schulraumbedarf an den Mittelschulen im Aargauer Mittelland bis 2050 sowie die verschiedenen Entwicklungsoptionen zur Deckung des Bedarfs dar. Unter Berücksichtigung der Kapazitätserweiterungen an den Kantonsschulen Baden und Wettingen fehlt per 2050 an den Mittelschulen im Aargauer Mittelland Schulraum für 126 Abteilungen.
Zur Deckung des Schulraumbedarfs werden fünf Varianten vorgelegt, welche das Entwicklungspotenzial an den bestehenden Standorten Aarau und Wohlen sowie den potenziellen neuen Standorten Lenzburg und Windisch in unterschiedlicher Weise miteinander kombinieren. In einer kriterienbasierten Bewertung werden die fünf Varianten bezüglich der gesamthaften Bedarfsabdeckung, der Passung des Einzugsgebiets und des Potenzials sowie des Bedarfs an Übergangslösungen beurteilt. Der Bewertung werden Kostenüberlegungen für die Erweiterungen, Neubauten und Übergangslösungen hinzugefügt.
Der Regierungsrat schlägt die Variante 4 mit dem Ausbau der Alten Kantonsschule Aarau sowie der Kantonsschule Wohlen und der Neugründung zweier neuen Kantonsschulen in Lenzburg und Windisch vor. Diese Variante generiert ausreichend Kapazität bis zum Horizont 2050 und bietet zudem bei einem Arealabtausch mit der Stadt Aarau eine langfristige zusätzliche Ausbaureserve in Aarau. Voraussetzungen sind einerseits die Aufnahme beider Standorte Lenzburg und Windisch als neue Mittelschulstandorte im Schulgesetz und anderseits die Verlegung der Kantonalen Schule für Berufsbildung (ksb) in das Bezirksschulhaus Zelgli, die durch den Arealabtausch mit der Stadt Aarau ermöglicht wird.
Avec le message FRI, le Conseil fédéral sollicite des fonds d’encouragement pour l’encouragement de la formation, de la recherche et de l’innovation (FRI) pendant les années 2025 à 2028. Outre les moyens financiers pour ces quatre années, le Conseil fédéral propose également des adaptations ponctuelles dans les bases légales.
Gemäss Art. 36 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung sind die Kantone ab dem 1. Januar 2022 für die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Im Kanton Basel-Stadt wird der Vollzug der entsprechenden Bestimmungen der Krankenversicherungsgesetzgebung durch die Verordnung vom 22. März 2022 über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich geregelt.
Vor dem Hintergrund des Urteils des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 18. Januar 2023 sollen nun mit Blick auf das Projekt «Gemeinsame Gesundheitsregion», in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft möglichst gleichlautende gesetzliche Bestimmungen zur Umsetzung der bundesrechtlichen Gesetzgebung über die OKP-Zulassung geschaffen werden.
Gemäss Anliegen der Motionärinnen und Motionäre soll § 50a Abs. 2 GBW so angepasst werden, dass der Rücklagenfonds aus Betriebsüberschüssen der nicht kantonalen Berufsfachschulen anstatt bisher maximal 10 % neu 30 % der Schulbetriebskosten der beruflichen Grundbildung beträgt. Neben der Anpassung der Obergrenze des Rücklagenfonds soll die Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung auch zu gewissen Aktualisierungen genutzt werden.
Beispiele dafür sind die Möglichkeit zur Schaffung von Angeboten für Lernende mit besonderen Begabungen sowie die Möglichkeit zur Schaffung eines Angebots zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung für spät zugewanderte Erwachsene, womit die Weiterführung des Projekts Integrationsvorlehre (INVOL) ermöglicht werden soll. Ausserdem sind einige weitere Aktualisierungen im Bereich Datenschutz sowie im Bereich der Zuständigkeit für Finanzbeschlüsse geplant.
Das Stimmvolk hat die eidgenössische Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat sich für die Umsetzung der Initiative in zwei Etappen entschieden. Das neue Bundesgesetz soll die Ausbildung im Bereich der Pflege fördern und tritt voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft. Damit wird die erste Etappe der Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" umgesetzt. Der Kanton Aargau muss dazu folgende Massnahmen ergreifen:
- Er muss mindestens die Hälfte der ungedeckten praktischen Ausbildungskosten der Gesundheitsinstitutionen vergüten. Neu sollen Gesundheitseinrichtungen eine zweckgebundene finanzielle Abgeltung für die erbrachte Ausbildungsleistung im Bereich Pflegefachpersonen höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erhalten; Er richtet Förderbeiträge an Studierende einer höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) aus, um deren Lebensunterhalt zu sichern; Er muss Beiträge an die HF zur bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse entrichten.
Der Bund stellt den Kantonen für die Umsetzung dieser Massnahmen gesamthaft 469 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung. Er beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kantonsaufwendungen. Der Kanton Aargau benötigt für die Finanzierung der geplanten Massnahmen einen Verpflichtungskredit von maximal rund 77 Millionen Franken. Nach der Anhörung wird der Regierungsrat eine entsprechende Botschaft zuhanden Grosser Rat ausarbeiten.
Der Kanton Zug sorgt mit einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot im Rahmen des Programms «Zug+» für eine flächendeckende Sicherstellung der Kinderbetreuung und passt die gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Betreuungsangebote werden verlässlicher, einheitlicher und günstiger. Künftig soll für jedes Kind ab Ende des Mutterschaftsurlaubs auf Wunsch ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen.