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Dans le cadre de la loi sur l'adaptation du droit fédéral aux développements de la technologie des registres électroniques distribués, plusieurs ordonnances doivent être modifiées, notamment l'ordonnance sur l'infrastructure des marchés financiers (RS 958.11), l'ordonnance sur les banques (RS 952.02), l'ordonnance sur le blanchiment d'argent (RS 955.01) et d'autres dispositions d'exécution.
Das im Departement Gesundheit und Soziales angesiedelte Amt für Verbraucherschutz ist gegenwärtig in den beiden kantonseigenen Gebäuden am Kunsthausweg 24 (Laboratorium) und im Calame-Haus (Büros) an der Oberen Vorstadt 14 in Aarau untergebracht. Das über 100-jährige Laborgebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.
Auch reichen die vorhandenen Platzverhältnisse vor Ort zur Durchführung der geforderten Untersuchungen nicht aus. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist weder betrieblich noch wirtschaftlich zweckmässig. Die Tätigkeiten von Inspektion und Untersuchung sind eng miteinander verknüpft und erfordern einen regen Austausch von Inspektions- und Laborpersonal.
Darum hat der Regierungsrat im Dezember 2017 entschieden, das Amt für Verbraucherschutz unter einem Dach zusammenzuführen. Der Kauf des Bildungszentrums in Unterentfelden im Dezember 2018 bedeutet eine Lösung für den Neubau auf einem Grundstück im Eigentum des Kantons, die sofort geplant und zeitnah realisiert werden kann. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie hat der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Projektierungskredit über 4,7 Millionen Franken beantragt, der im August 2019 ohne Gegenstimmen gutgeheissen wurde. Das im Detail erstellte Vorprojekt weist Erstellungskosten von 43,9 Millionen Franken aus.
Unter Einbezug der Vorlaufkosten von Fr. 160'000.– und einer Kostenermittlungstoleranz von 10 % wird dem Grossen Rat ein Baukredit von total 48,46 Millionen Franken beantragt. Für dieses Bauvorhaben wird vorgängig, gestützt auf § 66 der Verfassung des Kantons Aargau eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Die Regierung will die Pensionskasse Graubünden (PKGR) festigen und konkurrenzfähige Leistungen ermöglichen. Dazu sollen die Sparbeiträge der Versicherten erhöht werden. Die Regierung reagiert damit auch auf die Bedürfnisse verschiedener angeschlossener Arbeitgebender, welche Anpassungen am bestehenden Vorsorgeplan fordern.
Die zentralen Elemente für die Festsetzung der Renten haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Das Zinsniveau ist – auch historisch betrachtet – extrem tief, und die Lebenserwartung steigt stetig. Beide Entwicklungen belasten die Pensionskassen stark.
Bis 2005 lag der Umwandlungssatz der PKGR – der Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird – bei 7,2 Prozent. Seither musste der Satz kontinuierlich gesenkt werden, was zu tieferen Renten führt. Die Verwaltungskommission der PKGR hat letztmals 2015 eine Reduktion ab 2017 bis 2024 beschlossen. In dieser Zeit sinkt der reglementarische Umwandlungssatz von 6,55 Prozent kontinuierlich auf 5,49 Prozent. Es zeigt sich, dass dieser Absenkungspfad zu lange dauert und ungenügend ist. Ohne Gegenmassnahmen werden sich die Rentenleistungen stetig weiter verschlechtern.
Die PKGR hat 2019 eine umfassende Benchmarkanalyse mit vergleichbaren öffentlichen Pensionskassen durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die PKGR bei vielen Leistungskomponenten das Schlusslicht bildet. Mit der notwendigen Anpassung der technischen Grundlagen wird die Lücke noch grösser. Der Vergleich der Finanzierung ergab, dass die PKGR prozentual die tiefsten Sparbeiträge aufweist. Damit die Leistungen nicht noch weiter reduziert werden müssen, beantragt die Regierung mit einer Änderung des Pensionskassengesetzes höhere Sparbeiträge. Der Kanton, die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten und die angeschlossenen Gemeinden sollen attraktive Arbeitgebende bleiben.
Im April 2020 hat der Regierungsrat eine Anhörung für eine Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen durchgeführt. In der Anhörung stellte der Regierungsrat zudem eine Reduktion des Gewinnsteuertarifs für die Unternehmen in einer separaten Änderung in Aussicht, ohne jedoch einen konkreten Vorschlag zu präsentieren.
Von der Wirtschaft (Aargauische Industrie- und Handelskammer [AIHK], Aargauischer Gewerbeverband [AGV]) und von bürgerlichen Parteien (FDP.Die Liberalen, SVP) wird in der Anhörung sowie mit dem von den Fraktionen der CVP, FDP und SVP am 26. November 2019 eingereichten und am 16. Juni 2020 mit 85 : 46 Stimmen überwiesenen (19.348) Postulat der Fraktionen der CVP, FDP (Sprecher Herbert H. Scholl, Zofingen) und SVP vom 26. November 2019 betreffend Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen verlangt, die Reduktion des Gewinnsteuertarifs bereits in die aktuelle Änderung zu integrieren. Weil es sich bei der Tarifentlastung um eine wichtige steuerpolitische Frage handelt, sollten sich alle Parteien und interessierten Kreise äussern können.
Deshalb wird eine Zusatz-Anhörung durchgeführt. Insbesondere sollten sie auch zu einem konkreten Vorschlag Stellung nehmen können. Der Regierungsrat schlägt vor, die Gesamtsteuerbelastung bei den juristischen Personen (Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde) von heute 18,6 % auf 15,1 % zu reduzieren. Die Reduktion soll zwischen 2022 und 2024 in drei Etappen erfolgen. Infolge der Zusatz-Anhörung wird die 1. Beratung im Grossen Rat im 2. Quartal 2021 und die 2. Beratung im 2. Semester 2021 stattfinden. Damit ist es nach wie vor möglich, dass die Gesetzesrevision auf den 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
L’avant-projet mis en consultation par le Gouvernement prévoit de fixer un cadre clair aux relations prévalant entre les propriétaires et gestionnaires de réseau de distribution et les collectivités publiques. Il définit, par exemple, de quelle manière l’Etat attribuera les zones de desserte et quelles redevances pourront être prélevées par le canton et les communes.
Der Gemeinderat Eiken beantragt auf Ersuchen der Initianten (Auffüllungsgesellschaft Sisseln-Münchwilen AG, Laufenburg (AGSM)) die Festsetzung der «Deponie Chremet» als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel A 2.1). Nach der öffentlichen Anhörung, Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Am 15. November 2019 wurde die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) an einer Sonderplenarversammlung einstimmig verabschiedet.
Hauptziele der Revision der IVöB waren einerseits die Harmonisierung der verschiedenen Beschaffungsordnungen der Kantone und des Bundes und andererseits die Umsetzung des 2012 revidierten GPA (WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen). Die IVöB regelt neu das gesamte öffentliche Beschaffungsrecht, weshalb es auf kantonaler Ebene kein materielles Beschaffungsrecht mehr braucht. Damit die revidierte IVöB im Kanton Basel-Stadt in Kraft treten kann, ist ein expliziter Beitritt notwendig, der Gegenstand des vorliegenden EG IVöB ist.
Die Verordnung über die Anstellung der Lehrenden an den Volksschulen (Anstellungsverordnung Volksschule; bGS 412.21) regelt die Anstellungsbedingungen der Lehrenden an den Volksschulen Appenzell Ausserrhoden. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. August 2009 haben sich die Voraussetzungen verändert. Von verschiedensten Seiten und Stellen (Kinder, Erziehungsberechtigten, Schulleitung, etc.) werden immer komplexere Ansprüche und Anforderungen an die Lehrpersonen herangetragen.
Seit 2017 steigt in der Schweiz insgesamt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule an; diese Entwicklung wird voraussichtlich während mindestens zehn Jahren anhalten. Ausgehend von der demografischen Entwicklung wird für den Kanton Appenzell Ausserrhoden eine jährliche Zunahme von zirka 80 Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bis 2024 prognostiziert.
Dies wird Konsequenzen für den Bedarf an Ressourcen und Personal haben; der Bedarf an Lehrpersonen wird steigen (vgl. u.a. Bericht des Bundesrates vom 30. Januar 2019 zur demografischen Entwicklung und Auswirkung auf den gesamten Bildungsbereich, Ziffer 3.2.1; Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Bildungsbericht Schweiz 2018, S. 33). Für die qualitativ gute Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags und die Vermittlung bedarfsgerechter Bildung braucht es stufengerecht ausgebildete Lehrpersonen.
Der Gemeinderat Mellikon beantragt auf Ersuchen der Steinbruch Mellikon AG die Festsetzung des «Steinbruchs Mellikon» als Deponie des Typs B im Richtplan (Kapitel A 2.1). Nach der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Brugg Regio beantragt zusammen mit der Gemeinde Birrhard auf Ersuchen der Terractus AG die Festsetzung des Standorts «Steibode» als Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung und als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel V 2.1 und A 2.1).
Nach der öffentlichen Anhörung, Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
A la suite de la motion 09.3392, les droits des maîtres d'ouvrage seront renforcés par la révision des dispositions en matière de contrat de construction.
Il est prévu d'ajouter les entreprises de construction et d'entretien à l'ordonnance 2 relative à la loi sur le travail (OLT 2) pour les cas où elles interviennent sur des routes nationales existantes, le but étant de les exempter de l'obligation d'obtenir un permis pour le travail de nuit pour certains travaux.
L'ordonnance sur les cas de rigueur COVID-19 fixe les conditions minimales aux-quelles les réglementations des cantons concernant les cas de rigueur doivent ré-pondre pour motiver la participation de la Confédération au financement des aides cantonales. Les mesures possibles pour les cas de rigueur sont des cautionnements et des garanties, ainsi que des prêts ou des contributions à-fonds-perdu.
Une convention sur la reconnaissance réciproque des examens des professions artisanales entre la Suisse et l'Allemagne existe déjà depuis 1937. Cette convention sert aujourd'hui de base pour une pratique de reconnaissance réciproque simplifiée pour certains diplômes professionnels. Bien qu'elle ait fondamentalement fait ses preuves, elle nécessite une franche actualisation, 80 ans après sa signature. Le nouvel accord doit permettre la poursuite des pratiques éprouvées de reconnaissance réciproque et tenir compte des évolutions qui ont eu lieu depuis 1937 dans les deux pays au sein du domaine de la formation professionnelle.
Le 1er juillet 2020, le Conseil fédéral a ouvert la consultation sur la révision de l'ordonnance sur l'assurance-chômage (OACI) et la nouvelle ordonnance sur les systèmes d'information gérés par l'organe de compensation de l'assurance-chômage (OSI-AC). Ces ordonnances créent les dispositions nécessaires - en particulier dans le domaine de la cyberadministration - à la mise en œuvre de la révision partielle de la loi sur l'assurance-chômage (LACI).
La progression de la numérisation et de la mondialisation nécessite des adaptations de la TVA en vue d'éviter que des entreprises suisses ne subissent des désavantages concurrentiels et de garantir une perception uniforme de la TVA. Le projet comprend également des mesures visant une simplification de la TVA pour les PME. En outre, il met en œuvre diverses interventions parlementaires.