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Le projet prévoit d’adapter le droit suisse au premier paquet Mobilité de l’UE. Il s’agit de modifier l’actuelle loi fédérale du 20 mars 2009 sur les entreprises de transport par route (LEnTR) afin d’introduire des mesures pour un meilleur contrôle des «sociétés-boîtes aux lettres» ainsi que des critères d’accès à la profession pour les entreprises qui utilisent des véhicules de livraison d’un poids supérieur à 2,5 tonnes à des fins commerciales. Des bases légales sont également proposées en vue de la participation de la Suisse au registre européen des entreprises de transport routier (ERRU). L’adaptation de la loi du 8 octobre 1999 sur les travailleurs détachés vise à créer une base afin que la Suisse puisse prêter assistance administrative. Les autorités suisses prêtent assistance lorsqu’il faut contrôler si des entreprises de transport suisses qui détachent des travailleurs dans des pays de l’UE ou de l’AELE respectent les conditions minimales du pays hôte en matière de salaire et de conditions de travail pendant la durée du détachement.
Mit der geplanten Einführung der Mindestbesteuerung von 15 % durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) können Gewinne von niedrig besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften abgeschöpft, das heisst, höher besteuert werden. Einige Länder kennen bereits heute eine solche Regelung. Bei einer Unterschreitung der Mindestbesteuerungsschwelle werden dem beherrschenden Anteilsinhaber (zum Beispiel in einem Konzernverhältnis die Muttergesellschaft) die Gewinne der ausländischen (Tochter-) Gesellschaft fiktiv zugerechnet und ordentlich besteuert.
Die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung ist per 1. Januar 2023 geplant. Eine schweizerische Lösung zur Umsetzung der Mindestbesteuerung ist erst per 1. Januar 2024 geplant. Um eine Hinzurechnungsbesteuerung im Ausland zu verhindern, kann eine einzelfallweise Gewinnsteuersatzerhöhung (Zusatzsteuer) vorgesehen werden.
Damit können international tätige Konzerne für ihre Geschäftseinheiten im Aargau auf ein OECD-konformes oder nach ausländischem Recht vorgesehenes Besteuerungsniveau gelangen, ohne dass generell der aargauische Gewinnsteuersatz erhöht werden muss. Damit kann sichergestellt werden, dass die Differenz zur ausländischen Mindeststeuer, welche in jedem Fall von den Unternehmen zu entrichten ist, im Kanton Aargau und nicht im Ausland erhoben wird.
Am 26. September 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Ehe für alle abgestimmt und diese angenommen. Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Die Änderungen haben formelle Auswirkungen auf Bestimmungen in der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz zum bezahlten Urlaub und zur Elternschaft.
Es ist vorgesehen, die kantonale Regelung betreffend Urlaub bei Geburt eines Kindes an die Regelung des Bundes anzugleichen, indem der Urlaub auch der Ehepartnerin der Mutter gewährt werden soll. Als Auswirkung der Ehe für alle sieht der Bund auch eine Änderung der Erwerbsersatzordnung vor, indem er der Ehepartnerin der Mutter eine Erwerbsersatzentschädigung von zwei Wochen gewähren wird, sofern das Kind aus einer gesetzlich geregelten Samenspende entstammt.
Da die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft nicht mehr möglich sein wird, soll bei eingetragener Partnerschaft kein Urlaub mehr gewährt werden. Schliesslich soll auch die Regelung in der VVO betreffend Adoptionsurlaub inhaltlich angepasst werden.
Gemäss Art. 28 des Strassengesetzes (StrG, bGS 731.1) beschliesst der Regierungsrat ein mehrjähriges Strassenbau- und Investitionsprogramm, welches alle Neu- und Ausbauvorhaben bezeichnet, die in der Programmperiode ausgeführt werden sollen. Das Bauprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überarbeiten. Vor Erlass des Strassenbauprogramms hört er die Betroffenen sowie allfällige weitere Interessierte an.
Die im vorliegenden Programm enthaltenen Objekte umfassen die grösseren Ausbauvorhaben, die in der Regel mit Landerwerb, Planauflage und Kostenbeteiligung durch die Standortgemeinde verbunden sind. Nicht aufgelistet sind Belagssanierungen und andere bauliche Unterhaltsmassnahmen. Die Objektliste basiert auf dem Zustand vor Ort, dem kantonalen Richtplan, den verkehrlichen Bedürfnissen, den beantragten Massnahmen im Agglomerationsprogramm, den Unfallauswertungen der Kantonspolizei sowie den Planungen und Vorgaben von Gemeinden und Dritten. Die Randbedingungen und Vorgaben wurden bestmöglich in Übereinstimmung gebracht. Alle Ausbauten sind den Standortgemeinden mindestens als Vorhaben oder bereits als Projekt bekannt. Der regionale Ausgleich ist sichergestellt.
Das Programm legt einen Schwerpunkt auf den Verkehrsraum Herisau, welcher die grössten Verkehrslasten trägt. Hinzu kommen die Sanierung der Ortsdurchfahrt Teufen im Zuge des Bahnprojektes, die Umgestaltung der Werdstrasse in Heiden, die neue Brückenverbindung zwischen Speicherschwendi und Rehetobel sowie kleinere Projekte in verschiedenen Gemeinden. Alle Angaben zu den Objekten können dem Kapitel 4 des Vernehmlassungsentwurfs entnommen werden.
Le dossier de consultation comprend l’adaptation de 22 ordonnances agricoles.
Le projet de l’OCDE et du G20 sur l’imposition de l’économie numérique place la Suisse devant des défis de taille. Le Conseil fédéral veut tenir compte de ces développements internationaux et mettre en œuvre les règles de l’imposition minimale pour les grands groupes internationaux.
L’Entente a pour objet de définir l’établissement d’une procédure commune en matière de reconnaissance mutuelle des qualifications professionnelles afin de favoriser sur leur territoire respectif l’exercice de professions réglementées. Elle sert de cadre pour que les Parties puissent conclure des Arrangements de reconnaissance mutuelle (ARM) spécifiques à chaque profession. Les ARM portent sur cinq professions: les assistants sociaux, les hygiénistes dentaires, les techniciens-dentistes, les techniciens en radiologie médicale et les sages-femmes.
Die Regierung hat am 1. März 2022 den Entwurf eines II. Nachtrags zum Tourismusgesetz (im Folgenden II. Nachtrag zum TourG) beraten und zur Vernehmlassung freigegeben. Mit der Durchführung der Vernehmlassung wurde das Volkswirtschaftsdepartement betraut.
Der II. Nachtrag zum TourG sieht eine Einlage in die Tourismusrechnung aus dem besonderen Eigenkapital in Höhe von Fr. 2'200'000.— vor, die zwingend im Jahr 2023 vorgenommen werden muss. Für den II. Nachtrag zum TourG muss deshalb rechtzeitig die Vernehmlassung durchgeführt werden, so dass die parlamentarische Diskussion noch im 2022 stattfinden kann.
Adaptation des obligations du concessionnaire du service universel en vue de la prochaine concession de service universel.
L'une des mesures du programme de relance pour le tourisme suisse adopté par le Conseil fédéral le 1er septembre 2021 prévoit de développer la promotion de projets innovants dans le domaine du tourisme par Innotour. Au cours de la période 2023–2026, la contribution du gouvernement fédéral aux projets innovants doit passer du maximum actuel de 50% à un nouveau maximum de 70%.
Die Mobilität im Kanton Luzern steht – wie das auch schweizweit zutrifft – vor grossen Herausforderungen. Immer mehr Menschen sind mobil und immer mehr Güter werden bewegt. Anders gesagt: Die Mobilität nimmt zu, der Platz bleibt knapp.
Umso wichtiger ist es, dass die bestehende Infrastruktur effizient genutzt und das Mobilitätsverhalten überdenkt wird. Es sind tragfähige Konzepte nötig, um die Mobilität für alle gesamtheitlich organisieren zu können.
Les modifications proposées de la loi sur les cartels (LCart) visent à améliorer l’efficacité de l’application de la LCart.
Le scénario-cadre d’économie énergétique représente pour les gestionnaires du réseau de transport et du réseau de distribution suprarégional une base pour l’élaboration ou l’actualisation de la planification du réseau.
Transfert de l’ordonnance concernant la reconnaissance de plates-formes étrangères pour la négociation de titres de participation de sociétés ayant leur siège en Suisse arrêtée par le Conseil fédéral sur la base de l’art. 184, al. 3, de la Constitution pour une durée limitée au 31 décembre 2021, dans la loi sur l’infrastructure des marchés financiers (LIMF).
Totalrevision des NAV Landwirtschaft vom 5. Mai 2000 unter Berücksichtigung des Muster-NAV Landwirtschaft des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV), des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBVL) und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer (ALBA).
Mit der Totalrevision soll der Schutz der Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft, insbesondere durch neue oder detailliertere Regelungen betreffend den Gesundheitsschutz, die Arbeitszeit und die Aus- und Weiterbildung, verbessert werden. Zudem soll der NAV Landwirtschaft soweit gerechtfertigt an den kürzlich totalrevidierten NAV Hauswirtschaft (SRL Nr. 854) angepasst werden.
Les infrastructures stratégiques du secteur énergétique, notamment les centrales hydrauliques, les réseaux électriques et les réseaux de gaz, doivent être soumises à la Loi fédérale sur l’acquisition d’immeubles par des personnes à l’étranger (LFAIE ou Lex Koller). Comme ces infrastructures sont essentielles à la bonne marche de la Suisse, leur vente à des personnes à l’étranger doit être exclue.
La Commission de l’environnement, de l’aménagement du territoire et de l’énergie du Conseil national met en consultation une modification de la loi sur la protection de l’environnement, qu’elle a élaborée à la suite du dépôt d’une initiative parlementaire (20.433). Le but de la création de nouvelles dispositions de loi est de développer l’économie circulaire, de rendre l’économie suisse plus performante, de réduire son impact sur l’environnement et d’augmenter la sécurité de son approvisionnement. Le projet élargit la marge de manœuvre nécessaire à une gestion écoresponsable des ressources et des produits, tout en tenant compte, dans une mesure égale, des besoins des consommateurs et des producteurs. Le législateur et les autorités doivent mettre en œuvre des mesures de protection de l’environnement en se fondant sur le principe de la préservation de l’environnement et des ressources naturelles. L’approche globale choisie porte sur l’ensemble du cycle d’un produit.
Mit der vorliegenden Änderung am kantonalen Richtplan 2019 ist die Schaffung neuer Arbeitszonen in Zukunft aus einer regionalen Sicht zu planen und festzulegen. Sind Reserven innerhalb der Arbeitszone des jeweiligen Wirtschaftsraums vorhanden, sind diese zu nutzen, bevor eine Neueinzonung erfolgen kann.
Gleichzeitig werden im kantonalen Richtplan neu fünf Entwicklungsschwerpunkte für die Wirtschaft festgelegt. Diese liegen an gut erschlossenen Lagen im Sarneraatal und verfügen bereits über grössere ansässige Firmen. Die Entwicklung dieser Standorte soll weiter gefördert werden. Auch die Schaffung von Reserven ist dort unter bestimmten Bedingungen möglich. Neben diesen Entwicklungsschwerpunkten gibt es auch zahlreiche kommunale Arbeitszonen. Einzonungen können dort für das lokale Gewerbe – basierend auf einem konkreten Projekt – erfolgen.
Ziel der Arbeitszonenbewirtschaftung ist es, räumliche Schwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen und das Potential vorhandener Arbeitszonen in der Region zu nutzen, bevor neu eingezont wird. Damit können die Investitionen in Infrastrukturen an den gut geeigneten Standorten konzentriert und eine langfristig haushälterische Nutzung der Arbeitszonen sichergestellt werden.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Planungsbericht über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den öffentlichen Personenverkehr (öV-Bericht) 2022 bis 2025. Der vierte öV-Bericht gibt Auskunft zur Erreichung der Ziele des letzten öV-Berichts, zum aktuellen Stand des öV im Kanton Luzern und geht auf die Entwicklungen im Umfeld ein.
Er zeigt auf, wie sich das Angebot des öV in den nächsten Jahren, abgestimmt auf die Infrastruktur, den Tarif und weitere Mobilitätsangebote, entwickeln wird. Der Bericht dient auch als finanzpolitische Grundlage, aus welchem die Übereinstimmung des Finanzbedarfs für den öV mit der kantonalen Finanzplanung, insbesondere dem aktuellen Aufgaben- und Finanzplan (AFP), hervorgeht.
Der öV-Bericht 2022 bis 2025 baut auf den bewährten öV-Berichten vorangehender Berichtsperioden auf und ist mit dem Planungsumfeld abgestimmt.
La proposition de modification de la loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI) vise à mettre en œuvre la motion 17.3067 Dobler «Si la Suisse paie la formation coûteuse de spécialistes, ils doivent aussi pouvoir travailler ici», dont l’auteur demande que les ressortissants d’États tiers formés dans une université ou une haute école suisse ne soient pas imputés sur les nombres maximaux annuels d’autorisations de séjour lorsque leur activité lucrative revêt un intérêt scientifique ou économique prépondérant.
Mit dem XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz soll die Motion 42.19.37 «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter» umgesetzt werden. Diese beauftragt die Regierung, dem Kantonsrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Schulträger verpflichtet werden, eine bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung ab dem Eintritt in den Kindergarten anzubieten.
Die Regierung schlägt zur Erfüllung des Motionsauftrags vor, in einem neuen Art. 19 zum Volksschulgesetz die Pflicht für Schulträger zu verankern, von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und während neun Wochen der Schulferien bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung anzubieten, soweit nicht bereits die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt.
Zurzeit werden im Auftrag des Kantonsrats und des Regierungsrats im BUWD mehrere wichtige strategische Planungsinstrumente und Planungsgrundlagen mit Mobilitätsbezug erarbeitet oder revidiert. Koordiniert mit dem Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern (ZuMoLu)» wird – unter Berücksichtigung auch des Planungsberichts Klima und Energie – der KRP überarbeitet. Weiter wird, basierend auf politischen Vorstössen, das bestehende Radroutenkonzept (RRK) überarbeitet.
Das Agglomerationsprogramm der vierten Generation wurde diesen Sommer dem Bund zur Prüfung eingereicht und der nächste öV-Bericht 2022–2025 ist bis im Januar 2022 in der Vernehmlassung. Das zeigt, dass sämtliche für die Erarbeitung des Bauprogramms massgebenden behördenverbindlichen strategischen Grundlagen neu erarbeitet oder revidiert werden und somit – wie das auch für die Neukonzeption der Umsetzungsinstrumente gilt – noch nicht zur Verfügung stehen.