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Das heutige EG RHG ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft und regelt den Datenaustausch zwischen Kanton und Gemeinden sowie der Gemeinden untereinander. Da das bisherige Register für die Zentrale Personenkoordination (ZPK) durch ein neues Register abgelöst wird, müssen im EG RHG verschiedene Begriffe angepasst werden. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden verdeutlicht und den Einwohnergemeinden als Datenlieferanten mehr Rechte eingeräumt.