Source
www.notes.zh.ch

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Terminée
30. octobre 2014 - 6. avril 2014

Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister

Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG); Vernehmlassung

Das Melde- und Einwohnerregisterwesen ist im Kanton Zürich eine Aufgabe der Gemeinden und dient diesen sowie dem Kanton zur Erfüllung einer Vielzahl bedeutender öffentlicher Aufgaben. Wie die bisherigen Bestimmungen im Gemeindegesetz regelt das MERG insbesondere die Melde- und Auskunftspflichten, die Führung der Einwohnerregister, die Bekanntgabe von Personendaten aus diesen Registern sowie die Datenlieferung an das Bundesamt für Statistik. Soweit sich die geltenden Bestimmungen bewährt haben, wird an sie angeknüpft.

Mit dem MERG werden die Regelungen über das Melde- und Einwohnerregisterwesen zeitgemäss und bürgernah ausgestaltet und vereinfacht. Auf diese Weise können die elektronische Umzugsmeldung durch die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die elektronischen Meldungen durch die Vermieter künftig rasch, effizient und flächendeckend eingeführt werden. Neu wird zudem eine kantonale Plattform mit einer Kopie der Daten aus den kommunalen Einwohnerregistern geschaffen.